Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten Euro 52.971,29 s. A. als Beitrag zu den Kosten einer (offenbar erst in Angriff zu nehmenden) Sanierung des Stiegenhauses im Haus K*****. Der Beklagte sei Eigentümer von 646/1000 Anteilen der betreffenden Liegenschaft EZ *****; Wohnungseigentum sei in Vorbereitung. Die Kosten der dringend notwendigen Sanierung des Stiegenhauses, von denen anteilig S 728.900,91 auf den Beklagten entfielen, seien diesem vergeblich vorgeschrieben worden; ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Solche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. Die Aufwendungen dieser Liegenschaft sind (mit Ausnahme eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Balkonaußenseiten) nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die fehlende Aufschlüsselung der Vorschreibung einer Akontoforderung in Betriebskosten einerseits und Instandhaltungskosten andererseits macht die Vorschreibung nicht unzulässig. Die Miteigentümer und Wohnungseigentümer sind auch zur Bezahlung derartiger vorgeschriebener Akontoforderungen verpflichtet. Entscheidungstexte 5 Ob 171/02m Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1976 im Betrieb beschäftigte Beklagte wurde 1989 Mitglied des Betriebsrates und war dann von 10. 5. 1993 bis 27. 4. 1998 dessen Vorsitzender. Im September und November 1993 kaufte der Betriebsrat drei Kaffeeautomaten und betraute den Beklagten mit deren Wartung und Betreuung. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Außerdem beschloss der Betriebsrat, ihm eine Betreuungsgebühr von zuerst 5 und dann 10 % des Umsatzes zuzuerkennen. Die Kaffeekassa sollte d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf9WEG 1975 §17WEG 2002 §20
Rechtssatz: Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage kann einem Dritten (also einer nicht zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehörigen oder ihr vertraglich verbundenen Person) wegen deliktischen Verhaltens ersatzpflichtig werden. Hiefür genügt die Verletzung einer Verhaltensvorschrift, wie sie sich etwa aus dem erteilten Auftrag ergeben kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Die Überwachung des Erhaltungszustands eines Hauses und die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Behebung bestehender Mängel gehören zum Aufgabenkreis eines Haus- bzw Wohnungseigentumsverwalters. Entscheidungstexte 5 Ob 173/02f Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 173/02f Veröff: SZ 2002/116 5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 1. 1996 kam die Klägerin um ca 11 Uhr 30 auf dem nicht ausreichend bestreuten Gehsteig vor dem Haus ***** auf einer dünn mit Schnee bedeckten Eisplatte zu Sturz und zog sich dabei multiple Verletzungen zu. Die Unfallstelle befand sich etwa einen halben Meter von der Hauswand entfernt. Die Klägerin hat aus diesem Unfallereignis gegen die beklagten Parteien (und weitere Personen, gegen die das Klagebegehren mittlerweile zurückgezogen wurde) einen der Höhe n... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu jeweils 1.420/200.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Adresse *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 verbunden. Die Hausanlage (insgesamt 57 Eigentumswohnungen) wurde im Jahre 1975 von der Firma F***** AG über Auftrag der W***** GmbH errichtet. Bei Abschluss der Kauf- und Wohnungseigentumsverträge wurde die W***** GmbH zur Verwalterin dieser Hausanlage bestellt. Als an den als... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat von einem Wohnungseigentümer Geschäftsräumlichkeiten im Haus ***** gemietet und behauptet, am 10. 11. 1997 sei das Krönungsgesimse des im Eigentum (richtig: der Verwaltung) der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Hauses abgestürzt und habe die Markise seines Geschäftslokals sowie die gesamte Wandmalerei im Geschäft infolge massiver Staub- und Schmutzentwicklung beschädigt. Trotz Aufforderung sei ihm kein Ersatz geleistet worden, weshalb er ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 26 Abs 2 WEG, § 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Errichtun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an dem auf Stiege 1 gelegenen Geschäftslokal untrennbar verbunden ist. Die Beklagte ist die von der Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft betraute Hausverwalterin. Das Geschäftslokal der klagenden Partei weist eine Fassade in Form einer Glas - Stahlkonstruktion auf. Schon beim Rechtsvorgänger der klagenden Partei... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, das der klagende Hausverwalter für ihn und die beiden anderen (gleichfalls je zu einem Drittel) Miteigentümer verwaltete. Der Kläger streckte die Mittel zur Bestreitung der "Auslagen" für das Haus vor; er trug den Saldo aus den Miet- und sonstigen Einnahmen aus der Nutzung des Hauses sowie aus den Ausgaben für das Haus (überwiegend Kredittilgungen an eine Bank [der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 30. 9. 1997 zu 98/650 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen war das Wohnungseigentum an W1 untrennbar verbunden. Sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** bilden die klagende Partei. Die Klägerin hat bereits zu 40 Cg 210/94g des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Beklagten sowohl Betriebskostenakonti für die Jahre 1993 und 1994 als auch Betriebskostennach... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 des Grundbuches L***** Haus ***** die gerichtliche Benützungsregelung im außerstreitigen Verfahren. Sie sei aufgrund des erteilten Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren 50 E 288/94v des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Eigentümerin von 8646/12147-Anteilen dieser Liegenschaft. Aufgrund der Versteigerungsbedingungen habe sie keine Rechte und Pflichten des verpflichteten Vormiteigentümers, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung, dass Arbeitgeber eines Hausbesorgers grundsätzlich der Hauseigentümer ist (ArbSlg 9.773; ArbSlg 10.307; ArbSlg 11.487 ua), doch wurde ebenso bereits mehrmals ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** in *****. Seit 1. 7. 1995 wird diese Liegenschaft vom Kläger verwaltet. Die Beklagte hat einen überwiegenden Teil der Anteile an der Liegenschaft außerbücherlich "veräußert" und den Erwerbern die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt. Gemäß § 24a WEG ist jeweils die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts bücherlich angemerk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei jeder Benützungsregelung handelt es sich um eine nach umfassender Interessenabwägung zu treffende, von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung (MietSlg 7.811; WoBl 1992, 158/114; WoBl 1998, 119/72; immolex 1997, 255/144; immolex 1997, 247/138; immolex 1998, 182/112; immolex 1999, 215/126 ua). Dabei sind auch Gemeinschaftsinteressen zu berücksichtigen (5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72; im... mehr lesen...
