Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Ein Kostenersatz für homöopathische Mittel kann nur dann gewährt werden, wenn der Einsatz dieser Mittel einer zweckmäßigen Krankenbehandlung entspricht und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Dies setzt voraus, dass zunächst eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln versucht wurde, dies zumindest dann, wenn diese kostengünstiger is... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §153 Abs1
Rechtssatz: Zweckmäßig ist der Zahnersatz, wenn die gesetzten Maßnahmen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Maßnahme objektiv geeignet waren, die beeinträchtigten Funktionen des Kauens, Beißens oder Sprechens wiederherzustellen. Der Erfolg muss dabei auf eine bestimmte Zeit gewährleistet sein, die den Bestimmungen der Satzung über die neuerliche Übernahme der Kosten ents... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Bei mehreren gleichermaßen zweckmäßigen Behandlungsmethoden ist jeweils diejenige zu wählen, die die geringsten Kosten verursacht, bzw bei der die Relation der Kosten zum Nutzen (Heilerfolg) am günstigsten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 174/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 10 ObS 174/93 Veröff: EvBl 1994/102 S 509 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Die Krankenbehandlung muss unter Zugrundelegung von gesicherten medizinischen Erkenntnissen und nach dem anerkannten Stand der Medizin nach Umfang und Qualität eine hinreichende Chance auf einen Heilungserfolg bieten. Entscheidungstexte 10 ObS 174/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 10 ObS 174/93 Veröff: EvBl 1994/102 S 509 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §95 Abs3
Rechtssatz: Sind eigene Einrichtungen des Versicherungsträgers zur Anbringung eines Zahnersatzes nicht vorhanden, kann die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht allen aufgrund der dem Versicherungsträger entstehenden Kosten beurteilt, sondern es müssen auch die dem Versicherten entstehenden Kosten berücksichtigt werden (hier: Zahnersatzherstellung in Ungarn, wodurch dem Versicherten wesentlich niedrigere Kosten al... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §148BSVG §93KAG §27 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Anstaltspflege stellt eine einheitliche und unteilbare Gesamtleistung dar. Es werden mit den vom Versicherungsträger gezahlten Pflegegebühren grundsätzlich alle Leistungen der Krankenanstalt abgegolten. Die Teilleistungen, die von dieser Abgeltung umfasst sind, sind die Kosten der Unterkunft, der ärztlichen Untersuchung und Behandlung, Beistellung von allen erforderli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3.12.1983 geborene Tochter des Klägers war wegen eines chronischen Tubenmittelohrkatarrhs mit entsprechender Hörbeeinträchtigung und einer chronischen Tonsillitis und Adenoidhyperplasie in laufender fachärztlicher Behandlung bei Prim. Dr. B*****. Über dessen Ratschlag wurde sie im Juni 1989 in der Krankenanstalt für Tageschirurgie Dr. P***** operiert. Es wurden ihr die Mandeln und Polypen entfernt und beidseitig eine Paukendrainage mit einer Röhrchenimpla... mehr lesen...
Norm: ASVG §124 Abs3ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Für einen in einer im § 124 Abs 3 genannten Anstalt untergebrachten Pensionisten besteht nur insoweit kein Anspruch auf ärztliche Hilfe und Heilmittel gegen den Träger der Krankenversicherung, als er im Rahmen seiner gesamten Antstaltsbetreuung ärztliche Hilfe und Heilmittel im ausreichenden und zweckmäßigen Ausmaß (tatsächlich) erhält. Inwieweit der Träger der Anstalt verpflichtet wäre, dem Pensio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der W*** G*** krankenversicherte Pensionist Karl B***, der damals Pflegling des Pflegeheimes der Stadt Wien-Lainz war und aufgrund des Wiener Sozialhilfegesetzes Anspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes, insbesondere auf Pflege hatte, wurde in der Zeit vom 4.10. bis 31.12.1988 in der Krankenanstalt Rudolfstiftung der Stadt Wien 24 mal ambulant dialysiert. Dadurch entstanden dem Land Wien Kosten von 90.720 S, die sich jedoch für Träger der ge... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §148B-KUVG §68 Abs1BSVG §89KAG §27 Abs2
Rechtssatz: Unter der Anstaltspflege ist eine einheitliche und unteilbare Gesamtleistung zu verstehen. Gemäß § 27 Abs 1 KAG (§ 44 Abs 1 nöKAG) sind mit den vom Versicherungsträger zu zahlenden Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse alle Leistungen der Krankenanstalt - mit Ausnahme der in § 27 Abs 2 und § 27 a genannten - abgegolten. Neben Unterkunft und Verpflegung sind auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die beklagte Partei schuldig zu erkennen, Pflegegebühren von S 49.242,60 für den Aufenthalt im Privatkrankenhaus "Sanatorium Parkvilla" in Bad Vöslau vom 16. Jänner 1988 bis 9. März 1988 zu ersetzen. Die beklagte Partei lehnte die Kostenübernahme mit der
Begründung: ab, der Aufenthalt sei medizinisch nicht notwendig und unaufschiebbar gewesen, es liege ein Asylierungsfall vor. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte im wesentl... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Es muss gefordert werden, dass zur Behebung eines regelwidrigen Zustandes zunächst eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst versucht wird, dies zumindest dann, wenn diese dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechend kostengünstiger ist. Entscheidungstexte 10 ObS 211/89 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Wenn auch Gesamtverträge und Honorarordnungen für praktische Ärzte und Fachärzte nur inter partes bindend sind und den Anspruch des Versicherten auf ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht einzuschränken vermögen, so sind sie doch zunächst ein Indiz für die Beurteilung, ob eine Krankenbehandlung im Sinne des § 133 Abs 3 ASVG "zweckmäßig ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet". ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2RL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung allg
Rechtssatz: Wurden Heilmethoden oder Heilmittel angewendet, die in den Honorarordnungen oder Richtlinien nicht enthalten sind, etwa weil es sich um wissenschaftlich noch nicht gesicherte Heilmethoden oder Heilmittel handelt, bedeutet dies nicht, dass dem Versicherten ein Kosten... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Zwischen Patient, Arzt und Versicherungsträger besteht hinsichtlich Art und Umfang der Krankenbehandlung ein Interessenskonflikt. Dem Wunsch des Patienten nach bestmöglicher ärztlicher Betreuung und weitestgehender versicherungsmäßiger Deckung der entstandenen Kosten, sowie der Forderung des Arztes nach möglicher freier Berufsausübung und angemessener Honorierung seiner Leistung steht das Interess... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Dem Patienten muss der Beweis zulässig sein, dass im Einzelfall eine wissenschaftlich noch nicht allgemein gesicherte Methode erforderlich und zweckmäßig war (vgl dazu die deutsche Rechtsprechung: BSG vom 23.03.1988 = SGb 1989, 394 mit weiteren Nachweisen). Dies wäre dann der Fall, wenn mit der in Frage stehenden Behandlungsmethode typischerweise - also in einer für die Bildung eines Erfahrungssatze... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Es ist zwar grundsätzlich nicht Sache des Krankenversicherungsträgers, die Kosten für medizinische Experimente zu tragen, doch soll das Recht der sozialen Krankenversicherung sich nicht als Hemmschuh für die Entwicklung und Ausbreitung neuer zukunftsträchtiger Diagnoseformen und Therapieformen auswirken. Entscheidungstexte 10 ObS 211/89 Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei den Ersatz des von ihr an einen Wahlarzt bezahlten Honorares von S 16.445. Mit Bescheid vom 17.März 1987 lehnte die beklagte Partei einen höheren Kostenersatz als S 518,62 ab. Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr S 15.926,38 zu bezahlen, ab. Es traf folgende Feststellungen: Die Klägerin litt an Akne. Diese Krankheit trat nach der Pubertät in Form einiger "Wimmerln" im Gesicht... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Das Heilmittelverzeichnis schränkt daher das Recht des Patienten auf die für die ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung notwendigen Heilmittel nicht ein. Den Patienten der österreichischen Sozialversicherung können vielmehr alle erhältlichen Medikamente verordnet werden, wenn dies im einzelnen Behandlungsfall den gesetzlich festgelegten Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und das Maß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28. Jänner 1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 27. Jänner 1988 auf Bewilligung von A***-Feuchtpulver OP I und A***-Schaum OP III für seine Ehegattin, Katharina W***, ab, weil die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 und § 64 B-KUVG iVm Punkt 34 Abs. 1 der geltenden Krankenordnung sowie nach den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) erstellten und vom BMS genehmigten Richtlinien über die ökonomi... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2ASVG §135ASVG §148 Z7ASVG §350 Abs1 Z3KAG §26 Abs1 litcSbg KAO §32 Abs1 litcSbg KAO §63
Rechtssatz: Wird in einem die Beziehungen des Krankenversicherungsträgers zu einer Krankenanstalt regelnden Ambulanzvertrag die vorherige chefärztliche Genehmigung ambulanter Untersuchungen und Behandlungen (hier in einer Sehschule) vorgesehen, dann handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit Anfang 1957 als niedergelassener Augenfacharzt Vertragspartner der Salzburger Gebietskrankenkasse. Im Jahre 1958 wurde im Krankenhaus Zell am See, dessen Rechtsträger die klagende Partei ist, eine Augenstation installiert, zu deren Leiter der Beklagte bestellt wurde. Im Jahre 1972 wurde aus der Augenstation eine Augenabteilung, in deren Rahmen ab 1. April 1974 eine Sehschule eröffnet wurde. Der Beklagte ist auf Grund eines Sonderdienstver... mehr lesen...