Norm: WEG 1975 §15 Satz2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine vorläufige Benützungsvereinbarung im Sinne des § 15 Satz 2 WEG 1975 ist vor einer gerichtlichen Antragstellung auf Benützungsregelung gemäß § 26 Abs 1 Z 3 WEG 1975 unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 156/02f Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 156/02f ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus G*****gasse *****. Die Mehrheit von ihnen - zusammengerechnet 79,18 % der Anteile - beschloss am 10. 11. 2000 eine (neue) Gartenbenützungsordnung. Bisher wurden die Gartenflächen von den Wohnungseigentümern der im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen top 1 der Stiege 1, top 1 der Stiege 2, top 2/3 der Stiege 2, top 1 der Stiege 3 und top 2 der Stiege 3 unentgeltlich allein g... mehr lesen...
Begründung: Im Schlafzimmer der Klägerin fiel die an der Bettkante angebrachte, aufgedrehte "Klemmspotleuchte" in der Zeit, als die Klägerin gerade im Badezimmer duschte, in das Bett. Es entstand ein Brand. Die Wohnung der Klägerin brannte vollständig aus. Sie stützt ihren Schadenersatzanspruch auf Produkthaftung. Die Vorinstanzen stellten zum Herunterfallen der Lampe fest, dass die Klemme der Lampe "nach normaler Benützung" durch Verschieben, Anstoßen uä verrutscht sei, was die ... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Harald K***** sen. für seinen mj. Sohn, der sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet, war zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 27. 1. 1999 - davon ausgehend, dass der Vater als Verkaufsberater durchschnittlich monatlich netto rund S 16.000,-- verdienen könnte - ab 1. 4. 1997 mit monatlich S 3.200,-- festgesetzt worden. Am 28. 2. 2001 wurde über das Vermögen des Vaters, der keine weiteren Unterhaltspflicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG liegen nicht vor. Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegen nicht vor. a) Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin: Auch wenn die Antragsgegnerin als "Chefin" tituliert wurde und eine führende Tätigkeit im Einzelunternehmen des Antragstellers verrichtete, war jedoch der "Motor" im Geschäft der Antragsteller, dem auch die ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin wurde als Beifahrerin eines PKW ihres Ehegatten bei einem Unfall am 1. 10. 1994 auf der B*****-Autobahn dadurch schwer verletzt, dass sich beim Anstoß dieses Fahrzeuges die Verbindung zwischen Leitschienen löste und eine Leitschiene in das Fahrzeug drang. Die Klägerin wurde notfallmäßig durch Kaiserschnitt geboren, musste sofort wiederbelebt und über eine eingeführte Sonde beatmet werden. Sie erlitt auf Grund dieses Unfalles schwerste Dauerfol... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein Fitness-Studio. Nach der am 5. 5. 1992 geschlossenen Vereinbarung war der Kläger gegen Zahlung von 550,-- S monatlich zur Nutzung der Anlagen und der Fitness-Geräte berechtigt. Nach den Geschäftsbedingungen der Beklagten wurde jegliche Haftung, die nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht, sowie "eine Haftung für Körperschäden, die sich das Mitglied beim Training zuzieht", ausgeschlossen. Am 17. 5. 1992 verletzte sich der Kläger beim Training ... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Impugnationsklage nach § 36 EO gegen die Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 22. 5. 1998 zugrunde, die dem Beklagten aufgrund des Zahlungsbefehles des Erstgerichtes vom 27. 1. 1998 gegen die Klägerin für offene Entgeltansprüche bewilligt worden war. Die Klägerin steht auf dem Standpunkt, dass zwischen den Parteien am 5. 3. 1998 ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen worden sei, wonach der Beklagte gegen Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage, ob der Anspruch des Klägers auf Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB) verjährt ist. Dies wurde vom Berufungsgericht verneint. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage, ob der Anspruch des Klägers auf Verunstaltungsentschädigung (Paragraph 1326, ABGB) verjährt ist. Dies wurde vom Berufungsgericht verneint. Die Verhinderung des... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 12. 1931 geborene Kläger wurde am 12. 11. 1997 bei einem Verkehrsunfall als Lenker eines PKW verletzt. Die Haftung der beklagten Parteien ist unstrittig. Durch den Unfall erlitt der Kläger eine Zerrung der Halswirbelsäule und eine Prellung der Lendenwirbelsäule. Aufgrund dieser Verletzungen hatte er zwei Tage starke, fünf Tage mittelstarke und 21 Tage leichte Schmerzen zu erdulden. Durch die Auslösung des Airbags kam es zu einer beträchtlichen akuten Lär... mehr lesen...
