Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 Z1 F1ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Der vom Mieter in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG unter Ausnützung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des Abs 4 leg cit zurückgeforderte Mietzins bildet keine bindende Richtschnur für die Bewertung des Entscheidungsgegenstandes; es steht somit im Falle des Ausspruches des Rekursgerichtes, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes fünfzigtausend ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 Z1 F1ZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Der vom Mieter in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG unter Ausnützung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten des Abs 4 leg cit zurückgeforderte Mietzins bildet keine bindende Richtschnur für die Bewertung des Entscheidungsgegenstandes; es steht somit im Falle des Ausspruches des Rekursgerichtes, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes fünfzigtausend ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Überweisung eines Begehrens vom außerstreitigen ins streitige Verfahren stellt keine strikte Rechtsschutzverweigerung dar; die rekursgerichtliche Bestätigung eines Ausspruches des Erstgerichtes, über einen Antrag sei im streitigen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden, ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 75/93 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Überweisung eines Begehrens vom außerstreitigen ins streitige Verfahren stellt keine strikte Rechtsschutzverweigerung dar; die rekursgerichtliche Bestätigung eines Ausspruches des Erstgerichtes, über einen Antrag sei im streitigen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden, ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 75/93 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 K
Rechtssatz: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §519 A
Rechtssatz: In denjenigen Fällen, in denen auch im streitigen Verfahren das Rechtsmittelgericht als Rekursgericht tätig geworden wäre, kommt auch im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG keine Anwendung des § 519 ZPO bei Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels an den OGH in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 31/93 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: In den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren über Anträge der Antragstellerin nach § 26 WEG (6 Msch 27/89 und 6 Msch 21/90 des Erstgerichtes) bestellte das Erstgericht mit Beschluß vom 17.7.1992 (ON 51) Herrn Dipl.Ing.Dr.techn.Edwin K***** zum Sachverständigen mit dem Auftrag, Befund und Gutachten darüber zu erstatten, welche Erhaltungsarbeiten im Haus der Parteien in absehbarer Zeit mit welchem Kostenaufwand erforderlich sein werden. ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 K
Rechtssatz: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 K
Rechtssatz: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 K
Rechtssatz: Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §519 A
Rechtssatz: In denjenigen Fällen, in denen auch im streitigen Verfahren das Rechtsmittelgericht als Rekursgericht tätig geworden wäre, kommt auch im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG keine Anwendung des § 519 ZPO bei Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels an den OGH in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 31/93 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §23 Abs1MRG §37 Abs3 Z16 ffWEG 2002 §52 Abs1ZPO §225
Rechtssatz: Die Bestimmung der ZPO über die Gerichtsferien gelten hier nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 1009/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 1009/93 5 Ob 23/03y Entscheidungstext OGH 11.02.2003 5 Ob 23/03y Auch; Beisatz: Hier: Verfahren nach § 52 Abs 1 Z... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war von Feber 1984 bis Dezember 1989 Hauptmieterin der Wohnung top Nr 92 im Haus der Gegner in 1070 Wien, *****. Mit dem rechtskräftigen Sachbeschluß des Rekursgerichtes vom 13. Dezember 1990, GZ 41 R 486/90 = 47 Msch 79/88-19, wurde in dem zwischen den Parteien beim Erstgericht anhängig gewesenen außerstreitigen Mietrechtsverfahren festgestellt, daß die Vermieter durch die Vorschreibung eines Hauptmietzinses von S 1.800,- zuzüglich 10 % Umsatzs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Mietrechtssache der Antragstellerin Dr.Edith S*****, vertreten durch Dr.Friedrich Doschek, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1) Friederike T*****, und 2) Verlassenschaft nach Herbert T*****, beide ***** beide vertreten durch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §23 Abs1MRG §37 Abs3 Z16 ffWEG 2002 §52 Abs1ZPO §225
