RS OGH 1998/12/15 16Ok14/98, 16Ok2/03, 16Ok5/03, 16Ok8/03, 16Ok1/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

KartG 1988 §42
KartG 1988 §42a
KartG 1988 §42b
KartG 1988 §44
KartG 1988 §71 Z7
KartG 1988 §71 Z8

Rechtssatz

Unterschiedliche Folgen sind an die Eintragung eines Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 oder Z 8 KartG nicht geknüpft. Daher hat eine Amtspartei, die auf Grund einer Anmeldung eines Zusammenschlusses keinen Prüfungsantrag gestellt oder auf einen solchen ausdrücklich verzichtet hat, mangels konkreten Rechtsschutzbedürfnisses kein Rekursrecht gegen die Eintragung des Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 anstatt Z 8 KartG.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 14/98
    Entscheidungstext OGH 15.12.1998 16 Ok 14/98
  • 16 Ok 2/03
    Entscheidungstext OGH 10.03.2003 16 Ok 2/03
    Vgl; Beisatz: Ein Rechtsschutzbedürfnis einer Amtspartei ist jedoch zu bejahen, wenn es darum geht, ob überhaupt eine Eintragung vorzunehmen ist. (T1)
  • 16 Ok 5/03
    Entscheidungstext OGH 23.06.2003 16 Ok 5/03
    Auch; Beisatz: Fristverlängerungsantrag. Keine Beschwer, wenn im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung bereits ein rechtskräftiger "Eintragungsbeschluß" vorliegt. (T2)
  • 16 Ok 8/03
    Entscheidungstext OGH 23.06.2003 16 Ok 8/03
    Auch; Beis wie T2
  • 16 Ok 1/07
    Entscheidungstext OGH 21.03.2007 16 Ok 1/07
    Auch; Beisatz: Werden durch eine kartellgerichtliche Entscheidung öffentliche Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts berührt, sind die Amtsparteien daher grundsätzlich befugt, diese Entscheidung mit Rekurs zu bekämpfen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. (T3); Veröff: SZ 2007/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111298

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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