Norm: WEG §14WEG §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Die Wohnungseigentumsgemeinschaft begibt sich durch die Verwalterbestellung weder ihres Rechtes auf Verwaltung an sich, noch ihrer Fähigkeit zur Ausübung des Verwaltungsrechts; die von ihr gesetzten Verwaltungsakte sind daher gegenüber Dritten wirksam. Rechtsfolge der Verwalterbestellung ist nicht der Verlust der Fähigkeit der Miteigentümer, als "Wohnungseigentümerversammlung" die Gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die T***** GmbH (im Folgenden T*****) erwarb Ende 1997 die Mehrheit der Anteile der Liegenschaft W***** M*****, an der seit 1976 Wohnungseigentum begründet ist. Die restlichen Liegenschaftsanteile standen und stehen im Eigentum einer weiteren GmbH und einer Privatperson. Zum Hausverwalter des betreffenden Objekts ist aufrecht die Dr. Heinrich N***** GmbH bestellt. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Mehrheitsanteile durch T***** bestand hinsichtlich des Objekts zwi... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu Mehrheitsanteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Die Beklagte ist zu 118/4987 Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 9 verbunden ist, Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Kläger begehren von der Beklagten zuletzt S 22.122,50 als rückständige Hausbewirtschaftungskosten, mit welchem Betrag sie ihr gegenüber aus eigenem Vermögen in Vorlage getreten se... mehr lesen...
Begründung: Die in den Jahren 1973 und 1974 auf dem 1971 gemeinsam angekauften Grundstück in H*****, Grst. Nr. *****, errichtete Apartmenthausanlage wurde 1974 durch die Realteilung des Grundstückes in vier rechnerisch gleich große, jedoch aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Hanglage) nicht gleichermaßen benützbare Teilflächen geteilt. Auch die beiden Doppelhaus-Einheiten wurden in vier gleich große Ferienhäuser aufgeteilt. Ein Teil des ursprünglichen Grundstückes, und zwar e... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §26 Abs1 Z5WEG §17WEG 2002 §52 Abs1 Z6
Rechtssatz: Mit der Verweisung auf § 17 WEG in der Kompetenznorm des § 26 Abs 1 Z 5 WEG (früher § 26 Abs 1 Z 4 lit a WEG) wurde keine Einschränkung der außerstreitigen Zuständigkeit auf die Durchsetzung der in § 17 WEG namentlich angeführten Verwalterpflichten vorgenommen. Die Regelung des § 26 Abs 1 Z 5 WEG ist so zu verstehen, daß damit die Durchsetzung aller den Verwalter von Wo... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient Georg S***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239. Auf dieser Liegenschaft ist ein Haus mit insgesamt acht Mietwohnungen errichtet. Die Mitglieder der klagenden Partei sind anteilige Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse S***** Straße 239A. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an jeweils einer der sieben Wohnungen in dem auf dieser Liegenschaft erri... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Wohnrechtssache war der Oberste Gerichtshof bereits zweimal befaßt (siehe 5 Ob 108/92 = EWr III/835/4 = MietSlg 44/34 und 5 Ob 2017/96w = EWr II/15/13 = WoBl 1998, 119/72). Zur Darstellung des Verfahrensgegenstandes, wie er sich vor dem dritten Rechtsgang ergab, kann daher auf die Vorentscheidungen, insbesondere die Entscheidung 5 Ob 2017/96w erwiesen werden. Es geht um die Auf- bzw Zuteilung von Kfz-Abstellplätzen der Wohnungseigentumsanla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zweitbeklagte bereits empfangen und die dritte Tochter weder geboren noch empfangen. Einziges Aktivum der Verlassenschaft waren die Liegenschaftsanteile. Im Verlassenschaftsverfahren nach s... mehr lesen...