Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. KR Michaela Haydter (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gerhard L*****, vertreten durch Mag. Helmut Hawranek, Rechtsanwalt in Graz, gegen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger befand sich am 20. 10. 1998 in einem aufrechten Dienstverhältnis als Schweißer. Er war an diesem Tag in der Früh auf einer Baustelle seines Dienstgebers in St. Pölten damit beschäftigt, die für die Schweißgeräte benötigten, ungefähr 90 kg schweren Gasflaschen auf ein Fahrzeug aufzuladen. Dabei fiel eine Gasflasche, die sich bereits auf der Ladefläche des Fahrzeugs befand, auf den Rücken des Klägers. Der Kläger wurde durch das Gewicht der Gasflasche zu Boden ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können auch in Sozialrechtssachen im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74 mwN). Die Feststellung oder Nichtfeststellung von bestimmten Tatsachen resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann. Die Frage, ob der Kläger vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin war unter anderem als Förster beschäftigt. In dem von ihm zu betreuenden 640 ha großen Waldgrundstück war er nebenberuflich für zwei Eigenjagden zum Jagdschutzorgan und Bevollmächtigten bestellt. Er hatte sich selbständig um das Revier zu kümmern, ohne eine geregelte Dienstzeit einhalten zu müssen. Am Samstag, 23. 9. 2000, informierte der Vater der Klägerin seine Gattin, dass er - nach einer weiteren privaten Auseinandersetzung mit ihr - d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Rechtliche Beurteilung Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes entgege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin neuerlich gerügten Mängel des Verfahrens erster Instanz (Verletzung der Anleitungspflicht; Verletzung der Pflicht zur amtswegigen Erhebung entscheidungsrelevanter Tatsachen) hat bereits das Berufungsgericht verneint, sodass diese in der Revision wiederholten Verfahrensmängel erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 8. 1955 geborene Klägerin erlitt am 28. 6. 1979 als Hausarbeiterin in einer Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt einen Arbeitsunfall. Sie stürzte im Operationssaal, wobei sie sich keine über eine Prellung der Lendenwirbelsäule und eine fragliche Prellung des Lumbalmarks hinausgehenden Verletzungen zuzog. Bei der Klägerin liegt eine MRT-gesicherte Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata) vor, die 1999 diagnostiziert wurde; seitdem steht die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 5. 1961 geborene Klägerin ist seit 1980 Diplomkrankenschwester im Landeskrankenhaus K*****. Bis 1991 war sie dort vollzeit- und danach nur mehr halbtags beschäftigt. Die Teilzeitbeschäftigung ist die Klägerin deshalb eingegangen, weil sie mittlerweile zwei Kinder hat und deren Erziehung anders nicht möglich ist. 1989 erlitt die Klägerin den ersten Asthmaanfall; seit 1996 steht sie in Behandlung. Sie benötigt ein cortisonhaltiges und ein nichtcortisonh... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 13. 6. 2000 wurde die Erkrankung (Hepatitis C), die sich der Kläger als freiwilliger Blutplasmaspender zugezogen hat, gemäß § 176 Abs 1 Z 2 iVm §§ 176 Abs 2 und 177 ASVG als Berufskrankheit (Nr 38 der Anlage zum ASVG: "Infektionskrankheiten") anerkannt, der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles mit 15. 9. 1998 festgestellt und dem Kläger ab 16. 9. 1998 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH - ab 1. 1. 2000 als Dauerrent... mehr lesen...
Norm: ASVG §177RVO §551 Abs2SGB VII §7SGB VII §9SGB ViI §63SGB VII §214BKV §6 Abs1
Rechtssatz: Stirbt der Versicherte an den Folgen einer rechtmäßig anerkannten sogenannten Quasi-Berufskrankheit (§ 551 Abs 2 RVO, § 9 Abs 2 SGB VII), steht dem Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nicht entgegen, dass zur Zeit des Todes die Berufskrankheit als sogenannte Listen-Berufskrankheit (§ 551 Abs 1 RVO, § 9 Abs 1 SGB VII) erfasst ist und die BKV die vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen des Erstgerichtes leidet der Kläger, der in den Jahren 1979 bis 1981 regelmäßig Plasma gespendet hat, an einer alkoholbedingten Leberzirrhose sowie an einer dialysepflichtigen Niereninsuffizienz auf Grund fokaler Glomerulosklerose. Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass der Kläger mit dem Hepatitis C-Virus infiziert ist bzw an Hepatitis erkrankt ist. Das Berufungsgericht übernahm diese Feststellungen des Erstgerichtes als Ergebnis... mehr lesen...
