Norm: ASVG §175
Rechtssatz: Kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten "Motivationsreise". Veröff: NZS 1995,41 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0104624 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 20.02.2014 mehr lesen...
Norm: ASVG §175
Rechtssatz: Eine subjektiv vom Dienstnehmer als Dienstbesprechung gewertete Privateinladung zu einer Verabschiedung von Filialleitern durch einen Dienstvorgesetzten vermag den objektiv erforderlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 10 ObS 29/94 Entscheidungstext OGH 15.02.1994 10 ObS 29/94 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 11. 1988 als Kuvertmaschinenarbeiterin bei der Firma **********GesmbH" beschäftigt. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung von Briefumschlägen, Druckereiwaren und ähnlichen Produkten. In N*****befindet sich das Fertigwarenlager. Das Gebäude steht im Eigentum des Unternehmens. Bis Ende 1985 befanden sich dort Firmenbüros. Nach Übersiedlung nach Wien stand das Objekt zum größten Teil leer, wurde jedoch in weiterer Folge jugoslawis... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs2ASGG §82 Abs5ASVG §175
Rechtssatz: Auch die im
Spruch: eines Bescheides enthaltene Feststellung, daß eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, kann in Rechtskraft erwachsen. Entscheidungstexte 10 ObS 277/91 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 10 ObS 277/91 Veröff: SSV-NF 6/122 10 ObS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12.Jänner 1974 geborene Sohn des Klägers, Markus, war Schüler an der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt in St.Florian bei Linz. Am 4.März 1991 fuhr er nach Unterrichtsschluß um 12,20 Uhr von der Schule nicht nach Hause, sondern zu seiner in Kristein bei Enns wohnhaften Großmutter, um dort, wie öfters vor Schularbeiten oder Tests, von seinen drei Geschwistern ungestört seine schulischen Vorbereitungsarbeiten verrichten zu können. Am Nachmit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3.3.1988 wies die beklagte Partei den Antrag des Dr.Erwin T*****, des am 18.11.1990 verstorbenen früheren Klägers und Ehegatten der nunmehrigen Klägerin vom 5.11.1987 auf Wiedergewährung einer Rente wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 27.5.1986 unter Berufung auf § 183 ASVG ab, weil im Zustand der Unfallfolgen keine wesentliche Änderung eingetreten sei. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage richtet sich auf eine Versehrtenrente im Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.7.1989 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen des Ereignisses vom 13.7.1987 mit der
Begründung: ab, daß sich der Unfall weder im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes des Klägers noch bei der Nachbarschaftshilfe ereignet habe. Die 1. auf Feststellung, daß es sich bei den gesundheitlichen Störungen des Klägers infolge des Unfalles vom 13.7.1987 um solche aus einem landwirtscha... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ZPO §503 E4c20
Rechtssatz: Die Frage, ob den Versicherten in naher Zukunft ein mit dem Unfallgeschehen vergleichbares Ereignis tatsächlich ereilt und dieselben Folgen wie der Arbeitsunfall ausgelöst hätte, ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen und keine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 10 ObS 248/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 10 ObS 248/92 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist - mit der weiter unten angeführten Einschränkung - zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG; SSV-NF 5/140; zuletzt 10 Ob S 222/92). Ergänzend ist auszuführen: Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Frage, ob den Versicherten in naher Zukunft ein mit dem Unfallgeschehen vergleichbares Ereignis tatsächlich ereilt und dieselben Folg... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs6
Rechtssatz: Bildet die Tätigkeit des Versicherten, die zum Unfall führte, einen Teil seiner die Versicherung begründenden Beschäftigung, ist es unbeachtlich, ob nach der Organisation des Betriebes andere Arbeitnehmer zur Ausführung der Tätigkeit berufen gewesen wären, zumal selbst ein Verhalten, das gegen ein Gebot oder Verbot des Arbeitgebers verstößt, den Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 6 ASVG nicht ausschlie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin war "Generaldirektor" einer Molkereigenossenschaft. Er bewohnte mit seiner Familie im 10.Stock des Gebäudes, in dem sich der Betrieb der Genossenschaft befindet, eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung. Am 19.11.1990 stieg er gegen 8.00 Uhr auf das Flachdach des Gebäudes, wobei er Halbschuhe mit einer Gummisohle trug. Es wehte zu dieser Zeit ein Westwind mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h. Das mit Wellblech ged... