Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 10.09.2019, Zl. XXXX , Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 04.05.2017 stellte die Finanzpolizei im Zuge einer Kontrolle auf einer Baustelle in XXXX , fest, dass drei Personen auf einem Gerüst stehend Putz von der Wand entfernten und nicht vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet wurden. 2. Am 31.08.2017 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, in weiterer Folge: belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid, in dem festgestellt wur... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.05.2019 verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; in der Folge: [belangte] Behörde) den Beschwerdeführer als Dienstgeber zur Zahlung eines Beitragszuschlags gemäß § 113 ASVG wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 33 Abs 1 ASVG. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wies die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.06.2019 als verspätet zurück. Der Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 11.02.2020 erließ die Österreichische Gesundheitskasse einen Bescheid mit dem festgestellt wurde, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in der Höhe von 1.000,-- Euro zu entrichten, da ein Dienstnehmer nicht zur Pflichtversicherung gemeldet worden sei. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 12.02.2020 ordnungsgemäß durch Übernahme durch die Ehefrau zugestellt. 2. Am 04.03.2020 wurde fri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 24.09.2019 hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) Frau XXXX gem. § 113 Abs. 1 iVm. Abs. 2 ASVG einen Betragszuschlag in der Höhe von € 1.400,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für zwei im Bescheid näher bezeichnete Personen zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob XXXX im Wege ihrer Rechtsvertr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .02.2019, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (vormals: XXXX ) (in der Folge: belangte Behörde oder kurz ÖGK) gegenüber XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) aus, dass er es verabsäumt habe, den XXXX und den XXXX vor deren Arbeitsbeginn am XXXX .01.2019 bei der belangten Behörde zur Pflichtversicherung anzumelden, weshalb ihm wegen dieses Meldevergehens gemäß § 113 ASVG ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Bescheid vom 20.02.2018 wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 € vorgeschrieben. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Mit Mail vom 23.05.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an da... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde erließ einen Bescheid, mit dem sie dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag vorschrieb. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der vertretene Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde. 3. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. 4. Der vertretene Beschwerdeführer stellte rechtzeitig einen Vorlageantrag. 5. Die belangte Behörde legte den Vorlageantrag und die Beschwerde samt V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 06.06.2017 wurde ausgesprochen, dass gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) die XXXX , XXXX als Bevollmächtigte im Sinne von § 35 Abs. 3 ASVG des Dienstgebers XXXX verpflichtet sei, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 240,00 zu entrichten. 2. Mit E-M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) vom 26.09.2018, ZL: XXXX , wurde der Beschwerdeführer zur Entrichtung eines Beitragszuschlages gemäß § 113 Abs. 1 Z1 iVm. Abs. 2 ASVG in Höhe von 1.800 ? verpflichtet. 2. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nachweislich am 08.10.2018 durch eigenhändige Übernahme zugestellt. 3. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 31.10.2018 mit Postste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 4.12.2017 sprach die (damalige) Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz „SGKK“) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von € 1.800 umgehend an die SGKK zu entrichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 28.06.2017 Zl. XXXX , Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 400,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , im Zuge einer Überprüfung durch die Finanzpolizei am 02.09.2016 im Imb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) verpflichtete die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) mit Bescheid vom 26.01.2017, GZ. VA/ED-FP-0433/2016, zur Zahlung eines Beitragszuschlages gem. § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in Höhe von € 1.800,--. Zur
Begründung: führte die NÖGKK aus, dass Anmeldungen für zwei namentlich genannte Dienstnehmer zur Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom XXXX wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die Dienstnehmer allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 97.172,69, Sonderbeiträge in Höhe von EUR 6.155,55 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 15.194,00 zu entrichten. Die von der bP fristgerecht erhobene Beschwerde wurde seitens der belang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichen Bescheid der belangten Behörde wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Zuge einer Kontrolle durch Prüforgane hinsichtlich eines Arbeiters ein Verstoß gegen die Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG festgestellt worden war. Die dagegen fristgerecht erhobene Beschwerde wurde mit Schriftsatz der rechtsf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 17.05.2019 verpflichtete die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge: [belangte] Behörde) die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin zur Zahlung eines Beitragszuschlags gemäß § 113 ASVG wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 33 Abs 1 ASVG. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Fabian BÖSCH, B.A., mit Schriftsatz vom 14.06.2019 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Die belangte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die NÖGKK hat mit Bescheid vom 16.06.2016 der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von € 2.800,-- vorgeschrieben. Dagegen wurde Beschwerde von der mittlerweile gelöschten Gesellschaft erhoben, der die NÖGKK mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.08.2016 keine Folge gegeben hat; ein Vorlageantrag wurde eingebracht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die XXXX GmbH wurde am 01.05.2018 amtswegig gelöscht, vgl. Fir... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin wurde mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse vom 28.12.2015 auf Grund einer ihr als Dienstgeberin unterlaufenen Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Zahlung eines Beitragszuschlages in der gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.300,00 verpflichtet, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes festgestellt wurde, dass die Antragstellerin am 22.10.2015 hinsichtlich der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) vom 05.11.2016 wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,- nach § 113 Abs. 1 Z.1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorgeschrieben, da die Anmeldung einer Dienstnehmerin zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin - fristgerecht - das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) vom 01.10.2015, VA-VR 18104916/15-Gse wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,- gemäß § 113 Abs. 1 Z.1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorgeschrieben. Dies, da im Zuge einer Kontrolle am 24.06.2015 der Dienstnehmer XXXX arbeitend angetroffen wurde, jedoch nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden war. Dieser Bescheid wurde nachweislich durch Hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom 19.07.2018 wurde der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von € 400,00 an die belangte Behörde zu entrichten. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig und zulässig Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Schreiben vom 13.06.2019 zog die Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.05.2018, GZ: VA-VR/51512970/18-Mag.CS, schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 400,00 vor. Begründend führte sie aus, dass im Rahmen einer am 31.01.2018 erfolgten Kontrolle an der Adresse des Lokals des Beschwerdeführers die Dienstnehmerinnen XXXX und XXXX arbeitend angetroffen worden seien, ohne vorher dem zustän... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2012 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die Z. M. B. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 14.403,81 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 165,00 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.341,36 vorgeschrieben. Die Beiträge und der Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Hö... mehr lesen...