Begründung: Mit am 30. 1. 2007 eingelangtem Schriftsatz beantragte die Bundeswettbewerbsbehörde (in der Folge: ASt), über die Antragsgegnerinnen (in der Folge: AG) wegen fortlaufender Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot des § 18 Abs 1 Z 1 KartG 1988 und Art 81 EGV seit dem Ende der 80er Jahre bis zumindest Mitte des Jahres 2004 folgende Geldbußen zu verhängen: über die ErstAG 18,2 Mio EUR, über die ZweitAG 26 Mio EUR, über die DrittAG 31,3 Mio EUR, über die ViertAG 8 Mio EU... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit mehrerer an einer einheitlichen Zuwiderhandlung beteiligter Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung und umfasst auch Verhaltensweisen anderer Kartellmitglieder, an denen das betroffene Unternehmen selbst nicht beteiligt ist, sofern sie im Rahmen des Gesamtkartells erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen wusste oder wissen ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Die Beendigung der Beteiligung eines Unternehmens an der Durchführung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung oder die Einstellung eines auf die Verfälschung des Wettbewerbs abzielenden abgestimmten Verhaltens bedarf einer klaren und deutlichen Willenserklärung gegenüber den anderen Beteiligten. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Innerhalb komplexer Organisationen zu dem gleichen Zweck getroffene Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen sind für ihre gesamte Dauer als einheitliche Zuwiderhandlung zu beurteilen. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 European... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Einer juristischen Person ist das wettbewerbswidrige Verhalten ihrer Organe und sonstigen Entscheidungsträger insoweit zuzurechnen, als diese in Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben handeln oder ihr Verhalten auf dienstlichen Weisungen beruht. Entscheidungstexte 16 Ok 5/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 5/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 2005 §29EGV Art81
Rechtssatz: Sind an einer Zuwiderhandlung mehrere Unternehmen beteiligt, kann die Verantwortung des einzelnen Unternehmens für die Gesamtzuwiderhandlung einschließlich des Verhaltens, das von anderen beteiligten Unternehmen an den Tag gelegt worden ist, aber dieselbe wettbewerbswidrige Bestimmung oder Wirkung hat, nicht schon allein deshalb ausgeschlossen sein, weil jedes Unternehmen sich auf eine ihm... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die zweitgrößte inländische Bank und das Spitzeninstitut des Sparkassensektors. Sie hat mit 52 inländischen Sparkassen (unter ihnen die Dritt- und Viertantragstellerin) mit Wirkung zum 1. 1. 2002 eine Grundsatzvereinbarung über die Errichtung eines Haftungsverbunds abgeschlossen. Der Haftungsverbund ist ein subsidiäres Instrument, das im Garantiefall nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt; die daran teilnehmenden Sparkassen g... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte mit dem am 4. 5. 2005 überreichtem Schriftsatz, gem § 8a KartG festzustellen, dass ihre Beteiligungserwerbe ua an den im
Spruch: genannten Zielgesellschaften nicht der Zusammenschlusskontrolle nach den §§ 41 ff KartG unterlagen. Sie habe ua im Jahr 2000 52,07 % des Stammkapitals der C***** (im Folgenden „C*****") und im Jahr 2001 87,19 % des Stammkapitals der S***** (im Folgenden „S*****") erworben. Sämtliche Zielgesellschaften seien kleine... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin meldete am 25. 11. 2002 den Zusammenschluss durch Rückabwicklung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an. Die Anmeldung wurde der Bundeswettbewerbsbehörde am 4. 12. 2002 zusammen mit dem Beschluss des Erstgerichts vom 28. 11. 2002 zugestellt, in dem den Amtsparteien anheim gestellt wurde, zur Zusammenschlussanmeldung binnen vier Wochen eine Äußerung abzugeben oder Anträge zu stellen (ON 3). Mit dem am 6. 12. 