B e g r ü n d u n g : Die frühere Eigentümerin einer als Holzlagerplatz benützten, unbebauten Liegenschaft vermietete diese im Jahr 1969 an eine Rechtsvorgängerin der Beklagten zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle mit Service-Station samt Nebenanlagen durch die Bestandnehmerin. Nach Abschluss des Vertrags errichtete und finanzierte die Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Tankstelle, die im Dezember 1969 in Betrieb genommen wurde, zur Gänze selbst. Sie nahm dafür weder Förderun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete im Mai 1981 Geschäftsräumlichkeiten sowie Parkflächen an die Beklagte, die ein Superädifikat errichtete und Investitionen vornahm. Im Sommer 1996 wurden sämtliche Aktien der Beklagten (mittelbar) in das Eigentum eines deutschen Konzerns übertragen. Diese Transaktion, die eine Übernahme der Beklagten durch den deutschen Konzern bewirkte, wurde mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. 8. 1996 genehmigt. Dieser Sachverhalt bewirkte... mehr lesen...
Begründung: Mit dem aus Februar 1998 stammenden Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Miteigentümer des Hauses G***** in Punkt 5. ua die Aufteilung der Betriebs- und Erhaltungskosten „im Verhältnis der reinen Nutzflächen unter Beachtung der zwingenden mietrechtlichen Bestimmungen“. Diese Vereinbarung ist im Grundbuch angemerkt. Der Antragsteller erwarb im Jahr 2005 Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1/2/3 und 4 sowie an den im Keller liegenden und über keinen Wasseranschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin und erste Ehefrau des Zweitbeklagten betrieb als alleinige Hauptmieterin einer Wohnung in dieser eine zahnärztliche Ordination. Nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Zahnärztin betrieb der Zweitbeklagte, Vater der Klägerin, seit 1965 in denselben Räumlichkeiten eine dermatologische Privatordination. 1979 wurde ein Ambulatorium als Einzelunternehmen gegründet und ebenfalls in der Wohnung betrieben. 1997 mieteten die Klägerin und der Zweitbeklagte als... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betrieb in einem vom beklagten Fonds gemieteten Lokal eine Pizzeria. Nach dem Vertrag konnte sie das Mietverhältnis mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende kündigen, ein Weitergaberecht hatte sie nicht. Im Juni 2006 informierte sie den Beklagten, dass sie das Lokal nicht länger betreiben wolle; sie habe auch schon einen Nachmieter gefunden. Der Geschäftsführer des Beklagten verwies auf das fehlende Weitergaberecht. Die Klägerin müsse den Mietvertrag daher ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - soweit im Revisionsrekursverfahren noch relevant - die Feststellung, sie sei gemäß § 12a iVm § 46 Abs 2 MRG berechtigt, für das Bestandobjekt des Antragsgegners ab dem 1. 1. 2008 einen angemessenen monatlichen Nettomietzins von 6.000 EUR, in eventu einen angemessenen monatlichen Nettomietzins, mit dreiprozentiger Sprunggrenze, wertgesichert sowie zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer, zu verlangen. Zwar habe der Rechtsvorgänger und Vat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Nebenintervenient sind seit 1996 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei der Kläger über 238/1000 und der Nebenintervenient über 762/1000 Anteile verfügt. Der Kläger bewohnt die mit seinen Anteilen verbundene Eigentumswohnung selbst, die sechs Wohnungen des Nebenintervenienten sind vermietet. Die Beklagte ist aufgrund eines mit ihrem Rechtsvorgänger am 15. 12. 2000 abgeschlossenen und von ihr übernommenen Vertrags die bestellte Verwalte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin betreibt in diesem Haus auf top Nr 11 ein Dental-Labor. Nachdem sein Vater als Mieter der top Nr 11 im Zeitraum von 1925 bis 1959 eine Ordination als Dentist betrieben hatte, mietete Josef V***** per 1. 6. 1964 das Objekt top Nr 11 als Wohnung und Dental-Labor an. Der Mietzins wurde auf Grundlage des Jahresfriedenszinses mit 145 S monatlich vereinbart. Die Vermietung des Objekts erfolgte a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Veith und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine A*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar und Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Altmann, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Wilfried B*****, vertreten durch Mag. Herwig Schweighofer, dieser vertreten durch Mag. Brigitta Hülle, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Genossenschaft, erwarb im Jahr 1987 einen Hälfteanteil an der Liegenschaft F***** in ***** und im Jahr 1989 den zweiten Hälfteanteil. Im Zuge der Sanierung des bereits bestehenden Gebäudes wurde das Dachgeschoss des Hauses ausgebaut und dort Wohnraum für fünf neue Mietobjekte geschaffen. Dabei wurden auch die Wohnungen Top Nr 29 und 33 auf Kosten der Antragsgegnerin neu geschaffen, die beide der Ausstattungskategorie A entsprache... mehr lesen...
