RS OGH 1992/3/10 10ObS57/92, 10ObS84/13w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Auch psychisch bedingte Gesundheitsstörungen, die im Anschluss an einen Unfall auftreten, können Unfallfolgen im Rechtssinn sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083979

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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