Norm
MRG §37Rechtssatz
Anträge auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung müssen für den vorliegenden Rechtsstreit präjudiziell sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Betriebskostenabrechnung erst auf die Vorschreibung der Betriebskosten im folgenden Jahr auswirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108796Dokumentnummer
JJR_19971007_OGH0002_0040OB00295_97D0000_001