Norm
MRG §37 Abs3 Z19Rechtssatz
Billigkeitsentscheidung bei Barauslagen. Auf einen Erfolg des Vermieters gegenüber der Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es nicht an. Hier hatte der Mieter mit seinem nicht eingegrenzten Zinsüberschreitungsantrag insoweit Erfolg, wie der Mietzins 22,5 % des zulässigen Überschritt. Kostenteilung für Sachverständigenkosten 1/4 Mieter, 3/4 Vermieter.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ersatz der Barauslagen nach Billigkeit.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2005:RWZ0000080Dokumentnummer
JJR_20050125_LG00003_04000R00302_04I0000_001