Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1994 §6 Abs1;Rechtssatz
Die Funktion des Besch und sein Stand als Unteroffizier sind bei der Strafbemessung nicht gesondert zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090325.X02Im RIS seit
20.11.2000