RS OGH 1997/10/7 4Ob295/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1997
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Norm

MRG §37
MRG §41

Rechtssatz

Anträge auf Überprüfung der Betriebskostenabrechnung müssen für den vorliegenden Rechtsstreit präjudiziell sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sich die Betriebskostenabrechnung erst auf die Vorschreibung der Betriebskosten im folgenden Jahr auswirkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108796

Dokumentnummer

JJR_19971007_OGH0002_0040OB00295_97D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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