Norm
MRG §12 Abs3Rechtssatz
Der Erwerber eines Unternehmens tritt kraft zwingenden Rechts ex lege in den Vertrag ein; dies kann durch vertraglichen "Vorbehalt der Mietrechte" durch den früheren Mieter nicht ausgeschlossen werden; für die Mieterin (Antragsgegnerin) ist daher nichts daraus zu gewinnen, daß die einbringende Einzelunternehmerin die Mietrechte der KG vertraglich nur zur Nutzung überlassen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Ergangen zu § 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096990Dokumentnummer
JJR_19960416_OGH0002_0050OB02041_96Z0000_001