Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 DG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 68

TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/24 2005/09/0105

Der Beschwerdeführer stand als Unteroffizier in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In den im Beschwerdefall relevanten Tatzeiträumen war er bei der Xkompanie/Pionierbataillon Y (XKp/PiB Y) als Kommandant einer Brückentransportgruppe eingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 2. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe 1. als eingeteilter Gruppenkommandant b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2008

RS Vwgh 2008/1/24 2005/09/0105

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;DP;HDG 1985 §5 Abs1;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 2002 §5 Abs1;HDG 2002 §6 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Was den Strafausspruch (Entlassung des Beschwerdeführers) anlangt, so ist auf das hg. Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 14. Nove... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/29 2006/09/0162

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 21. September 2005, Zl. 2002/09/0143, zu verweisen. Über den Beschwerdeführer war - kurz zusammengefasst - mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 19. Juli 2001 wegen näher beschriebener Dienstpflichtverletzungen eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- (EUR 4.360,37) verhängt worden. Er hatte Berufung gegen den Schuldspruch hinsichtl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.11.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/6 2005/09/0083

Der Erstbeschwerdeführer ist Stabswachtmeister und wird seit 1. Oktober 2002 mit Sondervertrag als Militärpilot auf Zeit in einer Unteroffiziersfunktion verwendet; er versieht seinen Dienst bei der vierten Staffel des Fliegerregimentes 1. Der Zweitbeschwerdeführer ist als Brigadier rechtskundiger Offizier des Intendanzdienstes und als Militärperson der Verwendungsgruppe M BO1 Soldat im Dienstverhältnis. Als Leiter der Generalstabsabteilung 1 des Kommandos Luftstreitkräfte obliege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/6 2005/09/0083

Der Erstbeschwerdeführer ist Stabswachtmeister und wird seit 1. Oktober 2002 mit Sondervertrag als Militärpilot auf Zeit in einer Unteroffiziersfunktion verwendet; er versieht seinen Dienst bei der vierten Staffel des Fliegerregimentes 1. Der Zweitbeschwerdeführer ist als Brigadier rechtskundiger Offizier des Intendanzdienstes und als Militärperson der Verwendungsgruppe M BO1 Soldat im Dienstverhältnis. Als Leiter der Generalstabsabteilung 1 des Kommandos Luftstreitkräfte obliege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.2006

RS Vwgh 2006/11/6 2005/09/0083

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz92 Luftverkehr
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §50 Z2;HDG 2002 §51;HDG 2002 §6 Abs1 Z1;HDG 2002 §6 Abs1;LVR 1967 §3 Abs1;LVR 1967 §4 Abs1;LVR 1967 §4 Abs2;VBG 1948 §5 Abs1 idF 1999/I/010; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0091 Hinweis auf St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/26 2003/09/0052

Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seinem Austritt am 30. April 2001 als Berufsoffizier im Range eines Hauptmanns in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Pioniertruppenschule, wo er als Referatsleiter und Lehroffizier für Versorgung tätig war. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 16. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mün... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2006

RS Vwgh 2006/6/26 2003/09/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z3;HDG 1994 §51 idF 1998/I/099;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §50 Z3;HDG 2002 §51;HDG 2002 §6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Auswahl des Strafmittels der Geldstrafe gemäß § 51 HDG 2002... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2006

RS Vwgh 2006/6/26 2003/09/0052

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §6 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer (der als Berufsoffizier im Range eines Hauptmanns in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand) eine Dienstpflichtverletzung dadurch begangen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2006

RS Vwgh 2006/6/26 2003/09/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z3;HDG 1994 §51 idF 1998/I/099;HDG 1994 §6 Abs1;HDG 1994 §85 Abs2;HDG 2002 §2 Abs1 Z1;HDG 2002 §50 Z3;HDG 2002 §51;HDG 2002 §6 Abs1;HDG 2002 §88 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/21 2002/09/0143

Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Juli 2001 hat die Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung den Beschwerdeführer, der bis zu seiner Entlassung als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, der Begehung von Dienstpflichtverletzungen in sieben (näher umschriebenen) Punkten für schuldig befunden und dafür über ihn gemäß § 50 Z 3 HDG 1994 die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von S 60.000,-- (EUR 4.360,3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0143

Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §50;HDG 1994 §6 Abs1;StGB §32;StGB §33;StGB §34;
Rechtssatz: Unter den nach dem StGB für die Strafbemessung maßgebenden "Umständen" iSd § 6 Abs. 1 HDG 1994 sind die §§ 32 bis 34 StGB zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2002090143.X03 Im RIS seit 17.10.2005 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0143

Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §50;HDG 1994 §6 Abs1;StGB §34;
Rechtssatz: Zufolge § 34 Abs. 1 Z 11 StGB (der nach § 6 Abs. 1 HDG 1994 zu berücksichtigen ist) ist es ein Milderungsgrund und kann es die Schwere der Pflichtverletzungen ganz wesentlich herabmindern (vgl. dazu etwa E 7.7.1999, Zl. 99/09/0042), wenn der Täter die Tat unter Umständen begangen hat, die einem Schuldaus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0143

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art130 Abs2;HDG 1994 §50;HDG 1994 §52;HDG 1994 §6 Abs1;StGB §32 Abs1;StGB §33;StGB §34;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 6 HDG 1994 hat die Bemessung der Disziplinarstrafe im (konkreten) Einzelfall auf Grund der "Schwere der Pflichtverletzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/24 2003/18/0168

I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 18. April 2003 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bulgarische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 iVm Abs. 4 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin sei seit 2. Jänner 2002 im Bundesgebiet polizeilich gemeldet und habe noch nie einen Aufenthaltstit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/30 2001/09/0234

