Norm: MRG §37 Abs1 Z12MRG §37 Abs3 Z2ZPO §233
Rechtssatz: Der Sachantrag eines Mieters, die ihm vorgeschriebenen Betriebskosten zu überprüfen, löst auch dann kein Mehrparteienverfahren aus, wenn er die Betriebskostenvorschreibung - ohne dies zum Gegenstand eines eigenen Feststellungsbegehrens zu machen - mit dem Argument bekämpft, einzelne der verrechneten Ausgaben seien zu hoch angesetzt oder gar nicht als Betriebskosten zu qualifizieren. Das ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z12MRG §37 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z3WEG 2002 §52 Abs2
Rechtssatz: An die Bestimmtheit eines Begehrens in einem außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 und 12 MRG sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Entscheidungstexte 5 Ob 100/94 Entscheidungstext OGH 29.11.1994 5 Ob 100/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z12MRG §37 Abs3 Z2ZPO §233
Rechtssatz: Der Sachantrag eines Mieters, die ihm vorgeschriebenen Betriebskosten zu überprüfen, löst auch dann kein Mehrparteienverfahren aus, wenn er die Betriebskostenvorschreibung - ohne dies zum Gegenstand eines eigenen Feststellungsbegehrens zu machen - mit dem Argument bekämpft, einzelne der verrechneten Ausgaben seien zu hoch angesetzt oder gar nicht als Betriebskosten zu qualifizieren. Das ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 litcWEG §26 Abs2
Rechtssatz: Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 1125/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §26 Abs2MRG §37 Abs3 Z17 litc
Rechtssatz: Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 1125/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 litcWEG §26 Abs2
Rechtssatz: Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 1125/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §26 Abs2MRG §37 Abs3 Z17 litc
Rechtssatz: Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 1125/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 T17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §521a Abs2ZPO §527 Abs2 B1
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig, wenn der Zurückweisungsbeschluss vor Zustellung des Sachantrags an die Antragsgegner erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 67/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 67/94 Veröff: SZ 67/156 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §37 Abs3
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Entganges erhöhten Mietzinses infolge Nichtanzeige der Unternehmensveräußerung sind nicht Gegenstand des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 3 MRG (siehe 7 Ob 636/85 = MietSlg 37277/47). Entscheidungstexte 5 Ob 70/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 70/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa1MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Entganges erhöhten Mietzinses infolge Nichtanzeige der Unternehmesveräußerung sind nicht Gegenstand des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 2 MRG. Die im Verfahren zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter ergehende Entscheidung über die Höhe des von diesem zu zahlenden Hauptmietzinses ist für den Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen den... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 T17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §521a Abs2ZPO §527 Abs2 B1
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig, wenn der Zurückweisungsbeschluss vor Zustellung des Sachantrags an die Antragsgegner erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 67/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 67/94 Veröff: SZ 67/156 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 T17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §521a Abs1 Z3ZPO §521a Abs2ZPO §527 Abs2 B1
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist einseitig, wenn der Zurückweisungsbeschluss vor Zustellung des Sachantrags an die Antragsgegner erfolgte. Entscheidungstexte 5 Ob 67/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 67/94 Veröff: SZ 67/156 ... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z15MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Ist die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges von beiden Vorinstanzen konform bejaht worden, kann es zu einer Überprüfung durch den OGH nicht mehr kommen (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, ein Sachbeschluss im Sinne des § 37 Abs 3 Z 15 und 18 MRG liegt insoweit nicht vor). Entscheidungstexte 5 Ob 71/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z15MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Ist die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges von beiden Vorinstanzen konform bejaht worden, kann es zu einer Überprüfung durch den OGH nicht mehr kommen (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, ein Sachbeschluss im Sinne des § 37 Abs 3 Z 15 und 18 MRG liegt insoweit nicht vor). Entscheidungstexte 5 Ob 71/94 Entscheidungstext... mehr lesen...