Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Kein gespaltenes Mietverhältnis entsteht, wenn zwar eine Fusion von Betriebsgesellschaften formell zu einem Mieterwechsel führt, doch dann angesichts völliger Gesellschafteridentität nicht mehr als jene Strukturänderung zu sehen, die jeder Vermieter schlüssig zu billigen erklärte, indem er sein Geschäftslokal vorbehaltslos einer Gesellschaft (Personengesellschaft) vermietete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107269Dokumentnummer
JJR_19970318_OGH0002_0050OB02411_96M0000_003