Begründung: Bereits der Rechtsvorgänger der Beklagten verpachtete das von ihm in den von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumen betriebene Unternehmen am 7. November 2002 an die Nebenintervenientin. Vereinbart war ein monatlicher Pachtschilling von 2.150 EUR zuzüglich des jeweiligen Hauptmietzinses. Die Beklagte kaufte das verpachtete Unternehmen und trat damit in den Mietvertrag über die Geschäftsräumlichkeiten ein. Der Unternehmensverkauf wurde der Klägerin am 8. Jänner 2004 an... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietverträgen aus den Jahren 1976 und 1989 vermietete die Rechtsvorgängerin der Klägerin im Eigentum an der Liegenschaft Wien 9, ***** die darin gelegenen Geschäftslokale top 1a, top 2 und top 2a an die Dr. A.G. P***** GmbH (in der Folge: Mieterin). Alleingesellschafter der Mieterin mit einer Stammeinlage von 500.000 ATS war zunächst Dkfm. Dr. Alois G. P*****, der Mitte 1995 einen einer Stammeinlage von 50.000 ATS entsprechenden Anteil an Dr. Roman P***** übertrug. I... mehr lesen...
Begründung: Zu I.): Zu römisch eins.): Nach der am 22. 6. 2007 von der Generalversammlung der beklagten Partei beschlossenen und am 29. 6. 2007 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Änderung des Gesellschaftsvertrags wurde der Firmenwortlaut der beklagten Partei von „N***** GmbH" geändert in „R***** GmbH". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 22. 6. 2007 von der Generalversammlung der beklagten Partei beschlossenen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Antragstellers 1.) es möge festgestellt werden, dass durch die Geltendmachung der erstmaligen Anhebung im Sinn des § 12a MRG vom 13. 12. 1994 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten worden sei und dieses gemäß § 12a iVm § 46a MRG dem Grunde nach unwirksam sei, sowie 2.) es möge eine sich aus den danach erfolgten weiteren Anhebungen auf Basis des § 12a MRG ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses dem Grunde nach festge... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a Abs 3 MRG zu begehren, strittig, sondern ausschließlich die Frage der Höhe des angemessenen Hauptmietzinses. Im vorliegenden Verfahren ist nicht mehr das Recht des Antragstellers als Bestandgeber, von der Antragsgegnerin eine Anhebung des Hauptmietzinses nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG zu begehren, strittig, so... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. P B***** Aktiengesellschaft, *****, 2. Sidonie K*****, 3. Ingrid R*****, und 4. P***** Aktiengesellschaft, *****, alle vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. K***** Betriebs-GmbH, *****, 2. Dr. Peter Schulyok, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der K***** GmbH, *****, beide vertreten durch CMS Reich-Rohrwig H... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben den nach § 16 Abs 1 MRG gesetzlich zulässigen monatlichen Hauptmietzins mit 412,34 EUR wertgesichert festgesetzt. Basis für diese Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses war vorrangig das vom Antragsgegner vorgelegte Sachverständigengutachten, das anhand diverser Vergleichsobjekte einen angemessenen Hauptmietzins von 549,79 EUR (ohne Befristungsabschlag) ermittelt hatte. Entgegen dem vom Sachverständigen nur mit 10 % angenommenen Befristun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu 864/2256-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 26 GB *****, mit dem Haus *****, K*****gasse 8. In diesem Haus hat die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin H ***** GmbH Bauarbeiten durchgeführt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verpflichtete mit rechtkräftigem Urteil vom 16. 8. 