Norm
ASVG §177Rechtssatz
Die Tatsachengerichte haben bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand des Anspruchstellers im Rahmen der Beweiswürdigung zwar an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen, sind aber nicht befugt, dabei den Beweismaßstab zu verringern (hier: Berufskrankheit - Beweisnotstand).
Veröff: NZS 1998,41
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0109728Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014