Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael S*****, gegen die beklagte Partei Merhunisa T*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 24.000 EUR sA, über die außerordentli... mehr lesen...
Begründung: Nördlich des Hauses der Erstbeklagten verläuft ein öffentlicher Gehsteig mit vier darin eingebauten Metallgittern, welche die zum Haus gehörenden Kellerfenster nach oben hin abdecken. Der Wirtschaftshof der Zweitbeklagten ist ausschließlich mit der Schneeräumung und Streuung des Gehsteigs im Bereich des Hauses beauftragt. Zwischen der Oberfläche des Gehsteigs und jener des östlichsten Kellerfensterabdeckgitters bestand ein Niveauunterschied, der durch die von der Zweit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Astrid R*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, wider die beklagte Partei Ing. Friedrich R*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Nach Einholung des Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie wies das Erstgericht den Antrag des Betroffenen, die Sachwalterschaft zu beenden, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss bestätigte das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist nicht zulässig. Er macht als erhebliche Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Francesco S*****, Italien, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei T***** Bank Aktiengesellschaft, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hildegard L*****, vertreten durch Mag. Helmut Gruber, Rechtsanwalt in Fieberbrunn, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1978 bei der Beklagten in der Schienenproduktion beschäftigte, sehr flotte und universell einsetzbare klagende Schlosser vereinbarte mit dem vorgesetzten Produktionsleiter, der ihn auch für andere Arbeiten einsetzen wollte (Lieferfahrten, Botendienste), dass er während dieser Arbeiten weiter seine Leistungen in der Schienenproduktion aufzeichnen darf. Sonst wäre der Kläger nicht bereit gewesen, diese anderen Leistungen zu erbringen, weil sich sein Stundenlohn ve... mehr lesen...
Beschluss : F***** und E***** P***** waren Kreditnehmer der Beklagten. Einer der ihnen gewährten Kredite war durch eine Wechselbürgschaft des Klägers über S 300.000,- besichert, zwei weitere durch zu Gunsten der Beklagten auf Liegenschaften der Kreditnehmer eingetragene Pfandrechte. Da die Kreditnehmer (Wechselhauptschuldner) die Wechselschuld nicht einlösten, erwirkten die Beklagte gegen sie und den Kläger Wechselzahlungsaufträge über S 300.000,- sA und über S 9.520,- sA, die unang... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 8. 1933 geborene Klägerin und der am 22. 9. 1930 geborene Beklagte sind seit 5. 2. 1955 miteinander verheiratet; ihre Ehe, der drei Kinder entstammen, ist aufrecht. Bis zum Auszug der Klägerin Mitte Jänner 2005 bewohnten die Klägerin und der Beklagte gemeinsam ein Haus in Wels, wenn auch seit geraumer Zeit weitgehend getrennt in der Form, dass die Klägerin die Räume in der Mansarde und der Beklagte die Räume im Erdgeschoss nutzte. Die Klägerin führte den gemei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und den Hofrat Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Mag. Johann E*****, vertreten durch Dr. Bertram Broesigke und Dr. Wolfgang Broesigke, Rechtsanwälte in Wien, geg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Johann G*****, vertreten durch Dr. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der beklagten Partei ab 1. 11. 1992 für sein als Ein-Mann-Betrieb geführtes Elektroinstallations- und Elektrohandelsunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 18.313,55 ab. Dem Versicherungsvertrag wurden ua die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige zugrundegelegt, die ua folgende hier maßgebliche Bestimmungen enthalten: Art. 1 Artikel eins, Geg... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die von einem in Ungarn lebenden Vater begehrte sofortige Rückgabe seines Kindes, das die Mutter im Anschluss an einen Besuch widerrechtlich in Österreich behielt, nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 BGBl 1988/512 (im Folgenden nur HKÜ). Die am 11. Oktober 1994 geborene Renáta ist die eheliche Tochter ihrer rechtskräftig geschiedenen Eltern, alle drei sind un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nichtig nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO soll das Berufungsurteil sein, weil das Berufungsgericht die Ausführungen in der Berufung zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz nicht einmal sprachlich erfasst und somit im Ergebnis überhaupt nicht behandelt habe. Der Revisionswerber übersieht, dass eine inhaltlich verfehlte
