Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen standen den acht Wohnungseigentümern der Anlage von der Wohnungseigentumsbegründung in den 70er Jahren an bis 1990/1991 in einem auf der Liegenschaft errichteten, im schlichten Miteigentum stehenden Garagenbau insgesamt acht Parkplätze, somit jedem Wohnungseigentümer ein Parkplatz, zur Verfügung. Dies wurde durch eine Doppelparkeinrichtung bewirkt, die Bodenfläche der Garage bietet nur vier PKWs Platz zum Abstellen. Seit ca 20 Jahren ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alma D*****, vertreten durch Dr. Alexandra Sedelmayer, Rechtsanwältin in Wien, w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Nebenintervenient sind seit 1996 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei der Kläger über 238/1000 und der Nebenintervenient über 762/1000 Anteile verfügt. Der Kläger bewohnt die mit seinen Anteilen verbundene Eigentumswohnung selbst, die sechs Wohnungen des Nebenintervenienten sind vermietet. Die Beklagte ist aufgrund eines mit ihrem Rechtsvorgänger am 15. 12. 2000 abgeschlossenen und von ihr übernommenen Vertrags die bestellte Verwalte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über die Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Treuhand. Die Beklagte war Eigentümerin von Anteilen an drei Liegenschaften. Der Hausverwalter schlug ihr und den anderen Miteigentümern die Umschuldung eines (auch) für den Ankauf der Liegenschaften aufgenommenen und darauf sichergestellten Kredits vor. Dabei verhandelte er mit dem neuen Kreditgeber; die Darlehensaufnahme oblag jedoch den Miteigentümern selbst. Der Kläger war als Treuhänder mit der Abw... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine Unrichtigkeit einer Verwalterabrechnung dadurch bewirkt werde, dass der Verwalter Kosten für eigenmächtig durchgeführte, von den Mit- und Wohnungseigentümern nicht akzeptierte Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung verrechne. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber hat jedoch weder diese noch sonst eine Fra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 30. 4. 1991 zu 126/1100-Anteilen (B-LNR 23) Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, H*****gasse *****. Mit den Miteigentumsanteilen des Klägers ist Wohnungseigentum an W 30 verbunden. Die Beklagte ist die Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, H*****gasse *****. Die frühere Liegenschaftseigentümerin, die R***** GesmbH, hatte ab 1988 den Abverkauf der Miteigentumsanteile zur Wohn... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluss war zunächst die I***** I***** GmbH Verwalterin der Liegenschaft. Am 18. 8. 2005 fasste die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Beschluss auf Abberufung der bisherigen Verwalterin mit sofortiger Wirkung und Bestellung der M***** I***** GmbH zur neuen Verwalterin ab 1. 9. 2005. Die am 25. 7. 2005 gegründete Antragsgegnerin hat „ab 1. 9. 2005 oder erst ab 1. 6. 2006" (faktisch und eigenmächtig) die Liegenschaft v... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der EZ ***** GB *****. Er beantragte mit dem am 7. 1. 2008 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch die Ersichtlichmachung von Namen und Anschrift des Mag. (FH) Reinhold W***** (= nunmehriger Revisionsrekurswerber) als bestellten Verwalter der Liegenschaft. Der Antragsteller legte dazu den im Sinn des § 24 Abs 5 WEG 2002 erfolgten Aushang (Anschlag) über einen Umlaufbeschluss der Eigentümergemeinschaft vor, wonach eine je... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer als „Verwalterbestellung" übertitelten, mit 20. 6. 2007 datierten und beglaubigt sowohl von der Miteigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft N***** Gesellschaft m.b.H. als auch der Verwalterin A***** Immoblientreuhand Gesellschaft m.b.H. unterfertigten Urkunde begehrte die Antragstellerin die Ersichtlichmachung ihrer Bestellung zum Verwalter der Liegenschaft. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, zur Verwalterbes... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin von 910/8930 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an der Garage 1 verbunden. Die Antragsgegnerin verwaltet diese Liegenschaft. Die weiteren Verfahrensparteien sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. Die Hausbesorgertätigkeiten werden von der Miteigentümerin Rosemarie G***** seit dem Jahr 1990 verrichtet... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 113/1226 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ * Grundbuch * mit der Adresse *. Bücherlich ist mit diesen Anteilen Wohnungseigentum am 3,36 m² großen Abstellraum top 2 und an der diesem als Wohnungseigentumszubehör zugeordneten Gartenfläche Nr 6 im Ausmaß von 1124 m² verbunden. Die Antragstellerin war auch Wohnungseigentumsorganisatorin und hatte im Jahr 1989 die Parifizierung beantragt. Für die Antragsgegner, die zu verschiedenen Anteil... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solè als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1.) DDr. Raoul P*****, vertreten durch Kodolitsch, Nopp, Kodolitsch, Rechtsanwälte in Graz, 2.) Walter G*****, 3.) Sigrid G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Bernd Zankel... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin verwaltete die Liegenschaft *****, ab 1. 1. 1998 und kündigte die Verwaltung per 31. 12. 2003. Die Antragsgegnerin übergab der neuen Verwalterin eine Betriebskostenabrechnung sowie eine Reparaturrücklagenabrechnung für das Jahr 2003 samt allen Originalbelegen für dieses Jahr sowie eine Reihe von Verträgen und Verwaltungsunterlagen laut Liste Blg ./3 und weitere vom Erstgericht näher bezeichnete Urkunden. Die Herausgabe der Originalbelege für die Jahre... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Liegenschaftseigentümerin beruft sich gegenüber der Erstbeklagten (zugleich Verwalterin mehrerer Liegenschaften der Klägerin bis zum 31. 12. 2003), dem Zweitbeklagten (Kommanditist der Erstbeklagten) und der Drittbeklagten (Komplementärin der KG) als Mieter eines Bestandobjekts auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter und dritter Fall MRG, welche sie in der Kündigung durch folgende Vorwürfe konkretisierte: Die klagende Liegenschaftseigentümerin b... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1341 GB ***** mit dem Haus *****. Die Liegenschaft wird im Nordosten von der stark befahrenen G*****straße, im Südosten von der ruhigeren L*****gasse und im Westen von einem Gehweg begrenzt. Der 600 bis 700 m² große Garten, allgemeiner Teil der Liegenschaft, ist vom Lärm der G*****straße annähernd gleich betroffen. Die Antragsteller sind Eigentümer von gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 68/464... mehr lesen...
Begründung: Nach ihren Klagsbehauptungen ist die Klägerin Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, wobei mit ihren Miteigentumsanteilen Wohnungseigentum an der Wohnung Tür 85 im Haus ***** in Klagenfurt verbunden sei. Die Beklagte sei die Eigentümergemeinschaft dieser Liegenschaft. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten Zahlung eines Betrages von EUR 4.695 und führt als anspruchsbegründend aus: Im Dezember 2003 sei in den Abflussinstallationen der über i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 887 Grundbuch *****, auf welcher das Wohnhaus ***** errichtet ist. Die Beklagte ist zu insgesamt 601/3391 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an den Objekten Gassenlokal 17, Wohnung 7, Wohnung 7a, Ordination 8 und Wohnung 9 verbunden ist. Im Sommer 2002 wurde zwischen den Wohnungseigentümern in einer Eigentümerversammlung besprochen, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu 14.315/18.036stel Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 15. 11. 1999 verkaufte der Beklagte Anteile an die Erstklägerin, die nunmehr Mehrheitseigentümerin ist. Da sie betreffende Verfahren ist für die Erledigung der Revision ohne Belang. Die Zweitklägerin begehrte vom Beklagten als ehemaligen Miteigentümer die Bezahlung von EUR 32.127,39 gemäß § 16 WEG 1975 für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 11. 1999 mit der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war vom 1. 3. 1996 bis zum 31. 3. 2000 Verwalter der Liegenschaft W*****. Die Klägerin begehrt vom Beklagte aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von EUR 13.367,93 sA mit folgender
Begründung: Der Beklagte habe den vormaligen Mehrheitseigentümern der Liegenschaft Ing. B***** und Dipl. Ing. H*****, soweit diese ihre Wohnungen nicht selbst nutzten, überhaupt keine Beiträge zur Rücklage vorgeschrieben. Sie hätten die Vorschreibungen auch nic... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren von 1969 bis 1999 miteinander verheiratet. Mit Kaufvertrag vom 27. März 1985 erwarben sie je zur Hälfte die den Gegenstand des Verfahrens bildende Liegenschaft, bestehend aus dem damals 3.740 m2 großen Grundstück 308/9, samt der sich darauf befindlichen alten Ziegeleihalle, um dort einerseits einen Kfz-Betrieb und andererseits ein Farbengeschäft zu errichten. Mit in Notariatsaktsform abgeschlossenen Mietverträgen vom 10. Dezember 1985 vermieteten die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind schlichte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher ein vermietetes Hotel errichtet wurde. In den 1973/74 abgeschlossenen Kaufverträgen wurde die Aufteilung der Erträgnisse dieses Anlageprojektes nach den in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Quadratmeterangaben und somit nach dem jeweiligen Kapitaleinsatz der einzelnen Käufer und nicht nach den grundbücherlichen Anteilen vereinbart. Die Erträgnisse (Mieteinnahmen) wurden vom Beginn ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...