Norm
KartG 1972 §40 Abs1 Z2Rechtssatz
Keine Anmeldepflicht nach § 42 KartG, wenn ein Unternehmer nicht einmal schätzungsweise angeben kann, ob die nach § 40 Abs 1 Z 2 KartG maßgebende Prozentsätze im konkreten Fall bereits überschritten sind, und sich dieser Umstand auch sonst nicht erheben läßt (Diesel - Einspritzausrüstungen II).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063785Dokumentnummer
JJR_19741125_OGH0002_000OKT00024_7400000_002