RS OGH 1997/5/27 2RU38/96

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Veröffentlicht am 27.05.1997
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Norm

ASVG §177

Rechtssatz

Die Tatsachengerichte haben bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand des Anspruchstellers im Rahmen der Beweiswürdigung zwar an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen, sind aber nicht befugt, dabei den Beweismaßstab zu verringern (hier: Berufskrankheit - Beweisnotstand).

Veröff: NZS 1998,41

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0109728

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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