2002 beim Erstgericht eingelangten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin meldete am 27. 11. 2002 den Zusammenschluss durch Verschmelzung mit einer amerikanischen Wasseraufbereitungsgesellschaft an. Die Anmeldung wurde der Bundeswettbewerbsbehörde am 4. 12. 2002 zusammen mit dem Beschluss des Erstgerichts vom 29. 11. 2002 zugestellt, in dem den Amtsparteien anheim gestellt wurde, zur Zusammenschlussanmeldung binnen vier Wochen eine Äußerung abzugeben oder Anträge zu stellen (ON 3). Mit dem am 11. 12. 2002 beim Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 1988 §42bKartG §44
Rechtssatz: Der Umfang der Rechte der Amtsparteien im Zusammenschlußverfahren hängt davon ab, ob ein anmeldebedürftiger oder nur ein anzeigepflichtiger Zusammenschluß vorliegt, weil sie nur im erstgenannten Fall ein Prüfungsverfahren nach § 42b KartG beantragen können. Hat das Erstgericht beschlossen, einen gemäß § 42 KartG angezeigten Zusammenschluß in das Kartellregister einzutragen, haben die Amts... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin, die C***** Holding AG mit Sitz in der Schweiz meldete mit Schriftsatz vom 20. 2. 1998, 25 Kt 83/98-1, den Erwerb sämtlicher Aktien der Charles Vögele Beteiligungen AG, ebenfalls mit Sitz in der Schweiz, an, welche 70 % der Aktien der C***** (Austria) AG hält; die übrigen 30 % an dieser Gesellschaft werden von der P***** Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH (in der Folge P***** GmbH) gehalten, die ihrerseits zur S*****-Gruppe gehört. Diese A... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 1988 §42aKartG 1988 §68a
Rechtssatz: Die Anmeldung eines Zusammenschlusses genügt auch den Erfordernissen einer Anzeige eines solchen Zusammenschlusses. Entscheidungstexte 16 Ok 14/98 Entscheidungstext OGH 15.12.1998 16 Ok 14/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111299 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42KartG 1988 §42aKartG 1988 §42bKartG 1988 §44KartG 1988 §71 Z7KartG 1988 §71 Z8
Rechtssatz: Unterschiedliche Folgen sind an die Eintragung eines Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 oder Z 8 KartG nicht geknüpft. Daher hat eine Amtspartei, die auf Grund einer Anmeldung eines Zusammenschlusses keinen Prüfungsantrag gestellt oder auf einen solchen ausdrücklich verzichtet hat, mangels konkreten Rechtsschutzbedürfnisses kein Rekursrec... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin meldete am 30.12.1996 einen Zusammenschluß gemäß § 42a KartG durch Abtretung des Komplementäranteiles an der A***** Komm Ges ***** an sie an. Die Einschreiterin meldete am 30.12.1996 einen Zusammenschluß gemäß Paragraph 42 a, KartG durch Abtretung des Komplementäranteiles an der A***** Komm Ges ***** an sie an. Die Anzeige wurde den Amtsparteien zugestellt; diese haben in der ihnen eingeräumten Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben. M... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §2aKartG 1988 §41KartG 1988 §42KartG 1988 §42a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein anzeigepflichtiger oder anmeldebedürftiger Zusammenschluß vorliegt, ist nur auf die im Inland erzielten Umsatzerlöse der beteiligten und der mit ihnen in der in § 41 KartG beschriebenen Form miteinander verbundenen Unternehmen abzustellen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/95 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §2aKartG 1988 §41KartG 1988 §42KartG §42a
Rechtssatz: Der in § 2a KartG für die Berechnung der Umsatzerlöse verwendete Begriff der "in der im § 41 beschriebenen Form miteinander verbundenen Unternehmen" deckt sich nicht mit dem konzernrechtlichen Begriff des verbundenen Unternehmens im Sinne des § 228 Abs 3 in Verbindung mit § 244 Abs 2 HGB, eine einheitliche Leitung im Sinne der genannten handelsrechtlichen Bestimmungen ist ni... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40 Abs1 Z2KartG 1972 §42
