Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF), aus, dass sie als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,00 zu entrichten. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 .2024, GZ: römisch 40 , sprach die Österreichische Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (in der Folge: ÖGK), vom 21.12.2023 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 33, 34, 35, 59 und 113 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 300,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, es sei im Zuge einer Überprüfung am 16.11.2023 in XXXX um 18:15 Uhr durch Prüforgane der ÖGK festgestellt worden, dass die beschwerdeführende... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der GmbH als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für die im Bescheid genannten Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurden. Dagegen wurde rechtzeitig die zulässige Beschwerde erhoben. Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Es wurde rechtzeitig ein Vorlageantrag gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der ÖGK, Landesstelle Wien, wurde der XXXX KG in XXXX Wien als Dienstgeberin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 2.600,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 2. Mit E-Mail vom 14.06.2021 langte bei der ÖGK ein Schreiben ein, in dem die BF um Herabsetzung des vorgeschriebenen Betrags ersuchte. 3. Mit Schreiben vom 15.07.2021 wurde die „Beschwerde“ samt Verfahrensakt dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. 4. Mit Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 06.10.2020 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“) als Dienstgeberin verpflichtet, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,-- zu entrichten. Die dagegen fristgerecht erhobene Beschwerde wurde von der belangten Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.12.2020 abgewiesen. Die bP beantragte die Vorlage ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Nach Vorlage der Beschwerde wurden die von der bP erhobenen Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 23.03.2012, Zahl: XXXX , verpflichtete die SGKK die beschwerdeführende XXXX als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG aufgrund der Meldepflichtverletzung betreffend die Beschäftigung von XXXX , geboren 12.03.1978, am 11.01.2012 gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.300,00 umgehend zu entrichten. Die Verpflichtung sei unter Bedachtnahme auf die Besti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gesundheitskasse [ÖGK] 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Oberösterreich [ÖGK] eingeleitet. Beigelegt waren die Kopie des Strafantrages an die BH Linz-Land vom 25.03.2020, FA-GZ XXXX . Demnach seien bei einer Kontrolle am 04.03.2020 um 11:30 Uhr im Lokal „ XXXX [im Folgenden Vereinslokal], Frau XXXX [KC] in der Küche bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gesundheitskasse [ÖGK] 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Oberösterreich [ÖGK] eingeleitet. Beigelegt waren die Kopie des Strafantrages an die BH Linz-Land vom 27.03.2020, FA-GZ XXXX , ist zu entnehmen, dass bei einer Kontrolle am 06.03.2020 um 19:20 Uhr im Lokal „ XXXX Frau XXXX hinter der Theke und Frau XXXX (nunmehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantra... mehr lesen...