RS OGH 1994/2/15 10ObS29/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1994
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Eine subjektiv vom Dienstnehmer als Dienstbesprechung gewertete Privateinladung zu einer Verabschiedung von Filialleitern durch einen Dienstvorgesetzten vermag den objektiv erforderlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit nicht zu ersetzen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083977

Dokumentnummer

JJR_19940215_OGH0002_010OBS00029_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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