Norm
ASVG §175Rechtssatz
Die Frage, ob den Versicherten in naher Zukunft ein mit dem Unfallgeschehen vergleichbares Ereignis tatsächlich ereilt und dieselben Folgen wie der Arbeitsunfall ausgelöst hätte, ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen und keine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043534Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022