Begründung: Das Unternehmen, bei dem der Kläger als Baggerfahrer beschäftigt ist, kaufte 1996 bei der Beklagten einen von dieser hergestellten Tieflader, um damit Bagger zu transportieren. Als die Beklagte den behördlich genehmigten Tiefladeanhänger an die Käuferin auslieferte, waren die Federn seiner beiden Auffahrtsrampen so gespannt, dass die Rampen ohne nennenswerte Mühe von einer Person aufgestellt werden konnten, indem man die (jeweilige) Rampe am dafür vorgesehenen (seitlic... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss hat das Rekursgericht im zweiten Rechtsgang die erstgerichtliche Abweisung des Begehrens der Antragsteller bestätigt, für die auf der Liegenschaft EZ ***** stehenden 29 Garagen gemäß § 19 Abs 3 Z 2 WEG eine eigene, vom Gebäude mit den 56 Wohnungen getrennte Abrechnungseinheit zu schaffen. Das Begehren war damit begründet worden, dass sich - vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung der Garagendächer - nur so eine gerec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung ihres Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (EFSlg 75.626; 4 Ob 78/97t)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt ode... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befand sich vom 9. Juni bis 2. Juli 1998 in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 16. Juli 1998 sprach das Oberlandesgericht Wien u. a. aus, dass die der Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft zugrunde liegenden Beschlüsse des Landesgerichts Korneuburg vom 10. und 15. Juni 1998 "nicht dem Gesetz" entsprechen. Mit Beschluss vom 6. November 1998 wurde das Strafverfahren gegen die Klägerin eingestellt. Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 336.000 S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn Einzelheiten der vorinstanzlichen
Entscheidungsgründe: nicht überzeugen, bleibt doch die Tatsache bestehen, dass durch die von den Antragstellern angestrebte Anmerkung ihrer den Wohnungseigentumsvertrag ergänzenden Benützungsvereinbarung vom 22. 3. 1999 ein dem WEG (insbesondere dem § 1 Abs 1 und Abs 2) widersprechender Rechtszustand hergestellt würde: Es soll mit je 7/1660 schlichten Miteigentumsanteilen an de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist klarzustellen, dass der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fond für den Kläger, der in einer österreichischen Niederlassung seines deutschen Arbeitgebers gearbeitet hat und für den unstreitig Beiträge gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG geleistet wurden, zuständig ist (siehe EuGH 17. 9. 1997, C 117/96 Carina Mosbaek Rz 24 und 25 sowie 8 ObS 37/95). Zunächst ist klarzustellen, dass der österreichische Insolvenz-Aus... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 2. 2. 1998 auf Grund eines Inserates, worin sie einen "Mitarbeiter mit PC-Kenntnissen für Operatortätigkeit" gesucht hatte, beschäftigt; er wurde von der Beklagten als Arbeiter eingestuft. Der Kläger war mit Eingabearbeiten am PC, dem Versand von Computerausdrucken, der Kontrolle von Bestelllisten und Meldungen von etwa 100 Filialen, der Bildung von Gesamtsummen aus den Kassen-PC's der Filialen, den Eintragungen in Formulare, der Ü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, dass die für eine gerichtliche Benützungsregelung unerlässliche Verfügbarkeit des beanspruchten allgemeinen Teils der Liegenschaft (WoBl 1997, 108/25 uva) nicht schon dann fehlt, wenn dieser Teil nicht notwendigerweise, sondern nur auf Grund einer tatsächlichen Gebrauchsordnung als Verkehrsweg dient (vgl 8 Ob 513/95 mwN). Selbst wenn man hinsichtlich der Terrassenfläche vor dem Geschäftslokal des An... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG sowie §§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das gilt selbst dann, wenn das Rekursgericht in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruchs den ordentlichen Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2a iVm § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärte (vgl 5 Ob 337/98i). Gem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der eine Reduzierung seiner in einem bestimmten Zeitraum entstandenen Honorarforderungen gewährt, damit auch einer Herabsetzung noch nicht abgerechneter, aus laufender Vertretung entstehender tarifmäßiger Kosten zustimmt, ist eine solche des Einzelfalls. Da die Revisionswerberin nicht darzulegen vermag, inwieweit dem Berufungsgericht bei der Auslegung der Parteienerklärung eine grobe Fehlb... mehr lesen...
Begründung: Am Abend des 28. 3. 1996 traf sich der Kläger mit einigen Freunden, darunter auch der Beklagten, die soeben die Führerscheinprüfung bestanden hatte, jedoch noch nicht im Besitz des Dokumentes war. Der Kläger, der ihr zuvor gratuliert hatte, zog seine Glückwünsche zurück, worauf ihn die Beklagte mit dem Schimpfwort "Arschloch" bedachte. Der Kläger, der vorgab, die Beklagte nicht verstanden zu haben, fragte nach, worauf die Beklagte das Schimpfwort wiederholte. Auf noc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens (hier: an der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl) betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Mißbrauches gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage (1 Ob 574/95; 4 Ob 2010/96h; Kodek in Rechberg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon das Berufungsgericht hat darauf hingewiesen, daß immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden kann, wie ein Tier zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist (RIS-Justiz RS0030567). Haftungsfragen wegen Verletzung der Verwahrungs- bzw Beaufsichtigungspflicht des Tierhalters können daher nur dann an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden, wenn der Entscheidung des Berufungsgerichtes eine grobe Fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat bereits das Rekursgericht darauf hingewiesen, daß immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden kann, ob der Mangel einer Wegeverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz auf eine auffallende Sorglosigkeit des Grundeigentümers zurückzuführen ist (SZ 40/78; RIS-Justiz RS0071136). Die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Überprüfung dieses Verschuldensvorwurfes ist daher gemäß § 14 Abs 1 AußSt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab, sodaß eine erhebliche Rechtsfrage nur dann vorliegt, wenn dargetan wird, daß die zweite Instanz bei der Beurteilung des Einzelfalls in Überschreitung des Ermessensbereichs von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (EFSlg 75.626). Sowohl die Zuweisung der Ehewohnung als auch die Festsetzung der Ausgle... mehr lesen...