Norm: ABGB §828ABGB §833 D2WEG §1 Abs3WEG §13WEG §14
Rechtssatz: Es bildet kein Kriterium für einen allgemeinen Teil einer Liegenschaft, daß sämtliche Miteigentümer ihn notwendigerweise benützen müssen; auch solche Gangteile, die nur zu einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Geschäftslokal führen und von dem Eigentümer ( oder Mieter ) dieses Objektes allein benützt werden müssen, sind allgemeiner Teil der Liegenschaft und dürfen von all... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AWEG §13WEG §17
Rechtssatz: Betrifft ein vom Verwalter durchzusetzender Anspruch nicht die gesamte Gemeinschaft, sondern nur einen Teil, wie etwa bei mehreren auf einem Grundstück errichteten, im Wohnungseigentum stehende Häusern nur einzelne dieser Häuser, so muß der Verwalter, sofern es sich nicht nur im einen individuellen Anspruch eines einzelnen Miteigentümers handelt ( vgl § 13 Abs 1 WEG ), berechtigt sein, auch nur namens... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Auch wenn der Verwalter auf einen Wohnungseigentumsbewerber entfallende Zahlungen aus seinem Vermögen vorgeschossen hat, ist er selbst dann nicht als Geschäftsführer ohne Auftrag zu betrachten, wenn er hiezu nicht verpflichtet gewesen wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ffWEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Der bestellte Verwalter ist berechtigt, alle von ihm nützlich gemachten Auslagen in Abrechnung zu bringen und den Ersatz des notwendigen und nützlichen Aufwandes im eigenen Namen nach § 1014 ABGB zu begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 797/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 797/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer, der durch eine Bauführung mit zu geringem Seitenabstand eine Wertminderung erlitt, hat ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Verpflichtung des Bauführers am Ersatz eines darüber hinausgehenden künftigen Schadens. Entscheidungstexte 3 Ob 588/78 Entscheidungstext OGH 10.10.1979 3 Ob 588/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §859ABGB §884WEG §2 Abs3WEG §13WEG §14ZPO §391 Abs3 C
Rechtssatz: Die Übernahme der Verpflichtung zur Übertragung einer bestimmten Eigentumswohnung durch die Klägerin und die Einräumung der Hausverwaltung durch die Beklagte stehen miteinander bloß in einem äußerlichen Zusammenhang ( schlichte Vertragsverbindung; vgl hiezu Gschnitzer in Klang2 IV/1, 17 f ). Klageforderung und Gegenforderungen werden somit nicht aus einem einheitlichen... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §17WEG 1975 §19
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen der §§ 13 bis 22 WEG 1975 ist zumindest das Vorliegen von gemischtem, also nebeneinander bestehendem Wohnungseigentum und schlichtem Miteigentum. Entscheidungstexte 5 Ob 18/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 18/78 Veröff: ImmZ 1978,313 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9WEG 2002 §13
Rechtssatz: Die Anteile der Ehegatten sind untrennbare ideelle Anteile am ideellen Liegenschaftsanteil, mit dem das Wohnungseigentum verbunden ist. Sie können darüber nur gemeinsam verfügen, sodass die von einem Teil allein getroffene Maßnahme für den anderen Teil nicht verbindlich ist. Entscheidungstexte 8 Ob 574/77 Entscheidungstext OGH 11.01.1978 8 Ob 5... mehr lesen...
Die Klägerin vermietete im Jahre 1959 ihre Eigentumswohnung im Hause Graz, S-Gasse 6/11, an den Beklagten, der ihr gleichzeitig eine BUWOG-Wohnung in Graz, T-Straße 68 zur Verfügung stellte. Die Klägerin unterfertigte dabei hinsichtlich ihrer Eigentumswohnung zwei vom Beklagten verfaßte, mit 4. Mai und 30. September 1959 datierte schriftliche Mietverträge. Die Klägerin begehrte mit der am 28. August 1974 eingebrachten Klage die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen ihr und dem B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IaWEG 1948 §1WEG 1975 §13
Rechtssatz: Ein von einem Wohnungseigentümer über seine Eigentumswohnung abgeschlossenes Bestandverhältnis ist ein Hauptbestandverhältnis. Entscheidungstexte 1 Ob 175/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 Ob 175/58 Veröff: EvBl 1958/201 S 326 = RZ 1958,124 = ImmZ 1958,276 = SZ 31/56 5 Ob ... mehr lesen...