Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach Paragraph 46, Absatz eins, ASGG die Rev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Klägerin wurde am 27. 2. 1996 ein rechtsseitiges Brustdrüsenkarzinom operiert. Bereits drei Wochen vor dieser Operation begann die Klägerin eine erste Kur mit dem in Österreich nicht als Arzneimittel zugelassenen Präparat "Ukrain", welches ihr vom behandelnden Facharzt verschrieben worden war. Eine Therapie mit diesem Medikament wurde von der Klägerin auch nach ihrer Operation fortgesetzt, wobei sie die Kosten für das Medikament selbst bezahlte. Mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 5. 2001 lehnte die beklagte Partei die (Weiter-)Gewährung eines Krankenfahrstuhles für den Kläger ab. Dem Kläger sei am 17. 8. 2000 von Dr. Josef S***** wegen chronischer Lumbalgie, peripherer arterieller Verschlusskrankheit und koronarer Herzkrankheit ein Krankenfahrstuhl verordnet worden. Bei einer Überprüfung am 6. 3. 2001 sei festgestellt worden, dass der Kläger den Krankenfahrstuhl nicht verwende und in der Lage sei, ohne Krankenfahrstuhl für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im November/Dezember 1997 unterzog sich die Klägerin einer stationären Behandlung im Krankenhaus *****. Nach einem operativen Eingriff am 4. 12. 1997 traten ausgedehnte Lähmungserscheinungen im Bein- und Fußbereich auf. Daraufhin nahm die Klägerin verschiedene medizinische und ärztliche Leistungen in Anspruch. Auf die dafür bezahlten S 145.612,52 (EUR 10.582,07) erhielt sie von der Beklagten einen Kostenzuschuss von S 16.660,30 (EUR 1.210,75). Damit leistete die... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2, ASVG §136 Abs1
Rechtssatz: Ein zugelassenes Arzneimittel kann grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt. Davon kann ausnahmesweise abgewichen werden, wenn bei einer schweren Krankheit keine Behandlungsalternative besteht und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die begründende Ansicht besteht, dass mit dem Medikam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betriff... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betriff... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z10ASVG §133 Abs2ASVG §151 Abs5
Rechtssatz: Wenn der Chefarzt die Bewilligung zur Weitergewährung der Hauskrankenpflege verweigert, hat der Versicherte dagegen kein Rechtsmittel. Er hat aber die Möglichkeit, sich die begehrten medizinischen Leistungen und qualifizierten Pflegeleistungen privat zu verschaffen und Kostenersatz zu begehren. Weigert sich der Krankenversicherungsträger, Kostenersatz zu leisten, kann der Versicher... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. Dezember 1976 geborene Kläger erlitt im Juli 1997 einen Verkehrsunfall. Seither besteht bei ihm eine nahezu komplette Querschnittlähmung unterhalb des Kopfes, wobei einige funktionell nahezu wertlose Restbewegungen der rechten und linken Hand sowie des rechten Beines vorhanden sind. Weiters besteht beim Kläger eine nahezu komplette Atemlähmung. Um die Atmung aufrechtzuerhalten, ist der Kläger mit einem Beatmungsgerät sowie einer Raumluftbeatmung ausgestatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger musste sich am 14. 9. 1999 einer Hüftgelenksoperation links unterziehen, wobei eine Totalendoprothese eingepflanzt wurde. Über ärztliches Anraten wurde eine Eigenblutvorsorge getroffen, wobei der Kläger zwei Konserven Blut bereit stellen ließ. Dafür wurde dem Kläger vom LKH Graz ein Betrag von S 1.604,-- verrechnet. Aus ärztlicher Sicht ist bei einer geplanten Operation die Bereitstellung von Eigenblutkonserven dringend zu empfehlen, da sie grun... