Norm
ASGG §65 Abs2Rechtssatz
Auch die im Spruch eines Bescheides enthaltene Feststellung, daß eine Gesundheitsstörung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, kann in Rechtskraft erwachsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084077Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021