Norm: ASGG §82 Abs5ASVG §176 Abs1 Z2ASVG §176 Abs2ASVG §177
Rechtssatz: Bei einer Hepatitis C-Erkrankung kann erst dann von einer abgeschlossenen Erkrankung beziehungsweise einem abgeschlossenen Versicherungsfall ausgegangen werden, wenn nach festgestellter Eliminierung der Hepatitis C-Viren die möglicherweise eintretenden Phasen mit entzündlichen Leberaktivitäten mit Sicherheit auszuschließen sind. Dem Versicherten ist ein rechtliches Interess... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass dem Feststellungsbegehren der Klägerin, wonach die geltend gemachte Gesundheitsstörung, nämlich Hepatitis C, Folge eines Arbeitsunfalles (im Zuge einer freiwilligen Blutplasmaspendetätigkeit in den Jahren 1970 bis 1973 im Plasmapheresezentrum in 1190 Wien, Gatterburggasse 8) oder einer Berufskrankheit (im Zuge der Berufstätigkeit der Klägerin als Krankensc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Arbeitsunfalles bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Arbeitsunfalles bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Parag... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §177
Rechtssatz: Im Verfahren über einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch aus Arbeitsunfällen sind die Regeln des Anscheinsbeweises modifiziert anzuwenden. Auch dann, wenn noch andere Ursachen in Betracht kommen, muss nur feststehen, dass die Körperschädigung eine typische Folge eines als Unfall zu wertenden Ereignisses ist, das im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 13.6.1911 geborene Kläger wurde im Jahr 1944 von der deutschen Wehrmacht als polnischer Zwangsarbeiter in das Arbeitslager Gusen, eine Außenstelle des Konzentrationslagers Mauthausen, eingewiesen. Spätestens seit März 1944 war er zur Arbeit in den Steyr-Messerschmitt-Werken eingesetzt worden. Im Mai 1944 arbeitete er an einer Maschine, die Metallteile für Flugzeuge herstellte. Bei dieser Arbeit wurde er von einem losgelösten Metallteil am
Kopf: getroff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der angefochtenen Entscheidung enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb darauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Ergänzend ist dem Rechtsmittel der Klägerin entgegenzuhalten, daß weder näher ausgeführt wurde noch ersichtlich ist, worin der angebliche, eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründende (SSV-NF 2/74 uva) Verstoß des medizinischen Sachverständi... mehr lesen...
Norm: ASVG §177
Rechtssatz: Die Tatsachengerichte haben bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand des Anspruchstellers im Rahmen der Beweiswürdigung zwar an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen, sind aber nicht befugt, dabei den Beweismaßstab zu verringern (hier: Berufskrankheit - Beweisnotstand). Veröff: NZS 1998,41 Schlagw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier und Dr.Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Karl Hennrich und Werner Jeitschko aus dem Kreis der Arbeitgeber in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Maiximilian M*****, vertreten durch Dr.Viktor Michitsch, Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung einer Versehrtenrente im gesetzlichen Ausmaß ab 30. 7. 1990 gerichtete Klagebegehren ab, weil die behauptete Berufskrankheit (Hauterkrankung nach lfd Nr. 19 der Anlage 1 zum ASVG) nicht vorliege. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 30.8.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß der Erkrankung, die er sich laut Meldung als selbständiger Bäckermeister in seinem Betrieb zugezogen habe, abgelehnt, weil keine entschädigungspflichtige Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG (Anlage 1 Z 30) bestehe. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrt der Kläger auf Grund seiner Berufskrankheit eine Versehrtenre... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Anl1 Nr19 Hautkrankheiten
Rechtssatz: Auch bei einer schweren Hauterkrankung kann beim Entfallen der Kontakte mit den Schadstoffen eine wesentliche Besserung und damit eine Änderung in dem für die letzte Feststellung der verletzten Rente maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse eintreten, die zu einer Herabsetzung oder gegebenenfalls Entziehung der Rente führen (Brackmann Sachverständigen-Handbuch III 56.Nachtrag 583 f unter Ableh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte die Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen der Erkrankung des Klägers an Asthma bronchiale unter Berufung auf § 177 Abs 1 ASVG ab. Der Kläger begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm zur Abgeltung der Folgen seiner Berufskrankheit Asthma bronchiale ab 1.3.1988 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 70 % der Vollrente zu gewähren. Das Erstgericht stellte fest, daß die (vom Kläger) geltend gemachte Gesundheitsstörung... mehr lesen...
Norm: ASVG §177 Anl1 Nr19ASVG §177 Anl1 Nr30
Rechtssatz: Hauterkrankungen (laufende Nr 19 der Anlage 1) und Erkrankungen an Asthma bronchiale (laufende Nr 30 dieser Anlage) gelten überhaupt nur dann als Berufskrankheiten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Erwerbsarbeit zwingen, worunter die letzte Erwerbstätigkeit zu verstehen ist. Die Aufgabe der schädigenden Erwerbstätigkeit ist daher Voraussetzung für den Eintritt des Versicherun... mehr lesen...