Rechtssatz: Keine Anmeldepflicht nach § 42 KartG, wenn ein Unternehmer nicht einmal schätzungsweise angeben kann, ob die nach § 40 Abs 1 Z 2 KartG maßgebende Prozentsätze im konkreten Fall bereits überschritten sind, und sich dieser Umstand auch sonst nicht erheben läßt (Diesel - Einspritzausrüstungen II). Entscheidungstexte Okt 24/74 Entschei... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Die Bestimmung der Marktposition wird bei Gütern, deren Qualität vorweg, sei es durch Rechtsnorm, sei es durch Usance fixiert ist (Standardgütern), regelmäßig im Wege der Zugrundelegung von Umsatzmengen (ausgedrückt zB in Tonnen) bestimmbar sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann wird es nach den Umständen des Einzelfalles an Stelle der Umsatzmenge auf den Wert des Absatzanteiles, also a... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §43KartG 1972 §94
Rechtssatz: Wird von dem Unternehmen, das seine Registrierung als marktbeherrschendes Unternehmen beantragt hat, noch vor der Entscheidung über diesen Antrag die Streichung aus dem Kartellregister gemäß § 43 KartG mit der
Begründung: beantragt, das antragstellende Unternehmen sei erst durch ein nachträglich eingeholtes Gutachten zur Überzeugung gekommen, daß die Voraussetzungen des §... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Hinsichtlich des für die Anmeldung maßgeblichen Zeitraumes und bezüglich der Ware bestimmt § 42 Abs 2 KartG lediglich, daß die Anmeldung diejenigen genauen und erschöpfenden Angaben zu enthalten hat, die eine Beurteilung der im § 40 Abs 1 KartG genannten Voraussetzungen ermöglichen, besonders Angaben über die Höhe des Absatzes auf dem inländischen Markt und des davon auf das Unternehmen entfallende... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Für den Marktanteil eines Unternehmens können verschiedene Berechnungsmaßstäbe in Betracht kommen. Solche Maßstäbe können die Menge, das Gewicht, das Hohlmaß, Raumeinheiten, wie Quadratmeter oder Kubikmeter, Nutzwerte, wie etwa Wärmeeinheiten, die Stückzahl, der Verkaufswert der gelieferten Waren oder der erbrachten Leistungen bilden (Dittrich, Die Anmeldung marktbeherrschender Unternehmen zum Kart... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §42
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Zeitraumes ist vom Zeitpunkt des Eintragungsansuchens auszugehen. Ob dabei das dem Eintragungsansuchen vorausgehende Vierteljahr (so Dittrich, Die Anmeldung marktbeherrschender Unternehmen zum Kartellregister, ÖBl 1962,103, für das KartG 1959), das dem Antrag auf Eintragung vorausgehende Geschäftsjahr (Straberger, Kartell 68, 69) oder Kalenderjahr oder ein anderer kürzerer oder längerer Ze... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Wenngleich § 42 KartG 1972 demonstrativ die Angabe über die Höhe des Absatzes als maßgebend anführt, so können in der einschlägigen Branche auch andere Maßstäbe ausschlaggebend sein. Entscheidungstexte Okt 25/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 25/73 Veröff: GesRZ 1974,50 (hier kritisch Hoffmann) ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42
Rechtssatz: Als Unternehmen ist eine organisierte Erwerbsgelegenheit anzusehen (Klang, Kommentar 2.Auflage II 39, Hämmerle, Handelsrecht 2.Auflage I 91 f, SZ 43/197, DREVBl 1943/105, 5 Ob 191/72 ua). Die österreichische Rundfunkgesellschaft, die eine eigene Preispolitik betreibt, ist als marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des § 40 KartG anzusehen. Sie ist kein Monopolbetrieb und daher anmeldepflichtig. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §49
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 49 KartG ein, ist § 42 Abs 1 KartG erweiternd auszulegen, weil es keinen einzelnen Unternehmer gibt. Es sind dann die an einem Zusammenschluß oder einem diesem gleichzustellenden Rechtsverhältnis beteiligten Unternehmen, die auf dem Markt auftreten, zur Anmeldung des marktbeherrschenden Unternehmens verpflichtet. Unter Bedachtnahme auf den Sinn dieser ... mehr lesen...