Norm: WEG 1975 §13WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Änderung nach baurechtlichen Vorschriften begründet für sich allein keine Duldungspflicht der anderen Wohnungseigentümer, weil die Genehmigung der Baubehörde (sofern sie erforderlich ist) zu den selbstverständlichen Erfolgsvoraussetzungen eines Änderungsvorhabens gehört. Entscheidungstexte 5 Ob 82/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2JN §55 Abs5WEG §9WEG §13ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Wohnungseigentumsbewerber sind grundsätzlich nicht materielle (§ 11 Z 1 ZPO), sondern formelle Streitgenossen (§ 11 Z 2 ZPO); ihre Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen (§ 55 Abs 1 Z 2, Abs 5 JN); es ist daher eine gesonderte Bewertung gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO notwendig. Anderes gilt nur für jene Kläger, die sich als Ehegatten im Hinblick auf § 9 WEG in einem Anw... mehr lesen...
Norm: MRG §2WEG §13
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer vermietet seine Eigentumswohnung nicht als Repräsentant der übrigen Miteigentümer, sondern nur im Rahmen seines beschränkten Nutzungsrechts, sodaß der Mieter zu den übrigen Mieteigentümern bzw zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Entscheidungstexte 1 Ob 529/94 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind schlichte Miteigentümer (zu je 70/1250 Anteilen) an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus in Wien *****. Mit den (77/1111) Miteigentumsanteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum verbunden, ebenso mit den Miteigentumsanteilen eines Teiles der anderen Miteigentümer. Die Antragsteller begehren unter Berufung auf die von ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum mit dem seinerzeitigen Alleineigentümer Endre G***** abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 741/1.000 Anteilen und die Antragsgegner zu restlichen 259/1.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft in Wien *****. Mit einem Teil der Anteile der Erst- bis Viertantragsteller und mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum jeweils an einer Wohnung in diesem Haus verbunden. Die Anteile der Fünftantragstellerin und der Zweitantragsgegnerin stehen im schlichten Miteigentum. Die im Straßentrakt gelegene Wohnung top Nr.6 ist... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der Antragsteller stattgebend, hat das Erstgericht dem Antragsgegner mit Sachbeschluß vom 19. Juli 1991 aufgetragen, den Antragstellern binnen 14 Tagen gemäß § 17 Abs.2 Z 1 WEG 1975 in Ansehung ihres Mit- und Wohnungseigentums an der Liegenschaft EZ ***** der KG F***** (Haus D*****gasse 32) für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 Rechnung zu legen und ihnen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Dieser Auftrag ist mittlerweile in Rechtskraft e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Pauletta D*****, Opernsängerin, ***** vertreten durch Dr. Werner Mayerhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1) Udo S*****, Architekt, ***** 2) Beate P*****, Angestellte, ***** 3) Sylvan... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1981 oder 1982 haben die Antragsgegnerin und deren Kinder Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Haus Wien, A*****gasse 13, erworben. Seit diesem Zeitpunkt wird das Haus von der Antragsgegnerin verwaltet. Schon in den Jahren 1982 und 1983 planten die Hauseigentümer den Verkauf von Liegenschaftsanteilen mit der Vergabe von Nutzungsrechten an bestimmten Wohnungen, um in weiterer Folge Wohnungseigentum zu begründen. Tatsächlich wurden i... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §17
Rechtssatz: Die bloße Vollmacht zur Hausverwaltung berechtigt nicht zur Vertretung im Verfahren nach § 13 Abs 2 WEG - einem Streit zwischen Miteigentümern, der nicht zur ordentlichen Verwaltung des Hauses gehört. Entscheidungstexte 5 Ob 1029/91 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 1029/91 Veröff: WoBl 1991,212 (Call) ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 2002 §16
Rechtssatz: Sind einer Vereinbarung die Grenzen baulicher Veränderungen nicht ausdrücklich zu entnehmen und ergeben sie sich auch nicht aus der dem Erklärungsgegner erkennbaren Absicht des Erklärenden, dann können die für die rechtsgestaltende Entscheidung solcher Streitigkeiten unter Miteigentümern und Wohnungseigentümern bestehenden Regeln als Mittel ergänzender Auslegung herangezogen werden, um den Vertrag so z... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13
Rechtssatz: Wenngleich im Gründungsstadium einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen bestehen, können diese doch vertraglich begründet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 552/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 4 Ob 552/90 5 Ob 280/97f ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Prüfung der Frage, ob ein Wohnungseigentumsbewerber zur Einhaltung einer Vereinbarung über die Änderung von Wohnungen oder sonstiger Räumlichkeiten durch andere Wohnungseigentumsbewerber verpflichtet ist, findet im streitigen Verfahren statt; sie erfolgt grundsätzlich nach den im Vertrag für eine solche Änderung festgelegten Grenzen und nicht nach den Grundsätzen des Miteigentums oder des W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind - neben zwei am Verfahren nicht Beteiligten - Miteigentümer der Liegenschaft Seefeld, Speckbacherstraße 731. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden. Die Kläger begehrten, den Beklagten schuldig zu erkennen, die in seinem Wohnungseigentum stehende Wohnung top.Nr.3 im Erdgeschoß binnen drei Monaten (in eventu binnen richterlicher Frist) derart umzubauen, daß sie dem rechtskräftigen Baubescheid vo... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Regelung des § 13 WEG setzt voraus, dass die durch das Wohnungseigentum begründete dingliche Rechtsgemeinschaft gegeben ist. Der erkennende Senat hält das Vorliegen dieser dinglichen Rechtsgemeinschaft auch für ausreichend, so dass die
