Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies das Berufungsgericht das auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft der Streitteile an bestimmten Liegenschaftsanteilen durch Realteilung, bücherliche Ab- und Zuschreibung sowie
Begründung: von Wohnungseigentum an den solcherart veränderten ideellen Miteigentumsanteilen der Erst- und Zweitbeklagten gerichtete Klagebegehren ab und erklärte die ordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage für nicht zulässig. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Ehegatten und jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; die Beklagte ist zur Hälfte Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** hat die Liegenschaftsadresse *****, H*****gasse 11a, und weist eine Gesamtfläche von 2.008 m² auf; sie besteht aus dem GST-NR 406/2 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 1.861 m² und dem GST-NR 406/18 Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 147 m². Auf der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf- ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Der Kläger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 35.819,56 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum d... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Die Klägerin beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum ... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben von der Beklagten mit Einzelkaufverträgen jeweils Anteile an der Liegenschaft M***** erworben, wobei jedem einzelnen von der Beklagten die Durchführung bestimmter Sanierungsarbeiten zugesagt wurde. Mangels Erbringung der entsprechenden Leistungen machen die Kläger - im Übrigen gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss aller Wohnungseigentümer - gegen die Beklagte das Deckungskapital für die Durchführung der Arbeiten als Erfüllungsinteresse geltend. Überwieg... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5EO §331 DWEG 2002 §13
Rechtssatz: § 13 WEG 2002 sieht - bedingt durch das Wesen des WEG und abseits vom System der EO - einen eigenen Modus der Zwangsversteigerung vor und ist insofern als lex specialis zu betrachten. Das Bewilligungsgericht hat ohne weiteres über die Pfändung des Aufhebungsanspruchs und den damit verbundenen Antrag auf Zwangsversteigerung zu entscheiden; eine abgesonderte Geltendmachung des Aufhe... mehr lesen...
Begründung: Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WEG 1975 verbunden. Der Betreibende beantragte, ihm auf Grund eines vollstreckbaren Urteils zur Hereinbringung von 152.... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Fünftantragsgegner fassten am 28./29. 11. 2002 den am 13. 12. 2002 im Haus angeschlagenen Beschluss wie folgt: "1.) Wir fassen den Beschluss, die Hausverwaltung Dipl. Ing. Kurt D***** GmbH auch ab 1. 1. 2003 weiterhin als gemeinsamen Verwalter für 3 Jahre zu beauftragen bzw. als Verwalter zu bestellen. Herr Alireza A***** wird bevollmächtigt, einen Verwaltungvertrag namens der Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterfertigen. 2.) Wir fassen daher den Besch... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BcWEG 1975 §9WEG 2002 §13
Rechtssatz: Die besondere Ausformung des gemeinsamen Wohnungseigentums von Ehegatten durch § 9 WEG 1975 erfordert ein gemeinsames Auftreten der Ehegatten bei der Geltendmachung der Ansprüche eines Wohnungseigentümers. Sie haben – gleich notwendigen Streitgenossen nach § 14 ZPO – zusammen die Rechtsstellung eines einzigen Wohnungseigentümers und können in einem gerichtlichen Verfahren nur einvernehmlich vo... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge kurz Klägerin) ist zu einem Fünftel Miteigentümerin einer Liegenschaft und bewohnt in dem auf dieser errichteten Haus die Wohnung Nr 5 im dritten Stock, an der ihr mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt wurde. Die Beklagten und Widerkläger (in der Folge kurz Beklagten) sind je zu 1/10 Miteigentümer derselben Liegenschaft; ihnen wurde mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung des Woh... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verkäu... mehr lesen...
Norm: WEG §13WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG idF 3.WÄG §26
Rechtssatz: Auch Wohnungseigentumsbewerbern, für die eine Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist und die noch nicht schlichtes Miteigentum erworben haben, steht der außerstreitige Rechtsweg nach § 26 WEG offen, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten der Liegenschaft geht. Ausgeschlossen sind Angelegenheiten nach § 13 WEG, weil diese nicht die Liegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, dass sich die Klägerin (RM-Werberin) mit der Ablehnung einer Wegehalterhaftung der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 1319a ABGB (wie sie etwa in 5 Ob 283/99z = RdW 2000, 344 gegenüber Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft grundsätzlich bejaht wurde) abgefunden hat, weil der im konkreten Fall mit dem Räum- und Streudienst beauftragte Wegbetreuer Lorenz F nicht zu den "Leuten" ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. 9.... mehr lesen...
Norm: ABGB §339WEG §13 cZPO §454
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer genießt als Mitbesitzer der allgemeinen Teile der Liegenschaft (hier: Mauer zwischen der Wohnung und dem Gang) gegenüber Eingriffen durch Dritte jedenfalls Besitzerschutz; ob daneben auch die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (§ 13 c WEG) Besitzstörungsklage einbringen könnte, bleibt dahingestellt. Die Verbesserung der zunächst unschlüssigen Besitzstörungsklage ist auch noch auße... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaWEG 1975 §13 litc
Rechtssatz: Im Falle einer Mehrheit von Bestandgebern (Miteigentümern eines Hauses) ändert die spätere
Begründung: von Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung nichts an der Kündigungslegitimation der Vermietergemeinschaft. Der erwerbende Wohnungseigentümer kann nur namens und für die Gemeinschaft kündigen. Dies setzt die Zustimmung der Mehrheit voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung zu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §23
Rechtssatz: Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vergleiche MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vgl MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 13 ff WEG) noch nicht Anwendung zu finden haben (Mi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12WEG 1975 §13
Rechtssatz: Die Individualrechte des § 13 WEG stehen dem Wohnungseigentümer zu. Das Wohnungseigentum wird gemäß § 12 Abs 1 WEG durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Die Individualrechte des § 13 WEG sind daher vom jeweiligen bücherlichen Wohnungseigentümer wahrzunehmen; eine analoge Anwendung des § 13 WEG bei "außerbücherlichen" Miteigentümern kommt mangels Gesetzeslücke nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §831ABGB §841ABGB §843 AWEG 1975 idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §13
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnungseigentumsbegründung jedem Miteigentümer - entsprechend seinem Anteil... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §13
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, hat offensichtlich unter anderem die Verhinderung einer faktischen Außerkraftsetzung von Mieterschutzbestimmungen durch die
Begründung: von Wohnungseigentum an solchen Wohnungen zum Gegenstand, was zu einer Verengung des Marktes in diesem Bereich führen würde (so schon 5 Ob 126/95). Dies... mehr lesen...