Norm
ASVG §175Rechtssatz
Auch psychisch bedingte Gesundheitsstörungen, die im Anschluss an einen Unfall auftreten, können Unfallfolgen im Rechtssinn sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083979Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2013