Norm: ABGB §1010WEG 1975 §17WEG 2002 §18 Abs3WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Verwalter im Sinne des § 17 WEG kann auch eine juristische Person sein, die für ihre Vertretung vor Gericht einer natürlichen Person Vollmacht erteilen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 1002/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 1002/88 5 Ob 230/08x Ent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der Lehre und Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung rückständiger Betriebskostenanteile gegen säumige Miteigentümer dem Verwalter von Mit(Wohnungs)eigentum im eigenen Namen obliegt. Dies gilt auch für den Fall, daß der Hausverwalter zwischenweilig - hier von den übrigen Mit(Wohnungs)eigentümern - vorgeschossene rückständige Beträge geltend macht (vgl. SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §17
Rechtssatz: Wenn die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt, wird Machthaber und Vertragspartner ( mit allen Rechten und Pflichten eines Machthabers iSd §§ 1002 ff ABGB ) aller Mit- und Wohnungseigentümer. Entscheidungstexte 5 Ob 22/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 22/88 Veröff: WoBl 1989/51, 101 ( Eccher/Call ) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den nach... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 1975 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Auflegung der Vorausschau kann der einzelne Miteigentümer durch Antrag gemäß § 26 Abs 1 Z4 lit a WEG gerichtlich erzwingen. Entscheidungstexte 5 Ob 59/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 5 Ob 59/87 Veröff: SZ 60/126 = WoBl 1988,94 (Call) = MietSlg XXXIX/30 5 Ob 72/93 En... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17
Rechtssatz: Die Anordnung des § 17 Abs 2 Z 2 WEG ist zwingend. Auf die Vorausschau kann auch von der Mehrheit nicht wirksam verzichtet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 59/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 5 Ob 59/87 Veröff: SZ 60/126 = WoBl 1988,94 (Call) = MietSlg XXXIX/30 5 Ob 72/93 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 929 KG Klagenfurt VIII. Bezirk, auf welcher die 7. Antragsgegnerin, die Ö*** S*** B***, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H. in Salzburg, in der Mitte der 70-er Jahre als damalige Alleineigentümerin dieser Liegenschaft die Wohnungseigentumsanlage Klagenfurt, Richard-Wagner-Straße 9, Hans-Sachs-Straße 31, 33 und 35 mit rund 140 Wohneinheiten errichtet hat. Der Magistrat der L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hausverwalter des Gebäudes "Tourist-Center" in Innsbruck, Salurnerstraße 15, an dem Wohnungseigentum und Baurecht begründet sind. Der Beklagte ist Wohnungseigentümer des Objektes top. Nr. 40. Der Betriebs- und Heizkostenrückstand des Beklagten für dieses Objekt beläuft sich auf 13.866,80 S aus dem Jahre 1978 und 2.612,42 S aus dem Jahre 1979. Der auf den Beklagten entfallende Anteil an den Kosten von Sanierungsarbeiten beläuft sich auf 3.296,70 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten den beklagten Parteien die im Hause Linz, Grabnerstraße 10, im Hochparterre gelegene Wohnung aus den auf die im einzelnen vorgebrachten Tatbestände gestützten Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 3, 5 und 8 MRG auf. Die beklagten Parteien bestritten das Vorliegen der behaupteten Kündigungsgründe und beantragten die Aufhebung der Kündigung. Das Erstgericht verneinte das Vorliegen der geltend gemachten Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 und 8... mehr lesen...
Norm: HGB §354WEG §17
Rechtssatz: Eine von den allgemeinen Bestimmungen des § 354 HGB abweichende Regelung ist im WEG insoweit nicht enthalten. Vereinbarungen, wonach ein Wohnungseigentumsorganisator zum Verwalter der betreffenden Liegenschaft bestellt wird, sind üblich. Eine Verwaltungstätigkeit fällt keineswegs völlig aus dem Rahmen der gewerblichen Tätigkeit einer solchen Gesellschaft. Der Frage der Gewerbeberechtigung kommt im vorliegenden ... mehr lesen...
