RS OGH 1980/1/30 1Ob792/79, 5Ob59/82

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

WEG 1975 §17

Rechtssatz

Verträge, die ein Hausverwalter, der sich als solcher deklariert, in dieser Eigenschaft über Reparaturarbeiten im bzw am Haus mit Dritten abschließt, sind im Zweifel im Namen der Miteigentümer geschlossen, auch wenn auf das Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen wurde und die Namen der Miteigentümer namentlich überhaupt nicht erwähnt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0083516

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00792_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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