Norm
WEG 1975 §13Rechtssatz
Wenngleich im Gründungsstadium einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen bestehen, können diese doch vertraglich begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083058Dokumentnummer
JJR_19901204_OGH0002_0040OB00552_9000000_003