RS OGH 1996/12/10 5Ob2383/96v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1996
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Norm

ABGB §1091 A1
MRG §12 Abs3 Ca
MRG §46a Abs3
MRG idF 3.WÄG §12a Abs1

Rechtssatz

Eine allfällige rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrages als "Pachtvertrag" durch die betroffenen Parteien ist belanglos. Entscheidend ist allein, ob ein bestimmtes Unternehmen oder nur die diesem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftsräumlichkeit in Bestand gegeben wurde. Darum kann auch die Anmeldung des Unternehmensübergangs vom bisherigen Eigentümer auf einen Pächter beim Firmenbuchgericht nicht mehr als ein widerlegbares Indiz für eine Unternehmensverpachtung sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106568

Dokumentnummer

JJR_19961210_OGH0002_0050OB02383_96V0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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