Norm
WEG 1975 §4Rechtssatz
Bei Ersetzung der Zustimmung der Antragsgegner zu einer Bauführung auf Grund eines vertraglichen Vorbehalts der alleinigen Verfügungsberechtigung kommt eine Abhängigmachung dieser gerichtlichen Zustimmungsersetzung von der Entrichtung oder Sicherstellung eines Wertausgleichs an die Antragsgegner nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083222Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_0050OB00092_8900000_005