RS Vwgh 1994/11/22 94/11/0110

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
44 Zivildienst

Norm

AVG §45 Abs2;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung und die Sterbeurkunde des Vaters des Zivildienstpflichtigen reichen nicht für eine Prüfung aus, ob der Befreiungsantrag iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG gerechtfertigt ist oder nicht, da daraus nicht nachvollzogen werden kann, ob der Tod des Vaters tatsächlich unvorhergesehen war, ob die Mitarbeit des Zivildienstpflichtigen im Betrieb unumgänglich notwendig ist, ob nicht - auch kurzfristig - eine Vertretung in Anspruch genommen werden könnte, und ob für den Fall, daß der Zivildienstpflichtige den Zivildienst abzuleisten hat, dessen wirtschaftliche Existenz bedroht wäre.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110110.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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