RS OGH 1989/11/7 5Ob92/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1989
beobachten
merken

Norm

ABGB §914 I
WEG §13

Rechtssatz

Es gebieten Treu und Glauben den Erwerber an die durch sein vorbehaltloses Anbot zum Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteil in diesem Haus dem Verkäufer gegenüber, von dem er vorher über den beabsichtigten und geplanten Ausbau des in dessen Eigentum verbleibenden Dachgeschoßes unterrichtet worden war, zum Ausdruck gebrachte stillschweigende Unterwerfung unter diese Vertragsvoraussetzung zu binden. (so schon 5 Ob 52/83 = MietSlg 36615).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017777

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_0050OB00092_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten