Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß im Hinblick auf die zahlreichen für das Vorliegen einer Depression denkbaren Ursachen und die dabei zumeist bestehenden komplexen Ursachenkombinationen regelmäßig der Nachweis, daß im konkreten Fall ein unerfüllter Kinderwunsch als einziger Grund für das Bestehen einer Depression in Frage kommt, kaum zu führen sein wird, bildet eine künstliche Insemination keine von der Kranke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31.5.1959 geborene Klägerin unterzog sich am 20.5.1995, 18.9.1995 und 20.6.1996 In-vitro-Fertilisationsbehandlungen in einer Krankenanstalt in Salzburg, wofür Kosten in Höhe von S 50.996 entstanden, deren Erstattung die beklagte Partei mit Bescheid vom 4.4.1997 ablehnte. Der Grund für diese Behandlungen lag in der Kinderlosigkeit der Klägerin zufolge Zeugungsunfähigkeit ihres Gatten, was von ihr als schwerwiegende Gefährdung ihres geistigen Gesundheit... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §153 Abs1
Rechtssatz: Die Zahnbehandlung muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 133 Abs 2 ASVG), wobei mangels Regelung in den jeweils geltenden Verträgen mit Zahnbehandlern für Keramik-Inlays der Versicherungsträger mangels anderer Anhaltspunkte nur die üblichen Marktpreise für derartige Leistungen zu ersetzen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2ASVG §150a
Rechtssatz: Aus § 150a ASVG ist der allgemeine Grundsatz abzuleiten, daß auch notwendige Vorleistungen für eine Organtransplantation zur notwendigen und zweckmäßigen Krankenbehandlung des potentiellen Organempfängers zählen. Entscheidungstexte 10 ObS 70/97k Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 ObS 70/97k Veröff: SZ 70/233 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z2ASVG §131 Abs1ASVG §133 Abs1ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Versicherte an einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit (hier: aplastische Anämie) leidet und eine Knochenmarktransplantation medizinisch indiziert ist, so ist die Gewebstypisierung seiner Geschwister nach dem Stand der anerkannten medizinischen Wissenschaft unumgänglich, um eine zweckmäßige Krankenbehandlung durchzuführen. Die Untersuchung der Geschwister des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.9.1954 in Kairo geborene Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, ist bei der beklagten Gebietskrankenkasse aufgrund des Bezuges von Notstandshilfe krankenversichert. Aufgrund seiner Erkrankung (aplastische Anämie) ist bei ihm eine Knochenmarktransplantation medizinisch angezeigt. Er steht in Behandlung des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien. Zur Evaluierung bezüglich einer eventuellen Knochenmarktransplantation wurde im Rahmen dieser Behan... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §153Mustersatzung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger §32 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32 Abs2Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §32 Abs3Satzung der sbg Gebietskrankenkasse §35Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §32 Abs3Satzung 2007 der Wr Gebietskrankenkasse §30
Rechtssatz: Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, bei einem auch als Pflichtleistung zu erbringenden Zahnersatz z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Beschluß enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG; siehe insbesondere SZ 64/173 = SSV-NF 5/134; zuletzt 10 ObS 2317/96z und 10 ObS 2365/96h - veröffentlicht). Wie das Berufungsgericht völlig richtig hervorgehoben hat, kommt es bei Prüfung der Voraussetzungen des § 144 ASVG nicht allein darauf an, ob die Klägerin är... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO ist nicht gegeben. Vielmehr reicht es aus, auf die zutreffenden Rechtsausführungen der zweiten Instanz zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen lediglich entgegenzuhalten, daß im Sinne der - vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen - Rechtsprechung des Senates (SZ 67/76;... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die an einer gesunden, nicht depressiven Versicherten aufgrund des krankhaften Zustandes des Ehegatten zur Erfüllung auch ihres Kinderwunsches vorgenommene Fertilisierungsmaßnahme (Insemination) ist nicht als zweckmäßige und notwendige medizinische Krankenbehandlung der Frau zu werten. Entscheidungstexte 10 ObS 2371/96s Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2ASVG §144ASVG §145
Rechtssatz: Unter dem im ASVG nicht definierten Begriff "Anstaltspflege" ist die durch die Art der Krankheit erforderte, durch die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung bedingte "einheitliche und unteilbare" Gesamtleistung der stationären Pflege in einer - nicht gemäß § 144 Abs 4 ASVG ausgenommenen - Krankenanstalt zu verstehen. Sie bezweckt - wie die Krankenbehandlung im Sinn des § 133 ASVG - die Wiederhers... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §83 Abs2B-KUVG §62 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in diesem Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115). Entscheidungstexte 10 ObS 2303/96s Entscheidungstext OGH 12.09.1996 10 ObS 2... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2BSVG §83 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Nach § 133 Abs 2 erster Satz ASVG muss die Krankenbehandlung "ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Die verba legalia "ausreichend, zweckmäßig, notwendig" sind dabei als Instrument gegen extrem zweckwidrige Leistungsgewährung, also eine Art Missbrauchskontrolle zu verstehen, also als Leistungsschranke. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1 Z1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 133 ASVG auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß nur durch die Beseitigun... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115 = SZ 61/226). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Wenn eine herkömmliche Behandlungsmethode erfolgreich und ohne (unzumutbare) Nebenwirkungen angewendet werden konnte (oder kann), besteht kein Anlass zur Übernahme der Kosten von Außenseitermethoden. In einem solchen Fall ist es auch nicht wesentlich, wie hoch die Kosten der Außenseitermedizin im Vergleich zu jenen der Schulmedizin sind. Kostenersatz für Außenseitermethoden kann daher immer erst dann erfolgen, w... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Eine Kostenübernahme durch den gesetzlichen Krankenversicherungsträger kommt grundsätzlich nur dann in Frage, wenn die Krankenbehandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgversprechend war, weil sie nur dann als medizinisch notwendig eingestuft werden kann. Dadurch wird einerseits der Patient vor der Inanspruchnahme als Versuchsobjekt geschützt und andererseits das Kostenrisiko der Sozialversicherung hin... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2BSVG §83 Abs2GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten einer von der Wissenschaft noch nicht anerkannten Behandlungsmethode (Außenseitermethode - hier Ukrain) sind zu ersetzen, wenn zunächst eine - kostengünstigere - zumutbare Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln versucht wurde und die Außenseitermethode beim Versicherten erfolgreich war oder doch nach den bisherigen Erfahrungen (prognostisch) ein Er... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §83 Abs2
Rechtssatz: Die Zweckmäßigkeit einer Krankenbehandlung darf nicht allein nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Vielmehr ist auch das Ausmaß der Betroffenheit des Patienten im Einzelfall zu berücksichtigen. Bei im wesentlichen wirkungsgleichen diagnostischen oder therapeutischen Verfahren ist jedoch das billigere zu wählen. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2BSVG §83 Abs2
Rechtssatz: Vom Versicherten kann im Interesse der Kostensparung nicht ohne Einschränkung verlangt werden, daß er sich dem Risiko einer Behandlung unter Vollnarkose unterwirft, wenn mit einer gefahrloseren Therapie das Leiden gebessert werden kann und kein Kostenmißverhältnis besteht, selbst wenn dabei das Wiederaufleben des Leidens nicht ausgeschlossen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...