Norm: HGB §354WEG §17
Rechtssatz: Der Umstand, daß der verwaltende Wohnungseigentumsorganisator Miteigentümer der Liegenschaft war, steht der Entgeltvermutung des § 354 Abs 1 HGB nicht entgegen. Hiebei ist aber davon auszugehen, daß er zunächst Eigentümer der gesamten Liegenschaft war und die einzelnen Miteigentumsanteile an Interessenten abverkauft hat. Daß ihm dabei Miteigentumsanteile verbleiben, vermag an der aus dem festgestellten Betriebs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, eine Gesellschaft mbH, besorgt die ihr von den Wohnungseigentümern des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B, vertraglich übertragenen Hausverwaltungsagenden, ohne im Besitze einer entsprechenden gewerberechtlichen Berechtigung zu sein. Sie ist seit der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages vom 6. Mai 1982 nicht mehr Miteigentümerin der gegenständlichen Liegenschaft. Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisator und hat die gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus *****. Mit der am 24. 6. 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags von 27.807,17 S sA. Sie brachte vor: Der Beklagte sei nach § 19 WEG 1975 verpflichtet, anteilig die Betriebskosten der Liegenschaft zu begleichen; es sei die Leistung monatlicher Betriebskostenakonti vereinbart worden. Trotz mehrmaliger Mahnung se... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 37 070/1 000 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 126 KG K mit dem Wohnhaus Klagenfurt A-Straße Nr. 8. Mit diesen Eigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 2 im zweiten Obergeschoß des Objektes 1 verbunden. Außerdem ist der Beklagte Nutzungsberechtigter der Garage 16/51. Die Klägerin verwaltet die auf dieser Liegenschaft errichtete Wohnungseigentumsanlage seit 1. 1. 1975. Mit der am 13. 11. 1980 erhobenen Klage begehrte die Klägerin vom... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17
Rechtssatz: Die Klageführung, mit welcher die Einhaltung der Hausordnung durchgesetzt und die Behinderung der ordnungsgemäßen Benützung der allgemeinen Teile der Liegenschaft abgestellt werden soll, gehört zu den im § 17 Abs 1 WEG genannten Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft mit sich bringt. Für die Prozeßführung im Rahmen der Verwaltungsangelegenheiten benötigt der Verwalter nicht eine eigene Vollmacht oder... mehr lesen...
Der Beklagte ist seit 5. 7. 1979 zu 57/10 400 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 384 II KG E. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 29 der auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnungseigentumsanlage untrennbar verbunden. Bei dieser Anlage handelt es sich um ein Großobjekt mit über 100 Einheiten samt Hotel- und Restaurantbetrieb, Hallenbad und Sauna. Mit Wirkung vom 15. 5. 1976 wurde die Klägerin, welche mit dem Sitz in Innsbruck ein gewerbsmäßiges Hau... mehr lesen...
Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 319 KG A mit einem darauf errichteten Haus. W, L-Gasse 37. Dieses Haus wurde vom Kläger nach dessen Klagsvorbringen über Auftrag der Mutter der damals noch minderjährigen Beklagten Dagmar E bis 31. Dezember 1976 verwaltet. Mit seiner beim Erstgericht am 20. Dezember 1979 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von je 43 934.39 S samt Anhang, insgesamt daher 87 868.78 S samt Anhang. Aus der l... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §14WEG 1975 §17WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs4
Rechtssatz: Die Hausbesorgerwohnung gehört zu den Teilen der Liegenschaft, die infolge deren rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung durch einen Wohnungseigentümer entzogen sind. Sie steht im schlichten Miteigentum der Teilhaber der Liegenschaft; ihre Verwaltung richtet sich nicht nach § 13 Abs 1 WEG, ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §17
Rechtssatz: Gegen die Zustellung der Klage, soweit sich diese gegen die Wohnungseigentümer richtet, zu Handen des bestellten Hausverwalters und gegen die Bevollmächtigung des die Wohnungseigentümer im Verfahren vertretenden Rechtsanwaltes durch den Hausverwalter bestehen im Hinblick auf § 17 WEG keine Bedenken. Entscheidungstexte 5 Ob 5/81 Entschei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §17
