Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;LBG OÖ 1954 §1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Der (rechtzeitig gestellte) Antrag des Beschwerdeführers vom 15. November 1988 auf Verlängerung des Dienstverhältnisses bis 30. Juni 1991 wurde vom Akademischen Senat der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) im Instanzenzug mit Bescheid vom 21. Juni 199... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §6 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Ist das zeitlich begrenzte Dienstverhältnis des Assistenten zum Zeitpunkt der "Weiterbestellung" gemäß Art VI Abs 10 Überleitung von Universitätspersonal bereits beendet, so ist der Assistent zum Zeitpunkt dieser "Weiterbestellung" n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete als Vizeleutnant außerordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 3 Z. 7 des Wehrgesetzes beim österreichischen UN-Bataillon in Zypern; er stand nicht in einem Dienstverhältnis zum Bund. Das Heeresdisziplinargesetz 1985 (HDG) ist auf ihn gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit dem Auslandseinsatzgesetz anzuwenden. Mit schriftlichem Disziplinarerkenntnis des Disziplinarvorgesetzten beim österreichischen UN-Bataillon "AUSCON/UNFICYP" vom 15. September 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §93 Abs2;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;HDG 1985 §6 Abs1;HDG 1985 §6 Abs2;StGB §32 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: § 6 Abs 2 HDG 1985 ist nicht mit § 93 Abs 2 BDG 1979 ident und enthält keine ausdrückliche Regelung über die Strafbemessung bei der Konkurrenz von Pflichtverletzungen. Die nach § 6 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §3 Abs1;ADV §3 Abs7;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;HDG 1985 §6 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: § 3 Abs 7 ADV stellt den "Grundtatbestand", § 3 Abs 1 Satz 2 erster Tatbestand ADV stellt den spezielleren Tatbestand dar, bei dessen Erfüllung eine gleichzeitige Bestrafung nach § 3 Abs 7 ADV ausscheidet. Während nämlich der Tatbestand nach § 3 Abs 7 ADV den Sch... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund eines Bescheides der belangten Behörde vom 11. November 1992 seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; zuletzt war er mit 31. August 1992 der Abteilung II.1 zur Dienstleistung zugewiesen worden. Er hat seit 1992 mehr als 100 Bescheid-... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0222
93/12/0344
93/12/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis ha... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit Wirkung vom 1. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 93/12/0305 5 Stammrechtssatz Die aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten sind im Gegensatz zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen - sofern nicht Gestaltungsrechte gesetzlich ausdrücklich eingeräumt si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1993 im Bereich der Bundespolizeidirektion XY, jedenfalls bis 3. November 1992, als Polizeidiensthundeführer tätig. Mit Schreiben vom 26. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die finanzielle Abgeltung von offenen Zeitguthaben (insgesamt 18 Stunden 40 Minuten). Die Dienstbehörde erster Instanz sprach mit Besche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A zum Personenkreis im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG gehört, steht als Sektionschef in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er leitete (im Zeitpunkt der Bescheiderlassung) die Sektion III (Familienangelegenheiten und Haushaltsangelegenheiten) des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. Aus Anlaß seiner Beförderung in die Dienstklasse IX mit Wirkung vom 1. Juli 1993 war die Leiterzulag... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten sind im G... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1
(hier: Leiterzulage) Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte un... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt am Aö. Krankenhaus in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt. Mit Schreiben vom 9. August 1991 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm erbrachten Mehrdienstleistungen gemäß den im Bescheid vom 14. September 1972 angeführten Gesetzen abzugelten. Von der Magistratsdirektion der Stadt erging daraufhin mit Datum vom 30. September 1991 folgende Erledigung: "Ihr Antrag vom 9.8.1991 in dem Sie unter Bezug auf den B... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1
(hier: Mehrdienstleistungsentschädigung) Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartn... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die 1949 geborene Beschwerdeführerin ist seit 3. Jänner 1966 Vertragsbedienstete des Landes Steiermark. Sie wird nach der Entlohnungsgruppe C entlohnt und war zunächst bis 1989 in einem Landesschülerheim im Verwaltungsfachdienst tätig. Seit November 1989 ist sie in der Finanzabteilung des Landes Steiermark beschäftigt. Bereits seit Ende 1975 bemüht sich die Beschwerdeführerin um Übernahme in das öff... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis hat nach der stRsp niemand (Hinweis: B 2.2.1956, 133/56, VwSlg 3963 A/1956). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt am Aö. Krankenhaus Krems in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau. Mit Schreiben vom 5. August 1991 beantragte der Beschwerdeführer, bescheidmäßig darüber abzusprechen, ob er für geleistete Nachtdienste nach der für ihn geltenden NÖ Gemeindebeamtendienstordnung (GBDO) Anspruch auf eine Abgeltung habe. Von der Magistratsdirektion der Stadt Krems erging daraufhin mit Datum vom 30. September 1991 folge... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartnern; die aus einem öffentlich rechtlichen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vo... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. November 1992 wurde die dem Beschwerdeführer in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Urkunde vom 7. November 1983 über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister gemäß § 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 460/1992 (MTD-Gesetz), als einem österreichischen Diplom über eine Ausbildung als "Diplomierter Physiotherapeut" gleichwertig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §69 Abs1 lita;AVG §69 Abs1 Z1 impl;AVG §69 Abs3;AVG §69 Abs4;MTDG 1992 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0050 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, dass der Bescheid auf eine solche Art zustande gekommen ist, dass die Partei der Behörde objektiv unrichtige Angaben von wesen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs3;MTDG 1992 §6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem insoferne eindeutigen Wortlaut des § 69 Abs 1 Z 1 AVG ist es für eine Wiederaufnahme zwar nicht erforderlich, daß die Partei wegen der strafbaren Handlung bereits verurteilt ist. Der Wiederaufnahmsgrund - insbesondere die strafbare... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark (Oberregierungsrat). Unstrittig ist, daß sie mit 1. Dezember 1978 in den Landesdienst aufgenommen und dem Büro des Landeshauptmanns zur Dienstleistung zugewiesen wurde. Mit Beschluß der Steiermärkischen Landesregierung wurde die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. April 1987 befristet auf drei Jahre bei Refundierung der Personalkosten zu einer näher bezeichneten Gesellschaft der Stadte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;
Rechtssatz: Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vorschriften (Gesetze bzw Verordnungen) geltend gemacht werden können ... mehr lesen...