Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z15MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Ist die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges von beiden Vorinstanzen konform bejaht worden, kann es zu einer Überprüfung durch den OGH nicht mehr kommen (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, ein Sachbeschluss im Sinne des § 37 Abs 3 Z 15 und 18 MRG liegt insoweit nicht vor). Entscheidungstexte 5 Ob 71/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: § 18 MRG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist. Zur Konkretisierung dieser Voraussetzungen verpflichtet § 19 MRG den Antragsteller zur Vorlage bestimmter, die in § 18 MRG angeführten Voraussetzungen betreffenden Urkunden. Der zu stellende Antrag muss demnach nicht etwa auf eine ziffernmäßig bestimmte Erhöhung gerichtet sein. Er erhält seinen Inhal... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: § 18 MRG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist. Zur Konkretisierung dieser Voraussetzungen verpflichtet § 19 MRG den Antragsteller zur Vorlage bestimmter, die in § 18 MRG angeführten Voraussetzungen betreffenden Urkunden. Der zu stellende Antrag muss demnach nicht etwa auf eine ziffernmäßig bestimmte Erhöhung gerichtet sein. Er erhält seinen Inhal... mehr lesen...
Norm: BauRGNov 1990 ArtIII Abs6MRG §37 Abs3 Z12ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Nach dem beschränkt geltenden Untersuchungsgrundsatz sind die Vorschriften über zugestandene Tatsachen anzuwenden und ist das Gericht an ein übereinstimmendes Parteienvorbringen gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 29/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 5 Ob 29/94 ... mehr lesen...
Norm: BauRGNov 1990 ArtIII Abs6MRG §37 Abs3 Z12ZPO §266 DIII
Rechtssatz: Nach dem beschränkt geltenden Untersuchungsgrundsatz sind die Vorschriften über zugestandene Tatsachen anzuwenden und ist das Gericht an ein übereinstimmendes Parteienvorbringen gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 29/94 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 5 Ob 29/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2WGG §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG genießen in einem Verfahren, das ein Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter gegen die Bauvereinigung einleitet, andere Mieter oder Nutzungsberechtigte der Baulichkeit nur dann Parteistellung, wenn ihre Interessen durch Stattgebung des Antrages unmittelbar berührt werden könnten. Das ist bei einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2WGG §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG genießen in einem Verfahren, das ein Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter gegen die Bauvereinigung einleitet, andere Mieter oder Nutzungsberechtigte der Baulichkeit nur dann Parteistellung, wenn ihre Interessen durch Stattgebung des Antrages unmittelbar berührt werden könnten. Das ist bei einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein auf die Überprüfung der Zulässigkeit des "aufgrund der Baukostenabrechnung" begehrten Preises oder Entgelts abzielender Sachantrag erfordert die Zuziehung aller Betroffenen und die Beachtung der sonstigen Vorschriften über die Voraussetzungen, den Gang und Inhalt dieses besonderen Verfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein auf die Überprüfung der Zulässigkeit des "aufgrund der Baukostenabrechnung" begehrten Preises oder Entgelts abzielender Sachantrag erfordert die Zuziehung aller Betroffenen und die Beachtung der sonstigen Vorschriften über die Voraussetzungen, den Gang und Inhalt dieses besonderen Verfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen eines Prozeßhindernisses ist keine Sachentscheidung (so schon 6 Ob 581/91). Selbst wenn man ein solches Begehren (hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches) als Sachantrag werten wollte, liegt hier kein Sachbeschluß v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z10MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Parteistellung in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 10 MRG (§§ 18, 18 a, 18 b und 19 MRG) steht jedoch angesichts des zwingenden Charakters der einschlägigen Regelung in § 37 Abs 3 Z 3 MRG nicht zur Disposition. Entscheidungstexte 5 Ob 102/93 Entscheidungstext OGH 07.12.1993 5 Ob 102/93 Veröff: WoBl 1994,27 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen eines Prozeßhindernisses ist keine Sachentscheidung (so schon 6 Ob 581/91). Selbst wenn man ein solches Begehren (hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches) als Sachantrag werten wollte, liegt hier kein Sachbeschluß v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen eines Prozeßhindernisses ist keine Sachentscheidung (so schon 6 Ob 581/91). Selbst wenn man ein solches Begehren (hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches) als Sachantrag werten wollte, liegt hier kein Sachbeschluß v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen eines Prozeßhindernisses ist keine Sachentscheidung (so schon 6 Ob 581/91). Selbst wenn man ein solches Begehren (hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches) als Sachantrag werten wollte, liegt hier kein Sachbeschluß v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z10MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Parteistellung in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 10 MRG (§§ 18, 18 a, 18 b und 19 MRG) steht jedoch angesichts des zwingenden Charakters der einschlägigen Regelung in § 37 Abs 3 Z 3 MRG nicht zur Disposition. Entscheidungstexte 5 Ob 102/93 Entscheidungstext OGH 07.12.1993 5 Ob 102/93 Veröff: WoBl 1994,27 ... mehr lesen...