Norm: ABGB §1012ABGB §1478ABGB §1486WEG §17
Rechtssatz: Bei aufrechten Daueraufträgen, sowie beim aufrechten Verwaltervertrag einer Wohnungseigentumsanlage - ist entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist das Ende des vereinbarten (verkehrsüblichen, gesetzlichen) Abrechnungszeitraumes. Entscheidungstexte 8 Ob 511/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 511/79 Veröff: SZ 52/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z1WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Honorarforderungen sowie der Auslagenersatz für bevorschußte Betriebskosten des von den Wohnungseigentümer beauftragten Verwalters verjähren in drei Jahren. Entscheidungstexte 8 Ob 511/79 Entscheidungstext OGH 14.09.1979 8 Ob 511/79 Veröff: EvBl 1980/50 S 180 = JBl 1980,149 = SZ 52/137 ... mehr lesen...
Die Beklagte ist zu 18 500/104 040 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 KG M, Haus in der M-G 20, mit denen das Wohnungseigentum an Werkstätten, Büroräumen und Mietwohnungen des zweiten Hintergebäudes verbunden sind. Die Klägerin begehrt mit der am 16. Mai 1977 eingebrachten Klage Zahlung von 209 677.29 S an rückständigen Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Hausverwaltungshonoraren bis zum 31. Dezember 1976 und bringt hiezu vor, die Beklagte habe der Klägerin den Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §837 AABGB §839 AWEG §14 Abs1WEG §17WEG §19 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Sowohl nach dem 16. HptSt d ABGB als auch nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 19 Abs 1 WEG 1975, § 8 Abs 1 WEG 1948, § 839 ABGB) sind die Aufwendungen für die gemeinsame Liegenschaft von den Miteigentümern nach ihren Anteilen zu tragen. Vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel kann jedoch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §17ZPO §84 V
Rechtssatz: Hat der gemeinsame Verwalter ohne Anführung der Namen der Teilhaber geklagt, so ist er zur Behebung dieses Formmangels aufzufordern ( vor Einräumung des Wohnungseigentums ). Entscheidungstexte 7 Ob 709/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 709/78 3 Ob 650/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 CWEG 1975 §17
Rechtssatz: Dort, wo die Wohnungseigentumsgemeinschaft als Ganzes kraft ihrer Sachlegitimation als Hauseigentümerin Dritten gegenüber steht, schreitet der Hausverwalter als direkter Stellvertreter ein; nur bei Durchsetzung der Interessen eines Teiles der Wohnungseigentümer gegen andere Mitglieder der Gemeinschaft tritt er im eigenen Namen auf. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Z1WEG 1975 §17
Rechtssatz: Vertragspartner des Hausbesorgers ist der Hauseigentümer und nicht der von diesem gemäß den §§ 1002 ff ABGB bevollmächtigte Hausverwalter. § 17 Abs 1 WEG 1975 hat daran nichts geändert. Entscheidungstexte 4 Ob 3/79 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 3/79 Veröff: EvBl 1979/133 S 394 = ImmZ 1979,139 = Arb 9773 = IndS 1980,1167 = Miet... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 2002 §18 Abs1WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Der Verwalter nach dem WEG ist direkter (unmittelbarer, offener) Stellvertreter. Entscheidungstexte 4 Ob 3/79 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 3/79 Veröff: EvBl 1979/133 S 394 = ImmZ 1979,139 = Arb 9773 = IndS 1980,1167 = MietSlg 31525 = DRdA 1981,39 (mit Anmerkung von Welser-Czermak) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §1029WEG 1975 §17WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §29 Abs6
Rechtssatz: Dem Machthaber steht es gem § 837 ABGB in Verbindung mit § 1029 ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen (§ 834 ABGB) vorzunehmen. § 17 WEG 1975 erweiterte die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters nur in einem Fall einer wichtigen Veränderung, nämlich bei größeren Verbesserungsarbeiten. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: 4.EVHGB Art8 Nr11WEG 1975 §17
Rechtssatz: Kommt dem Verwalter Kaufmannseigenschaft zu, so haftet er für ein Handeln ohne Vertretungsmacht nach Art 8 Nr 11 EVHGB. Entscheidungstexte 5 Ob 745/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 5 Ob 745/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061175 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs2 Z8WEG 1975 §15 Abs1 Z7WEG 1975 §17WEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Durch die Bestellung eines Verwalters ist die rechtliche Handlungsbefugnis der vertretenen Miteigentümer derart beschränkt, dass diese rechtlich nur durch ihn selbst handeln können, weshalb der antragstellende Miteigentümer auch nicht ermächtigt werden kann, die Aufkündigung eines Abstellplatzes vorzunehmen, zu welcher die übrigen ... mehr lesen...