Begründung: der Verneinung eines Verfahrensmangels keinen der drei in § 477 Abs 1 Z 9 ZPO geregelten F... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung a) Die festgestellte Unterlassung der erstbeklagten Partei, die Mitarbeiter des von ihr mit Grabungsarbeiten beauftragten Bauunternehmens (zweitbeklagte Partei) über die unter dem Bahngelände für die klagende Partei errichtete Wasserleitung ungeachtet der im Einvernehmen der klagenden und der erstbeklagten Partei erfolgten seinerzeitigen Errichtung sowie Herstellung und Übergabe von genauen Lageplänen zu informieren, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin R***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1. Friedrich G*****, 2. Regine E****... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile stehen seit längerer Zeit in Geschäftsverbindung. Die Klägerin liefert Gebäudeverglasungen, die Beklagte liefert Teile zu. Der Bestellvorgang war dabei immer gleich. Im Jahr 1998 benötigte die Klägerin für die Fassadenverglasung des Kölner Flughafens 23.000 lfm schwarz eloxierte Abstandhalter. Ein Sachbearbeiter der Klägerin rief am 3. 3. 1998 bei der Beklagten an und erkundigte sich, ob die gewünschten Abstandhalter bis 18. 3. 1998 geliefert werden kön... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist ausschließlich jener Entscheidungsteil, mit dem das Begehren des Antragstellers, die Erstantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen, abgewiesen wurde. Das Erstgericht begründete die Abweisung primär damit, die Erstantragsgegnerin sei zwar zur Verwalterin bestellt worden, habe jedoch nur geringfügige Fehlleistungen gesetzt und keineswegs ihre Pflichten als Verwalterin grob vernachlässigt. Darüber hinaus wies das Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs3WEG 2002 §56 Abs12
Rechtssatz: § 17 Abs 3 WEG 2002 gilt - wie früher § 15 WEG19 75 - auch für weiter bestehende gemischte Eigentümergemeinschaften. Entscheidungstexte 5 Ob 205/03p Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 205/03p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118533... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs1WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Die Frage, ob eine die gerichtliche Benützungsregelung nach § 15 WEG 1975, nunmehr § 17 Abs 2 WEG 2002, mangels Verfügbarkeit der allgemeinen Teile der Liegenschaft ausschließende Benützungsvereinbarung zwischen den Miteigentümern besteht, ist nach dem im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Recht zu beurteilen. Mangels ausdrücklicher Rückwirkungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht das Gesuch der Antragsteller auf Einverleibung ihres Eigentumsrechtes sowie des Wohnungseigentums und Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung und wies das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages ab. Die Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG sei nur dann zulässig, wenn die Regelung allgemeine Teile der Lie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechts und des des Wohnungseigentums für die Erstantragstellerin und den Zweitantragsteller sowie dazu noch die Einverleibung eines Vorkaufsrechtes für die Erstantragstellerin und die Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, wies jedoch das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages a... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (§ 1052 ABGB): 1. Zum Leistungsverweigerungsrecht (Paragraph 1052, ABGB): Zur Unbehebbarkeit des in Bodensetzungen bestehenden M... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die konstitutiv wirkende Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch Richterspruch beseitigt bis dahin bestandene Benützungsvereinbarungen (RIS-Justiz RS0013630), sodass nicht mehr darauf eingegangen werden muss, dass die im Jahr 1983 durch die Mehrheit getroffene Benützungsvereinbarung ohnedies keine Bindung der Überstimmten bewirkte (5 Ob 442/97d). Es kann also keine Rede davon sein, wie der Revisionsrekurswerber b... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten insgesamt S 4,225.669,-- sA und stützt dies im Wesentlichen darauf, dass der Beklagte als Vorstand der Abteilung ***** am LKH K***** zahlreiche ausländische und österreichische Patienten in die Sonderklasse aufgenommen habe; diese seien jedoch über seine Anweisung nur als Patienten der allgemeinen Klasse abgerechnet worden. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Abzüge der Behandlungsgebühren der Ärzte sei daraus der klagenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging davon aus, dass der Beklagte der Klägerin, seiner Mutter, ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt habe und gab dem diesbezüglichen Feststellungsbegehren der Klägerin statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und ließ die ordentliche Revision vorerst nicht zu. Infolge Antrages nach § 508 Abs 1 ZPO ließ das Beruf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs2
Rechtssatz: Ein Antrag, mit dem eine bauliche Veränderung an einem allgemeinen Teil des Hauses angestrebt wird, geht über einen Antrag nach § 15 WEG 1975 bzw § 17 Abs 2 WEG 2002 hinaus. Entscheidungstexte 5 Ob 147/02g Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 147/02g Veröff: SZ 2002/114 5 Ob 112/10x E... mehr lesen...