Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Spruch: ersichtlichen Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer der aus 36 Eigentumswohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** L***** mit der Anschrift ***** Wien, H*****gasse *****. Im Tiefgeschoß des Hauses befindet sich eine Sammelgarage mit 14 KFZ-Abstellplätzen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist und die somit im Miteigentum sämtlicher Wohnungseigentümer stehen. Nach der Bew... mehr lesen...
Begründung: Der im Verfahren vorerst als Kläger aufgetretene DI Heinz H*****, ist Verwalter der Wohnhauseigen- tumsanlage *****. Der Beklagte ist Wohnungseigentümer der in dieser Anlage gelegenen Wohnung top Nr 2. Der Verwalter begehrte vom Beklagten zuletzt S 88.0348,51 sA, der sich wie folgt zusammensetze: Die auf den Beklagten entfallenden monatlichen Vorschreibungen für Reparaturfonds, Annuitätenrückzahlung, Betriebskosten, Umsatzsteuer und EDV-Beitrag hätten für Jänner ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §17
Rechtssatz: Durch die Verwalterbestellung werden die Verwaltungsrechte des einzelnen Miteigentümers auf die Selbsthilfe nach § 13a Abs 2 WEG sowie die Abwehr von Übergriffen einzelner Wohnungseigentümer und die der Mehrheit auf Weisungen an den Verwalter reduziert. Entscheidungstexte 5 Ob 189/97y Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 18... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z5WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 1975 §26 Abs1 Z7WEG 2002 §20WEG 2002 §21WEG 2002 §30 Abs1 Z5WEG 2002 §52 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Gegen einen Wohnungseigentümer, der faktisch Verwaltungshandlungen setzt, obwohl ohnehin ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, kann nicht im außerstreitigen Verfahren vorgegangen werden. § 26 Abs 1 Z 5 und 7 WEG betreffen im Falle der Existenz eines bestellt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Die Antragsteller stellten den Antrag, den Antragsgegner von der Verwaltung zu entheben und ihm aufzutragen, ohne Verzug über die Rücklage Rechnung zu legen und den Überschuß an die Hausverwaltung herauszugeben, dem Antragsgegner die Vorlage einer gehörigen Abrechnung und Gew... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG §14WEG 2002 §17
Rechtssatz: Nicht jedem Mitgenossen muss ein seiner Eigentumsquote entsprechender Teil der Sache zur alleinigen Benützung zugewiesen werden, wenn die konkreten Umstände eine andere Regelung erfordern. Die Entscheidung soll das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung sein, die persönliche und familiäre Verhältnisse ebenso berücksichtigt wie die Dringlichkeit des jeweiligen Bedarfs oder andere, nur von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung von S 391.510,94 s.A. mit der
Begründung: , die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafter die zweit- bis viertbeklagten Parteien seien, sei Eigentümerin des "Hotel C*****" *****. Der Liegenschaftsverwalter habe im Jahre 1987 im Auftrag und für Rechnung der erstbeklagten Partei ein Instandhaltungsfondskonto als Treuhandkonto (Nr.27158.4700) unter der Bezeichnung "HGM C*****... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind schlichte Miteigentümer (zu je 70/1250 Anteilen) an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus in Wien *****. Mit den (77/1111) Miteigentumsanteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum verbunden, ebenso mit den Miteigentumsanteilen eines Teiles der anderen Miteigentümer. Die Antragsteller begehren unter Berufung auf die von ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum mit dem seinerzeitigen Alleineigentümer Endre G***** abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten zunächst (ON 1) die Zahlung von insgesamt S 174.120,- s.A. mit der
Begründung: , sie habe als Verwalterin der Liegenschaft Wien 9, L*****gasse 10, deren Mit- und Wohnungseigentümer die Beklagten seien, in den Jahren 1980 bis 1988 über Auftrag des (schlichten) Mehrheitseigentümers Dr.Rudolf E***** notwendige Instandhaltungskosten (ON 7) von insgesamt S 813.903,- aus ihren Mitteln bezahlt. Davon entfielen auf die beklagten Par... mehr lesen...