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Ob eine im Ausland angebotene Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, ist bei komplexen Therapieeinsätzen nicht anhand der Einzelelemente, sondern aufgrund einer Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller eingesetzten Maßnahmen zu beurteilen. Veröff: SGb 2001,519 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger leidet an einer chronischen Lumbo-Ischialgie. Auf Grund der bereits zweimal aufgetretenen Gastrointestinalblutungen darf er keine Antirheumatika einnehmen. Ist sein Krankheitszustand akut, lässt sich eine physikalische Behandlung nicht durchführen, weil sich die vorhandenen Schmerzen hiedurch noch verschlechtern würden. Antirheumatika, Salben und Einreibungen sind beim Erstkläger nahezu wirkungslos. Aus diesem Grunde wurden ihm von einem Facha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass beim Kläger der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht vorliegt und er daher keinen Anspruch auf das von ihm aus diesem Versicherungsfall begehrte Krankengeld hat, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23. 7. 1939 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach Wirbelkörperfraktur aus dem Jahr 1987, L 1/2. Im Dezember 1997 und im Jänner 1998 wurden an der Universitätsklinik Innsbruck am Kläger zwei CT-gezielte Bandscheibenresektionen(-operation) ambulant durchgeführt. Nach der ersten Operation ist offensichtlich noch ein Bandscheibengewebe übrig geblieben, so dass sich der Erfolg erst nach der zweiten Operation als zufriedenstellend zeigte. Die CT-geziel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Be... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §59ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Dem Patienten ist zwar grundsätzlich freie Arztwahl aber nicht auch freie Therapiewahl gesichert. In den Fällen, in denen sowohl wirksame allgemein anerkannte als auch wirksame Außenseitermethoden zur Verfügung stehen, dürfen letztere nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden (unter Ablehnung der "Mischverrechnung nach Binder in RdM 1997, 39 ff). Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 3. 1939 geborene Kläger ist Gendarmeriebeamter und leidet seit Jahren an ausgeprägten Durchschlafstörungen, die zu einer Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit tagsüber führen. Wegen dieser Schlafstörungen begab sich der Kläger in der Zeit vom 9. 1. 1997 bis 13. 2. 1997 in Behandlung der Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Sch***** und wurde in diesem Zeitraum sechsmal mit Akupunktur behandelt, wofür ihm mit Honorarnote vom 13. 2. 1997 ein Betrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist die Mutter, der Zweitkläger der Vater des am 2. 1. 1988 geborenen Drittklägers. Der Drittkläger kam schwer behindert zur Welt. Ihm fehlen die beiden oberen Extremitäten. Er hat beiderseits Klumpfüße. Nach den Behauptungen der Kläger ist zudem das linke Bein um eine halbe Oberschenkellänge verkürzt. Der Zweitbeklagte war Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Er war Universitätsprofessor und Oberarzt an einer Universitätsfrauenklinik.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Gebietskrankenkasse pflichtversicherte Kläger unterzog sich am 1. 4. 1997 bei dem Facharzt für Urologie Dr. Reinhold P*****, bei dem es sich um einen Vertragsarzt der Beklagten handelt, einer Prostatauntersuchung. Der Arzt empfahl eine sogenannte PSA-Wertbestimmung und wies den Kläger darauf hin, daß diese Untersuchung bei Vertragslabors der Beklagten oder aber in dem mit der Beklagten nicht im Vertragsverhältnis stehenden "Speziallabor... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der Beklagten nach den Bestimmungen des ASVG in der Krankenversicherung pflichtversichert. Er leidet an einer Herzerkrankung, die unter anderem eine medikamentöse Behandlung erforderlich macht. Er begab sich zur Behandlung dieser Erkrankung zu einem Facharzt für Innere Medizin, der ein Vertragsarzt der Beklagten ist, was dem Kläger auch bekannt war. Im Zuge der Behandlung wurde eine 24-Stunden-Blutdruckmessung durchgeführt, wofür der Kläger auf Gru... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 7. 1939 geborene Kläger leidet seit etwa 20 Jahren unter Kreuzschmerzen und befindet sich in Behandlung eines praktischen Arztes. Im Frühjahr 1997 kam es zu einer deutlichen Verschlimmerung seiner Beschwerden. Die Diagnose lautete rezidivierende Lumboischialgien, Bandscheibenvorfall im Segment L IV/V mit Kontakt zur Wurzel L IV. Der behandelnde praktische Arzt verschrieb eine Infusionsserie mit 10 Stück Neodolpasse Infusionslösung 250 ml. Der am 10. 7. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der am 24. 9. 1958 geborenen Klägerin besteht Sterilität aufgrund fehlender Eileiter, welche 1990 links und 1993 rechts jeweils aufgrund von Eileiterschwangerschaften entfernt wurden. Die Klägerin hat daher keine Möglichkeit, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. Eine extrakorporale Befruchtung ist für sie die einzige Möglichkeit zur Erzielung einer Schwangerschaft. Im Juni 1996 und im August 1996 ließ sie daher In-Vitro Fertilisationen durchführen, ... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die Vornahme einer extrakorporalen Fertilisation (In-vitro-Fertilisation) zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei einer sterilen Frau stellt keine Krankenbehandlung im Sinne des § 133 ASVG dar. Der regelwidrige Körperzustand einer sterilen Frau besteht nicht im Fehlen einer Schwangerschaft, sondern in der Unfähigkeit zur Empfängnis; dieser Zustand wird durch die In-vitro-Fertilisation nicht be... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die Unfruchtbarkeit einer Frau und die Zeugungsunfähigkeit eines Mannes können als Krankheit im Sinne des ASVG betrachtet werden. Insbesondere für Ehepartner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, ist die Fortpflanzungsfähigkeit eine biologisch notwendige Körperfunktion (so BGH 12. 11. 1997, MDR 1998, 285... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 6. 1965 geborene Klägerin leidet an primärer Sterilität (Unfruchtbarkeit). Zwecks Erfüllung ihres Kinderwunsches ließ sie zweimal eine In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung mit Embryonen-Transfer iSd § 1 Abs 2 Z 2 und 3 FMedG) durchführen; sie bezahlte dafür im März 1996 S 26.400 und im November 1996 S 35.200, insgesamt also S 61.600. Beide Versuche blieben erfolglos. Die am 28. 6. 1965 geborene Klägerin leidet an primärer Sterilität (Un... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beim Krankheitsbild der kombinierten Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen handelt es sich um Störungen mit Krankheitswert im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 iVm § 133 Abs 2 ASVG. Die soziale Krankenversicherung hat die Kosten für deren Behandlung bzw Diagnostik als Maßnahme der Krankenbehandlung (§ 133 Abs 2 ASVG) nach dem durch die 50.Novelle zum ASVG BGBl 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs2
Rechtssatz: Mit § 133 Abs 2 ASVG steht die Ansicht, daß praktisch nur die Erwerbstätigkeit beeinträchtigende gesundheitliche Störungen vom Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt sind, in Widerspruch. Eine derartige (enge) Auslegung des Krankheitsbegriffes ist mit der heute allgemein anerkannten und vom Gesetzgeber in der zitierten Gesetzesstelle auch eindeutig umschriebenen Ansicht über die (umfassende) Aufgabe ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß nur körperliche Leidenszustände (somatisch = körperlich) vom Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt sind, kann im Hinblick auf die durch die 50.ASVG-Novelle eingeführte Bestimmung des § 135 Abs 1 Z 3 ASVG nicht ernstlich vertreten werden, haben doch psychotherapeutische Behandlungen im seelischen Bereich liegende Leidenszustände zum Gegenstand. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Versicherungsträger ihres Versicherungsnehmers Gerhard M*****, welcher der Vater seines minderjährigen Sohnes Christian M*****, geboren am 13.10.1983, ist. Dieser Minderjährige weist seit Kindheit eine kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen auf. Es handelt sich hiebei um einen Krankheitszustand im Sinne einer Entwicklungsstörung und entspricht diese aufgrund ihrer Ausprägung gemäß der internationalen Klassifikation einer ps... mehr lesen...