Mit der Behauptung, es seien auf dem zur gemeinsamen Wohnungseigentumsanlage gehörigen Sammelparkplatz Abstellplätze an Miteigentümer und zum Teil auch an Dritte vermietet und er habe Bedarf an einen Abstellplatz, begehrte der Antragsteller, das Erstgericht möge dem gemeinsamen Verwalter, der X-GesmbH, die Aufkündigung des Mietvertrages über einen einem Dritten vermieteten Abstellplatzes gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7 WEG auftragen; hilfsweise stellte er das Eventualbegehren, dem gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17WEG 2002 §20WEG 2002 §29 Abs6
Rechtssatz: Es unterliegt keinem Zweifel, dass auch im Anwendungsbereich des § 17 WEG 1975 der Verwalter im Innenverhältnis nur - wie sonst ganz allgemein - zu Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung berechtigt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 640/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 5 Ob 640/78 Veröff: SZ 51/115 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen der §§ 13 bis 22 WEG 1975 ist zumindest das Vorliegen von gemischtem, also nebeneinander bestehendem Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum. Entscheidungstexte 5 Ob 18/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 18/78 Veröff: ImmZ 1978,313 ... mehr lesen...
Zwischen der Klägerin als Wohnungseigentumsorganisatorin und den beiden Beklagten wurden im Jahre 1969 gleichlautende Nutzungs- und Anwartschaftsverträge betreffend Wohnungen in der Wohnhausanlage Wien 17, S-Gasse, abgeschlossen. Der Wohnbau ist fertiggestellt. Die von den Beklagten in Wohnungseigentum zu erwerbenden Wohnungen wurden ihnen zur Nutzung übergeben. Abgesehen von noch aushaftenden Darlehen und Rechtsanwaltskosten haben die Beklagten alle geforderten Beträge bezahlt. Mit A... mehr lesen...
Norm: ABGB §885WEG §17WEG §23
Rechtssatz: Ist auf Grund der Punktation (Anwartschaftsvertrag) die Verwaltung der Liegenschaft zu ortsüblichen Bedingungen vereinbart, so verstößt der Wohnungseigentumsvertrag gegen diese Bestimmungen, wenn danach die Verwaltung der Liegenschaft zu den jeweils vom Verband der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung empfohlenen Bedingungen durch den "Verwalter" erfolgt, weil dann keine Gewähr besteht, daß sich diese Bedi... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 CWEG §17
Rechtssatz: Zweck der Bestellung eines gemeinsamen Verwalters ist, daß die Verwaltung einheitlich und ordnungsgemäß geführt wird. Dies wäre unmöglich, wenn Miteigentümer mit Umgehung des gemeinsamen Verwalters in die Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung eingreifen könnten ( SZ 18/129 ). In einer solchen Verwaltungsangelegenheit steht daher nicht den einzelnen Wohnungseigentümern, sondern nur dem Verwalter selbst ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 CWEG §17
Rechtssatz: Nur der Verwalter hat die vom Gesetz in seine Hand gelegten Interessen aller Teilhaber gegen den einzelnen Teilhaber zu vertreten ( SZ 11/253 ). Entscheidungstexte 1 Ob 73/75 Entscheidungstext OGH 04.06.1975 1 Ob 73/75 WoSi 1976,24 = MietSlg 27102 7 Ob 515/76 Entscheidungstext OGH 19.02.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §837 DMG §2 Abs2 Z7 C7WEG 1948 §8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17
Rechtssatz: Zur Höhe des Verwaltungshonorars bei Wohnungseigentum; wenngleich häufig zufolge unklarer oder unzureichender Honorarvereinbarungen eine Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen (Mietengesetz) wahrzunehmen ist, haben doch derartige Bestimmungen, einen völlig anderen rechtlichen Charakter und können keine unmittelbare Richtschnur für die Entlohnung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG 2002 §17
Rechtssatz: Die Vereinbarung, einen Miteigentumsanteil mit allen Rechten und Pflichten, mit welchen ihn sein Vorgänger besessen und benützt hat, zu übernehmen, ist in der Regel als Eintritt in eine bestehende Benützungsvereinbarung anzusehen ( MietSlg 21073 ). Entscheidungstexte 7 Ob 165/73 Entscheidungstext OGH 07.11.1973 7 Ob 165/73 Veröff: MietSlg 25... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §835 AWEG 2002 §17
Rechtssatz: Grundsätzlich hat jeder Miteigentümer auf eine annähernd seinem Miteigentumsanteil entsprechende Nutzung der Sache dann Anspruch (vgl 1 Ob 451/54), wenn auch der persönliche Bedarf an einer solchen Nutzung gegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 409/55 Entscheidungstext OGH 07.09.1955 3 Ob 409/55 ... mehr lesen...