Rechtssatz: Der Hausverwalter handelt bei der Abwehr eine Räumungsklage namens der beklagten Wohnungseigentümer im Rahmen der ihm nach § 17 WEG zustehenden Verwaltung der Liegenschaft, zu der auch die Bewahrung der dem Hausbesorger zur Verfügung gestellten Dienstwohnung gehört. Eines besonderen Nachweises der Verwaltungseigenschaft bedarf es nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG 1975 §17WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §29 Abs6
Rechtssatz: Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, da § 17 Abs 1 WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu. Entscheidungstexte 1 Ob 604/80 Entscheidungstext OGH 03.12.1980 1 Ob 604/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §14 Abs1 Z5WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach herrschender Ansicht kann die Bestellung des Verwalters auch vertraglich durch alle einzelnen Miteigentümer, insbes. auch schon in der Gründungsphase der Wohnungseigentumsgemeinschaft, erfolgen. Dem Verwalter steht auch die Befugnis zu, in den Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft mit sich bringt, einen berufsmäßigen Parteienvertreter zu best... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §13WEG §17
Rechtssatz: Betrifft ein vom Verwalter durchzusetzender Anspruch nicht die gesamte Gemeinschaft, sondern nur einen Teil, wie etwa bei mehreren auf einem Grundstück errichteten, im Wohnungseigentum stehende Häusern nur einzelne dieser Häuser, so muß der Verwalter, sofern es sich nicht nur im einen individuellen Anspruch eines einzelnen Miteigentümers handelt ( vgl § 13 Abs 1 WEG ), berechtigt sein, auch nur namens... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Auch wenn der Verwalter auf einen Wohnungseigentumsbewerber entfallende Zahlungen aus seinem Vermögen vorgeschossen hat, ist er selbst dann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er hiezu nicht verpflichtet gewesen wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Der bestellte Verwalter ist berechtigt, alle von ihm nützlich gemachten Auslagen in Abrechnung zu bringen und den Ersatz des notwendigen und nützlichen Aufwandes im eigenen Namen nach § 1014 ABGB zu begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist zu 91/1618 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2331 B 2 KG W und war Verwalter der darauf errichteten Wohnungseigentumsanlage W, F-Straße. Er erteilte in seiner Eigenschaft als Hausverwalter dem Kläger Aufträge zur Durchführung von Reparatur- bzw. Servicearbeiten an den Liften der Wohnhausanlage. Die der Höhe nach nicht strittigen Entgelte von 1648.17 S und 2383.01 S wurden nicht bezahlt. Schon vor Erteilung der gegenständlichen Aufträge bestand eine Geschäftsv... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 BWEG §17
Rechtssatz: Verwalter kann auch einer der Miteigentümer sein. Er hat dann grundsätzlich dieselbe rechtliche Stellung wie eine zum Verwalter berufene dritte Person, nur wird er bei Vertretungshandlungen auch selbst mit verpflichtet; insoweit liegt dann auch ein Geschäft für eigene Rechnung vor. Entscheidungstexte 1 Ob 792/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17
Rechtssatz: Verträge, die ein Hausverwalter, der sich als solcher deklariert, in dieser Eigenschaft über Reparaturarbeiten im bzw am Haus mit Dritten abschließt, sind im Zweifel im Namen der Miteigentümer geschlossen, auch wenn auf das Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen wurde und die Namen der Miteigentümer namentlich überhaupt nicht erwähnt wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DABGB §1009ABGB §1012WEG §16WEG §17WEG §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Pflicht zur Rechnungslegung und Herausgabe der Rücklage für eine Verwaltungstätigkeit vor und nach dem Wirksamwerden des WEG 1975 richtet sich bis dahin nach den §§ 837, 1009, 1012 ABGB ( StreitVerf ) und ab 1.9.1975 nach § 17 Abs 2 Z 1 und § 16 WEG 1975 iVm § 26 Abs 1 Z 4 lit a und lit c WEG 1975. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...