1999, 23 Cg 193/98s-8, die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft *****, K*****gasse 8, zur Zahlung eines restlichen Werklohns von 952.523,85 Schilling (=... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller hat mit Mietvertrag vom 13. 1. 1976 dem Textilunternehmer Ferdinand U***** näher bezeichnete Räumlichkeiten im Haus *****, vermietet. Der Mietvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „Punkt 3.): Der monatliche Mietzins beträgt S 5.500, in welchem die auf das Mietobjekt anteilsmäßig entfallenden Betriebskosten und die gegenwärtig öffentlichen Abgaben sowie sonstige Aufwendungen für das Haus W*****gasse 18 inbegriffen sind. Die sich aus dem Mietzins... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin mehrerer Geschäftsräumlichkeiten, die im Wohnungseigentum der Klägerin stehen. Im Mietvertrag vom 29. 3. 1963 über die größte dieser Geschäftsräumlichkeiten wurde der Beklagten unter anderem das Recht eingeräumt, das Bestandlokal während der Bestanddauer ganz oder teilweise „an eine seriöse Firma" in Unterbestand zu geben. Für dieses Recht sowie weitere im Mietvertrag zugestandene „Vergünstigungen" leistete die Beklagte ein zusätzliches Entgelt... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten mieteten 1970 ein aus Räumlichkeiten im Parterre und ersten Stock bestehendes einheitliches Bestandobjekt zu Geschäftszwecken. Der Vermieter gestattete die Weitervermietung sowie die Weiterverpachtung. 1972 wurden Teile des Bestandobjektes zum Betrieb eines Modegeschäftes untervermietet. Im restlichen Bestandobjekt betrieb die Zweitbeklagte einen Frisiersalon, den sie 1974 an die G***** M***** GmbH verpachtete. Am 15. 6. 1983 verkaufte die Zweibeklagte dies... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Wilhelmina R*****, 2. DI Dr. Karl ***** R*****, 3. Adelheid W*****, 4. Elisabeth ***** W*****, sämtliche vertreten durch Dr. Manfred Ainedter u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren gemäß § 1 Abs 1 BundesbahnG BGBl 825/1992 seit 1. 1. 1993 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die - soweit das Bundesbahngesetz keine abweichenden Regelungen enthielt - die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sinngemäß anzuwenden waren. Im Jahr 2005 wurden die ÖBB gemäß § 29 BundesbahnG idFd BundesbahnstrukturG BGBl I Nr. 138/2003 in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarete P*****, Hauseigentümerin, *****, vertreten durch Dr. Hans Günther Medwed ua, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Maria H*****, Pensionistin, *****, ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Grohs Ho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien und Vermieterin einer dort befindlichen Geschäftsräumlichkeit. Sie begehrt in den verbundenen Rechtssachen von der beklagten Mieterin die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses und die Räumung des Mietobjekts. Zur Höhe des begehrten monatlichen Mietzinses stützte sich die Klägerin auf das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a MRG infolge einer Unternehmensübertragung vom 1. 6. 2002 sowie auf die auf ihren Antrag e... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Die beklagte Partei, deren Geschäftsanteile je zur Hälfte von Dr. Andrea... mehr lesen...
Begründung: Mit "Teil-Sachbeschluss" vom 27. 11. 2003 stellte das Erstgericht dem Grunde nach fest, dass die Antragstellerin gegenüber der Erstantragsgegnerin berechtigt sei, den Mietzins (gemeint Hauptmietzins) für das Geschäftslokal 1 und 2 jeweils mit Lagerraum im Souterrain sowie Büro 1 und 2 im Haus ***** gemäß § 12 Abs 3 aF MRG ab November 2002 auf den nach § 16 Abs 1 MRG angemessenen Betrag anzuheben. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung insofern ab, als es die Wir... mehr lesen...