Norm: WEG §17WEG §17 Abs2WEG §19WEG idF 3.WÄG §17 Abs1 Z2
Rechtssatz: Schuldner der Akonti (= Zahlung monatlicher Akontobeträge an den Verwalter, damit dieser die laufend fällig werdenden Schulden der Wohnungseigentümer aus den Aufwendungen für die Liegenschaft decken kann) sowie Träger der Liegenschaftsaufwendungen ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Teilhaber die Wohnungseigentümer sind, wogegen die Rechnungslegungspflicht nach § 17... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind bzw waren am 1.1.1987 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage *****, die bis Oktober 1986 vom Immobilienbüro T***** *****R***** KG verwaltet wurde. Kurt R***** wurde im Herbst 1986 wegen Verdachtes einer Reihe strafbarer Handlungen in Verbindung mit seiner Immobilienverwaltertätigkeit verhaftet. Da zu dieser Zeit von der bisherigen Hausverwaltung keinerlei die gegenständliche Wohnungseigentumsanlage betreffenden Guthaben vorhanden w... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcHBG §18HBG §22WEG §17
Rechtssatz: Ist bei der Aufkündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses durch die Mehrheit der Miteigentümer eine Wohnungseigentümerin auch Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage, wird dadurch weder ihre aktive Klagelegitimation noch die der übrigen Kläger beeinträchtigt, da es durch dieses Zusammenwirken nicht zu einer "parallelen Geschäftsführung" durch Verwaltung und Miteigentümer gekommen ist, sonder... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Entscheidend für den Auftrag zur Legung neuer Abrechnungen ist es, ob die bisher gelegten Rechnungen nicht dem Gebot entsprechen, dem einzelnen Miteigentümer und Wohnungseigentümer die Prüfung der pflichtgemäßen Erfüllung der dem Verwalter obliegenden Aufgaben nach den Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu ermöglichen (so schon 5 Ob 100/89), wobei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 741/1.000 Anteilen und die Antragsgegner zu restlichen 259/1.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft in Wien *****. Mit einem Teil der Anteile der Erst- bis Viertantragsteller und mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum jeweils an einer Wohnung in diesem Haus verbunden. Die Anteile der Fünftantragstellerin und der Zweitantragsgegnerin stehen im schlichten Miteigentum. Die im Straßentrakt gelegene Wohnung top Nr.6 ist... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der Antragsteller stattgebend, hat das Erstgericht dem Antragsgegner mit Sachbeschluß vom 19. Juli 1991 aufgetragen, den Antragstellern binnen 14 Tagen gemäß § 17 Abs.2 Z 1 WEG 1975 in Ansehung ihres Mit- und Wohnungseigentums an der Liegenschaft EZ ***** der KG F***** (Haus D*****gasse 32) für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 Rechnung zu legen und ihnen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Dieser Auftrag ist mittlerweile in Rechtskraft e... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 99.450 DM sA wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung der laut Grundbuchsstand im Eigentum des Verpflichteten stehenden 54/456-Anteile an einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist, bewilligt. Acht der übrigen neun im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer und Wohnungseigentümer erheben nur gegen die betreibende Partei eine Exszindierungsklage und beantragen, gestützt auf diese Klage, die Aufschiebung des Zwangsverst... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17
Rechtssatz: Werden Anschaffungen vom Hauskomitee getätigt, vom Verwalter nachträglich sanktioniert und aus Gemeinschaftsmitteln bezahlt, so schließt diese Vorgangsweise eine Pflichtverletzung des Verwalters aus. In welcher Form der Verwalter - selbstverständlich unter seiner Verantwortung - Verwaltungsmaßnahmen setzt, ist nicht entscheidungswesentlich. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob der Verwalter selbst, durch sein... mehr lesen...
Begründung: Von den Vorinstanzen wurde zutreffend verneint, daß eine grobe Vernachlässigung der Pflichten des Verwalters vorliegt: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin selbst brachte vor, daß die Notwendigkeit der vom Hauskomitee getätigten, vom Verwalter nachträglich sanktionierten und aus Gemeinschaftsmitteln bezahlten Anschaffungen nicht bezweifelt würde. Dies schließt eine Pflichtverletzung des Verwalters aus. In welcher Form der Verwalter - selbstv... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17
Rechtssatz: Verlangt der Verwalter von den einzelnen Miteigentümern Akontierungen, macht er Forderungen geltend, die materiellrechtlich den übrigen Miteigentümern zustehen (MietSlg 40/34). Entscheidungstexte 5 Ob 60/91 Entscheidungstext OGH 05.07.1991 5 Ob 60/91 Veröff: WoBl 1992,228 (Call) European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §1294WEG §17
Rechtssatz: Die Widerrechtlichkeit einer Unterlassung setzt eine Pflicht zum Tun voraus, die sich wiederum aus einem besonderen Gebot (sei es auch durch Analogie oder aus natürlichen Rechtsgrundsätzen ermittelt) ergeben müßte. (hier: Dazu gehört auch die vertragliche Sorgfaltspflicht und Interessenwahrungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Miteigentümern und Wohnungseigentümern.) Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWEG §16WEG §17
Rechtssatz: Die Entgegennahme von Rücklagebeiträgen zur Auffüllung des Rücklagenkontos bereichert nicht den Verwalter, weil sie für die Miteigentümer erfolgte. Ihnen gehören die "Gemeinschaftsgelder"; sie stehen nicht einmal treuhändig im Eigentum des Verwalters. Entscheidungstexte 5 Ob 60/91 Entscheidungstext OGH 05.07.1991 5 Ob 60/91 Verö... mehr lesen...