RS OGH 1994/3/11 1Ob529/94, 5Ob28/01f

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Norm

MRG §2
WEG §13

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer vermietet seine Eigentumswohnung nicht als Repräsentant der übrigen Miteigentümer, sondern nur im Rahmen seines beschränkten Nutzungsrechts, sodaß der Mieter zu den übrigen Mieteigentümern bzw zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in keiner vertraglichen Beziehung steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069476

Dokumentnummer

JJR_19940311_OGH0002_0010OB00529_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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