Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Eine allfällige rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrages als "Pachtvertrag" durch die betroffenen Parteien ist belanglos. Entscheidend ist allein, ob ein bestimmtes Unternehmen oder nur die diesem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftsräumlichkeit in Bestand gegeben wurde. Darum kann auch die Anmeldung des Unternehmensübergangs vom bisherigen Eigentümer auf einen Pächter beim Firmenbuchgericht nicht mehr als ein widerlegbares Indiz für eine Unternehmensverpachtung sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106568Dokumentnummer
JJR_19961210_OGH0002_0050OB02383_96V0000_004