Norm: des § 13 WEG zwischen den Wohnungseigentümern auch schon vor tatsächlicher Errichtung der Räumlichkeiten maßgebend ist. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer von 276/22.241-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist die Verwalterin dieser Liegenschaft. Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin zur Vorlage der ordentlichen Rechnung und der Belege für die Jahre 1985 bis 1988 sowie zur Vorlage der Vorausschau für die Jahre 1985 bis 1989 zu verhalten, ab, weil die Antragsgegnerin ihre... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §17WEG 1975 §18
Rechtssatz: Zu den Individualrechten des Wohnungseigentums gehört die Ausübung der Verwaltungsrechte am Wohnungseigentumsobjekt nach § 13 WEG, die Beteiligung an der Verwaltung der Liegenschaft einschließlich der Ausübung der Stimmrechte und Minderheitsrechte im Sinne §§ 14 und 15 WEG und die Wahrnehmung der Kontrollrechte gegenüber dem Verwalter (§§ 17, 18 WEG). Antr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieser Liegenschaft. Mit dem von Franz Rupert S*** allein erhobenen Antrag begehrte der Antragsteller mit der Behauptung, die Antragsgegnerin habe ihrer gesetzlichen Verpflichtung, für das Jahr 1990 eine Vorschau zu legen (§ 17 Abs 2 Z 2 WEG) bisher nur unzureichend entsprochen, die Antragsgegnerin schuldig z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Ehegattenwohnungseigentümer der im 1. Stock des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B gelegenen Wohnung top. Nr. 4 sowie einer Garage in dessen Erdgeschoß samt Nebenräumen in dessen Dachgeschoß und in dessen Keller (top. Nr. 5). Darüber hinaus sind sie ebenfalls Ehegattenwohnungseigentümer an einer Schwimmhalle samt Sauna und Nebenräumen im Keller des Hauses. Schließlich ist die Erstantragstellerin auch noch Wohnungseigentümerin einer Gara... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IWEG §13
Rechtssatz: Es gebieten Treu und Glauben den Erwerber an die durch sein vorbehaltloses Anbot zum Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteil in diesem Haus dem Verkäufer gegenüber, von dem er vorher über den beabsichtigten und geplanten Ausbau des in dessen Eigentum verbleibenden Dachgeschoßes unterrichtet worden war, zum Ausdruck gebrachte stillschweigende Unterwerfung unter diese Vertragsvoraussetzung zu bin... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4WEG 1975 §13WEG 1975 §26
Rechtssatz: Bei Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegner zu einer Bauführung auf Grund eines vertraglichen Vorbehalts der alleinigen Verfügungsberechtigung kommt eine Abhängigmachung dieser gerichtlichen Zustimmungsersetzung von der Entrichtung oder Sicherstellung eines Wertausgleichs an die Antragsgegner nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Viktoria S*** war zu 6645/21175 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft Wien 16., Yppengasse 1, auf der sich ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen und ein weiteres Wohnhaus mit Hauptmietwohnungen befinden. Das zuletzt genannte Haus war ihr auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen Miteigentümern zur alleinigen selbständigen Verwaltung überlassen; diese führte in ihrem Auftrag Dkfm.Josefine E***. Viktoria S*** war auch befugt, ohne Zustimmung der übrigen Mit... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ff
Rechtssatz: Die §§ 13 bis 22 WEG gelten auch für gemischtes Miteigentum. Entscheidungstexte 4 Ob 520/89 Entscheidungstext OGH 04.04.1989 4 Ob 520/89 Veröff: JBl 1989,526 = RZ 1989/97 S 252 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0082988 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Begründung: Die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 595 KG Margarethen Wien 5., Kettenbrückengasse 17 sind zu 741/1000-Anteilen die Antragsteller und zu 259/1000-Anteilen die Antragsgegner. Mit 100/1000-Anteilen des Erstantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 4, mit 126/1000-Anteilen des Zweitantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 5, mit 29/1000-Anteilen der Drittantragstellerin ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 13, mit 87/1000-Ant... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 2002 §16 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Umständen, die schon nach den in Ziffer 1 beispielhaft aufgezählten allgemeinen Voraussetzungen einer Änderung entgegenstehen, ist der widersprechende Miteigentümer und Wohnungseigentümer darlegungspflichtig und beweispflichtig. Entscheidungstexte 5 Ob 73/87 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 73/87 Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den nach... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §26WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Begehrt der Antragsteller die Genehmigung einzelner voneinander trennbarer baulicher Änderungen und bringt er unmißverständlich zum Ausdruck, daß auch die Teilstattgebung für ihn sinnvoll sei, gibt das Erstgericht dem Antrag teilweise statt und bekämpfen die Antragsgegner nur die Vornahme einzelner bewilligter Änderungen, dann bedeutet es einen Verstoß gegen die Teilrechtskraft, wenn d... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13
Rechtssatz: 1) Das Wohnungseigentum gibt dem WE zwar ein ausschließliches, aber durch die Pflicht zur Wahrung der Unversehrtheit der Substanz und des Charakters (äußeren Erscheinungsbildes) nicht nur des Hauses, sondern der ganzen Anlage sowie sonstiger schutzwürdiger Interessen der anderen Miteigentümer beschränktes dingliches Nutzungsrecht; 2) es verschafft kein Eigentumsrecht an diesem besonderen Teil der Liegenschaft, d... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9WEG 2002 §13
Rechtssatz: Nach dem Sinn des § 9 Abs 1 WEG muss verlangt werden, dass die Belastungen nicht nur gleichartig, sondern ident sind. Entscheidungstexte 3 Ob 8/84 Entscheidungstext OGH 28.03.1984 3 Ob 8/84 Veröff: SZ 57/63 = EvBl 1984/99 S 395 = JBl 1985,164 = MietSlg XXXVI/13 = NZ 1984,156 = RdW 1984,273 5 Ob 65... mehr lesen...