Norm
ASVG §252 Abs2 Z1Rechtssatz
§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG ist nicht anwendbar, wenn eine Erwerbstätigkeit zwar gleichzeitig der Ausbildung dient, daraus aber ein Erwerbseinkommen bezogen wird, das die Selbsterhaltungsfähigkeit ebenso sichert wie jedes andere Erwerbseinkommen aus einer Berufstätigkeit, die nicht als Ausbildungsverhältnis deklariert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085149Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021