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als "NUO" bei der Heeresunteroffiziersakademie in E tätig. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 15. März 2000, Zl. 97/09/0354, zu entnehmen, auf dieses wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen vom 20. November 1996 wie folgt für sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/30 2001/09/0029

Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Wirtschaftsunteroffizier in der H-Kaserne (L) von April 1994 bis Oktober 1996 mit der Verwaltung der Unteroffiziersmesse und ab Jänner 1995 auch mit der Führung des Offizierskasinos betraut. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0234

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0325 E 1. Juli 1998 RS 3 Stammrechtssatz Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Besch ist bei der Strafbemessung gemäß § 6 Abs 1 Z 2 HDG 1994 festzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090234.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0234

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1 Z1;HDG 1994 §73 Abs1;StGB §33;StGB §34;VStG §19 impl;
Rechtssatz: Wenn die Disziplinaroberkommission bei der Strafbemessung die "offensichtliche Missachtung des Disziplinarsenates durch unentschuldigtes Nichterscheinen (des Beschuldigten) bei der mündlichen Verhandlung" als erschwerend wertet, so verkennt sie dam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0029

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;HDG 1994 §23;HDG 1994 §50 Z3;HDG 1994 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission für Soldaten (erste Instanz) verhängte über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von S 47.000,--, und sie legte ihrem Schuldspruch einen vom Beschwerdeführer unerlaubt entnommenen Geldbetrag in Höhe von S 80.000,-- zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0234

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1 Z1;StGB §34 Abs1 Z2;VStG §19 impl;
Rechtssatz: Die absolute Unbescholtenheit des Beschuldigten stellt gemäß § 34 Abs. 1 Z. 2 StGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 HDG 1994 einen Milderungsgrund dar. Nach der Rechtsprechung des VwGH besteht keine Verpflichtung der Behörde, Erhebungen über die Existenz von Milderungsgr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/19 99/12/0166

Im Beschwerdefall besteht (ungeachtet der verschiedenen Beschwerdeführerinnen) ein Sachzusammenhang zwischen dem erst- und dem zweitangefochtenen Bescheid. Da der erstangefochtene Bescheid ein im zweitangefochtenen Bescheid behandeltes (Teil)Problem berührt, wird - ungeachtet der zeitlichen Abfolge - zunächst unter A) das mit dem zweitangefochtenen Bescheid später abgeschlossene und sodann unter B) das mit dem erstangefochtenen Bescheid früher abgeschlossene Verfahren dargestellt. Als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.2002

RS Vwgh 2002/11/19 99/12/0166

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214 impl;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs6;GehG/Tir 1998 §15 Abs6 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0141
Rechtssatz: Wurde eine Nebengebühr (hier: Überstunden) im Pauschalierungsbescheid für die Dauer eines Jahre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/5/23 2001/09/0176

Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung, Senat 7, vom 6. April 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "1. am 10. Juni 2000 um ca. 0700 Uhr seinen Aufenthaltsbereich-Dienstzimmer im Objekt 36 der Schwarzenberg-Kaserne- während seines Journaldienstes/Militärstreife(JD/MilStrf), vom 09. Juni 2000 0800 Uhr bis 10. Juni 2000 0800 Uhr, ohne Auftrag gemäß Dienstanweisung für den JD/MilStrf verlassen zu hab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2002

RS Vwgh 2002/5/23 2001/09/0176

Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1 Z1;StGB §34 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Von einem "reumütigen Geständnis" kann angesichts des Umstandes, dass sich der Beschwerdeführer - ohnehin erst nach mehrfachem Nachfragen - in der Berufungsverhandlung nur zu einem Punkt schuldig bekannt hat (und sohin nicht einmal zu diesem Punkt eine "gesinnungsmäßige Missbilligung der Tat" vorliegt (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1998/7/1 96/09/0325

Der Beschwerdeführer leistete als Wachtmeister außerordentlichen Präsenzdienst bei der zweiten Kompanie des Österreichischen UN-Bataillons AUSCON/UNFICYP in Zypern. Er war am 26. Juli 1996 am Observation Post "OP" UN 142 als Kommandant diensteingeteilt. Mit am 27. August 1996 mündlich verkündetem Disziplinarerkenntnis des Einheitskommandanten (der zweiten Jägerkompanie) wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von S 3.000,-- verhängt. Dieser mündl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1998

RS Vwgh 1998/7/1 96/09/0325

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Besch ist bei der Strafbemessung gemäß § 6 Abs 1 Z 2 HDG 1994 festzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090325.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1998

RS Vwgh 1998/7/1 96/09/0325

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §2 Abs4;HDG 1994 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ein Soldat verletzt seine Pflichten nur dann schuldhaft, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig handelt; zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört somit der Nachweis, der Besch habe mit dem Wissen, pflichtwidrig zu handeln oder unter Außerachtlassung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt gegen seine ihm auferlegten Pflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1998

RS Vwgh 1998/7/1 96/09/0325

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Funktion des Besch und sein Stand als Unteroffizier sind bei der Strafbemessung nicht gesondert zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090325.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/25 96/12/0381

Der Beschwerdeführer steht als Oberbrandrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Er ist Sachbearbeiter des Brand- und Katastrophenhilfsdienstes der Feuerwehr der Stadt Linz, weiters Stellvertreter des Dienststellenleiters, stellvertretender Kommandant der Berufsfeuerwehr Linz, stellvertretender Kommandant des Pflichtbereiches Linz sowie stellvertretender Bezirksfeuerwehrkommandant. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war dem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1998

Entscheidungen 1-30 von 68

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