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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Sozialversicherung und die Sterbeurkunde des Vaters des Zivildienstpflichtigen reichen nicht für eine Prüfung aus, ob der Befreiungsantrag iSd § 13 Abs 1 Z 2 ZDG gerechtfertigt ist oder nicht, da daraus nicht nachvollzogen werden kann, ob der Tod des Vaters tatsächlich unvorhergesehen war, ob die Mitarbeit des Zivildienstpflichtigen im Betrieb unumgänglich notwendig ist, ob nicht - auch kurzfristig - eine Vertretung in Anspruch genommen werden könnte, und ob für den Fall, daß der Zivildienstpflichtige den Zivildienst abzuleisten hat, dessen wirtschaftliche Existenz bedroht wäre.
Schlagworte
Beweismittel Urkunden freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110110.X02Im RIS seit
11.07.2001