Norm
ASVG §252 Abs2 Z1Rechtssatz
Dem dem Sohn des Klägers während der Ausbildung in einer Fachschule vom Arbeitsamt ausnahmsweise zuerkannten Arbeitslosengeld kommt eine gleichartige Funktion zu wie dem einem in einer schulmäßigen Ausbildung im Sinne des AMFG Stehenden nach § 20 Abs 2 leg cit gewährten, an diese Ausbildung gebundenen, die Selbsterhaltungsfähigkeit sichernden Zuschuß zur Deckung des Lebensunterhaltes. Es handelt sich hiebei um ein im Rahmen der (die Arbeitskraft überwiegend beanspruchenden) Schulausbildung oder Berufsausbildung bezogenes Entgelt, weshalb die Kindeseigenschaft während einer solchen Ausbildung nach der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres nicht mehr besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085143Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2019