Norm
ASVG §175Rechtssatz
Eine subjektiv vom Dienstnehmer als Dienstbesprechung gewertete Privateinladung zu einer Verabschiedung von Filialleitern durch einen Dienstvorgesetzten vermag den objektiv erforderlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit nicht zu ersetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083977Dokumentnummer
JJR_19940215_OGH0002_010OBS00029_9400000_001