Rechtssatz: Die Bestimmung der ZPO über die Gerichtsferien gelten hier nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 1009/93 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 1009/93 5 Ob 23/03y Entscheidungstext OGH 11.02.2003 5 Ob 23/03y Auch; Beisatz: Hier: Verfahren nach § 52 Abs 1 Z... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Bauernhaus und ein separat errichtetes Auszugshaus befinden; die beiden Gebäude liegen 35 m voneinander entfernt und sind zur Gänze gesondert mit Heizung, Strom, Wasser und Entsorgungsleitungen versorgt. Das Auszugshaus besteht im Erdgschoß aus einem Vorhaus, Wohnzimmer, Küche, Bad und WC, im Obergeschoß aus einem Schlafzimmer, Bad und WC und zwei weitere Räumlichkeiten. Wenn es nicht von d... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z4
Rechtssatz: Werden die rechtlichen Interessen der anderen ehemaligen (§ 1112 ABGB) Hauptmieter durch das Ergebnis des Verfahrens (hier: wegen zu Unrecht als Betriebskosten vorgeschriebenen Rechnungsposten) nicht mehr unmittelbar berührt, so wären sie durch die in diesem Verfahren letztlich ergehende Entscheidung nicht beschwert. Wäre ihnen aber mangels Beschwer die Erhebung eines Rechtsmittels nicht möglich, so kann in der... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.Juni 1990 Mieter der im
Spruch: dieser Entscheidung genannten, 100 m2 großen, aus drei Zimmern, Küche, Vorzimmer und Bad mit WC bestehenden, mit Gasetagenheizung ausgestatteten Wohnung. An Hauptmietzins wurden monatlich S 3.600,80 vereinbart. Nach dem Vorbringen der Parteien ist auch unstrittig, daß - abgesehen von der Unterbringung des einzigen WC's dieser Wohnung im Baderaum - das Badezimmer zeitgemäßen Standard aufweist. Der Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z4
Rechtssatz: Werden die rechtlichen Interessen der anderen ehemaligen (§ 1112 ABGB) Hauptmieter durch das Ergebnis des Verfahrens (hier: wegen zu Unrecht als Betriebskosten vorgeschriebenen Rechnungsposten) nicht mehr unmittelbar berührt, so wären sie durch die in diesem Verfahren letztlich ergehende Entscheidung nicht beschwert. Wäre ihnen aber mangels Beschwer die Erhebung eines Rechtsmittels nicht möglich, so kann in der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EMRG §37 Abs3WEG §14 Abs1 Z1WEG §15 Abs1 Z1WEG §26
Rechtssatz: Es ist zwar richtig, daß dem Mieter eines Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Wohnungseigentümern keine Rechte zustehen und er daher denjenigen Wohnungseigentümern gegenüber, die nicht seine Vertragspartner sind, Erhaltungsansprüche oder Verbesserungsansprüche nicht unmittelbar durchsetzen kann. Er kann sich diesbezüglich immer nur an seinen Vertragspartner ha... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z7
Rechtssatz: Die in § 37 Abs 3 Z 4 MRG normierte Zustellungserleichterung durch Hausanschlag gilt nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur für die Verständigung der dem Verfahren zuzuziehenden Hauptmieter der betreffenden Liegenschaft. Den Vermietern (hier: den Eigentümern des Hauses) ist daher die Entscheidung des Rekursgerichtes individuell, allenfalls zu Handen des für die Liegenschaft bestellten Verwalters (§... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin einer im Wohnungseigentum der Beklagten stehenden Wohnung, die nach dem Vorbringen der Beklagten (ON 14) in einem vor dem Jahre 1945 errichteten Gebäude gelegen sein soll. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Sanierung dieser Wohnung durch Austausch von vier Dachfenstern, wobei ein wärmegedämmter Aufsatzrahmen mit isolierverglasten Fenstern zu verwenden und der Anschluß an das bestehende Blechdach fachmännisch durch einen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 37 Abs 3 Z 4 MRG normierte Zustellungserleichterung durch Hausanschlag gilt nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur für die Verständigung der dem Verfahren zuzuziehenden Hauptmieter der betreffenden Liegenschaft. Den Vermietern (hier den Eigentümern des Hauses W*****gasse 5 in Wien) ist daher die Entscheidung des Rekursgerichtes individuell, allenfalls zu Handen des für die Liegenschaft bestellten Verwalters (§ 37 ... mehr lesen...