RS OGH 1990/12/4 4Ob552/90, 5Ob280/97f

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Norm

WEG 1975 §13

Rechtssatz

Wenngleich im Gründungsstadium einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen bestehen, können diese doch vertraglich begründet werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 552/90
    Entscheidungstext OGH 04.12.1990 4 Ob 552/90
  • 5 Ob 280/97f
    Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob 280/97f
    nur: Wenngleich im Gründungsstadium einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen bestehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083058

Dokumentnummer

JJR_19901204_OGH0002_0040OB00552_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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