Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Schriftsätze und Beilagen sind in so vielen Gleichschriften einzubringen, dass jeder Partei, einschließlich der Amtsparteien, eine Gleichschrift zugestellt werden kann.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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