Norm
MRG §27Rechtssatz
Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst - dh ohne Kenntnis der Verfahrensergebnisse - nicht sagen, welche Teilbeträge jedem der Antragsgegner zugekommen seien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106943Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0050OB00004_97T0000_002