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 5.März 1991 lehnte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Leistungen gemäß § 173 ASVG für den Riß der langen Bizepssehne rechts ab, weil diese körperliche Beschädigung mit dem angezeigten Ereignis bei der Arbeit am 16.August 1989 in keinem ursächlichen Zusammenhang stehe. Es habe auch kein Unfall, das sei ein von außen her auf den Körper schädigend einwirkendes Ereignis, stattgefunden. Die auf "Leistungen aus dem Anspruch (des Klägers) au... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs3ASVG §175
Rechtssatz: Da der Krankenschein nur dazu dient, um die Krankenbehandlung durch einen Vertragsarzt oder eine eigene Einrichtung (Vertragseinrichtung) des Versicherungsträgers in Anspruch nehmen zu können, und die Krankenbehandlung selbst nicht wesentlich betrieblichen Interessen dient, kann auch das Besorgen des Krankenscheins nicht wesentlich solchen Interessen dienen und daher im ursächlichen Zusammenhang mit der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 1976 bis 31.3.1990 bei der K*****gesellschaft mbH im Außendienst als Vertreter beschäftigt, wobei das Schwergewicht seiner Tätigkeit auf dem Vertrieb von Schischuhen lag. Im Rahmen seiner Tätigkeit hatte er wie auch andere Mitarbeiter des Unternehmens jährlich etwa für 20 bis 40 Tage Schischuhe zu testen. Eine gesonderte Entlohnung wurde hiefür nicht gewährt, doch übernahm das Dienstgeberunternehmen sämtliche damit verbundenen Kosten für Aufen... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Geltendmachung eigener Leistungsansprüche bei einem Sozialversicherungsträger oder in einem Prozeß vor einem Sozialgericht zählt zum eigenwirtschaftlichen nicht versicherten Lebensbereich des Beschäftigten (hier: Unfall des Beschäftigten auf dem Weg vom gerichtlich bestellten Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen seiner Invaliditätspension). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §175
Rechtssatz: Auch psychisch bedingte Gesundheitsstörungen, die im Anschluss an einen Unfall auftreten, können Unfallfolgen im Rechtssinn sein. Entscheidungstexte 10 ObS 57/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 10 ObS 57/92 Veröff: SSV-NF 6/30 10 ObS 84/13w Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 ObS 84/13w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.2.1956 geborene Kläger wurde am 26.9.1988 auf dem Weg zur Arbeit als Mofa-Fahrer von einem Personenkraftwagen niedergestoßen und verletzt. Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 23.8.1989 wurde dieser Unfall gemäß § 175 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Gleichzeitig wurde dem Kläger eine Versehrtenrente als vorläufige Rente gemäß § 209 Abs 1 ASVG gewährt, und zwar für die Zeit vom 28.3. bis 30.7.1989 als Vollrente samt Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Während eines von ihm gegen die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 5 Cgs 195/88 geführten Rechtsstreites wegen Invaliditätspension wurde dem Kläger aufgetragen, sich am 12. Juni 1989 um 16 Uhr bei einem ärztlichen Sachverständigen in 1080 Wien, Josefstädter Straße 7/15, zu einer vom Vorsitzenden angeordneten Untersuchung einzufinden. Der Kläger war damals bei einem Dienstgeber in der Shopping City Süd in Vösendorf b... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §176B-VG Art7
Rechtssatz: Im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes ist nicht erkennbar, daß die Differenzierungen in den §§ 175 und 176 ASVG unsachlich wären, weil sie nicht nach objektiven Unterscheidungsmerkmalen erfolgten. Entscheidungstexte 10 ObS 35/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 35/92 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litaASVG §175
Rechtssatz: Bei unternehmensfremden Gefälligkeitsdiensten - etwa für gute Kunden - muss (deshalb) zur Bejahung des Versicherungsschutzes die Gefälligkeit als Kundendienst eng mit dem Betrieb zusammenhängen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie in unmittelbarer Verbindung zu bestimmten, kurz vorher getätigten oder bald bevorstehenden Geschäftsabschlüssen steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Felix Joklik (Arbeitgeber) und Dr. Herbert Vesely (Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei A***** T*****, vertreten durch Dr. Peter Posch und Dr. Ingrid Posc... mehr lesen...