Norm
ASVG §252 Abs2 Z1Rechtssatz
Wenn ein Kind sich in einer "hauptberuflichen" Ausbildung befindet, dann wird seine Arbeitskraft dadurch so in Anspruch genommen, dass ihm (daneben) eine die Selbsterhaltungsfähigkeit garantierende Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. (SSV-NF 2/35). Übt es eine solche aber dennoch aus, so vernichtet das seinen Anspruch auf Waisenpension nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085139Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021