RS OGH 1984/3/28 3Ob8/84, 5Ob65/00w, 5Ob196/00k, 7Ob302/03t, 5Ob101/16p, 5Ob51/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1984
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Norm

WEG 1975 §9
WEG 2002 §13

Rechtssatz

Nach dem Sinn des § 9 Abs 1 WEG muss verlangt werden, dass die Belastungen nicht nur gleichartig, sondern ident sind.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 8/84
    Entscheidungstext OGH 28.03.1984 3 Ob 8/84
    Veröff: SZ 57/63 = EvBl 1984/99 S 395 = JBl 1985,164 = MietSlg XXXVI/13 = NZ 1984,156 = RdW 1984,273
  • 5 Ob 65/00w
    Entscheidungstext OGH 28.03.2000 5 Ob 65/00w
    Auch; Beisatz: Hier: Wechselseitiges Belastungsverbot und Veräußerungsverbot. (T1) Beisatz: Eine teilweise, nur den Anteil eines Ehegatten am Mindestanteil erfassende Unwirksamkeit eines wechselseitigen Veräußerungsverbot und Belastungsverbotes kommt nicht in Betracht. Die Veräußerung und Belastung kann immer nur hinsichtlich des gesamten Mindestanteils vorgenommen oder erzwungen werden und ist daher von beiden Anteilseigentümern zu verfügen beziehungsweise zu dulden. Beide Anteilseigentümer sind daher als Anfechtungsgegner zu behandeln und zur Duldung der Exekution verpflichtet. (T2)
  • 5 Ob 196/00k
    Entscheidungstext OGH 12.12.2000 5 Ob 196/00k
    Vgl auch; Beis wie T2 nur: Eine teilweise, nur den Anteil eines Ehegatten am Mindestanteil erfassende Unwirksamkeit eines wechselseitigen Veräußerungsverbot und Belastungsverbotes kommt nicht in Betracht. Die Veräußerung und Belastung kann immer nur hinsichtlich des gesamten Mindestanteils vorgenommen oder erzwungen werden und ist daher von beiden Anteilseigentümern zu verfügen beziehungsweise zu dulden. (T3) Beisatz: Beide Ehegatten sind im Anfechtungsprozess über die Unwirksamkeit eines gegenseitig am Mindestanteil eingeräumten Belastungsverbots und Veräußerungsverbots notwendige Streitgenossen. (T4) Beisatz: Durch die Eintragung eines wechselseitigen Belastungsverbots und Veräußerungsverbots wird eine der Vorschrift des § 9 Abs 1 WEG entsprechende völlig idente Verfügungsbeschränkung bewirkt. (T5); Veröff: SZ 73/193
  • 7 Ob 302/03t
    Entscheidungstext OGH 24.02.2004 7 Ob 302/03t
  • 5 Ob 101/16p
    Entscheidungstext OGH 11.07.2016 5 Ob 101/16p
    Vgl auch; Beisatz: Hier: zu § 13 WEG 2002. (T6)
  • 5 Ob 51/16k
    Entscheidungstext OGH 25.08.2016 5 Ob 51/16k
    Auch; Beis wie T3; Beisatz: § 13 Abs 3 erster Satz WEG 2002 steht der Einverleibung eines Vorkaufsrechts für jeden einzelnen Wohnungseigentumspartner am Hälfteanteil des Mindestanteils des anderen nicht entgegen. (T7)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0082807

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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