RS OGH 2008/10/8 16Ok5/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.2008
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Norm

KartG 1988 §42
KartG 2005 §29
EGV Art81

Rechtssatz

Die Beendigung der Beteiligung eines Unternehmens an der Durchführung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung oder die Einstellung eines auf die Verfälschung des Wettbewerbs abzielenden abgestimmten Verhaltens bedarf einer klaren und deutlichen Willenserklärung gegenüber den anderen Beteiligten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124133

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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